12. August 20206 J. Mal eine Frage, passend zu den Außentemperaturen : Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, indem eine Wohnung vermietet werden soll. Heizung und Warmwasser, sowie normales Wasser laufen aber über gemeinsame Zähler. Wie kann man mit dem potentiellen Mieter sowas (gerecht) abrechnen ? Also so, daß es auch einer Überprüfung standhält ? Ist es notwendig da neue, separate Zähler in die Leitungen einbauen zu lassen, oder geht das auch anders ? Vom Wasserkessel und der Heizung laufen jeweils eigene Leitungen in die einzelnen Wohnbereiche. Wenn man da Zähler einsetzen würde, wäre das aus meiner Sicht am Gerechtesten. Ist das möglich / erlaubt und hat jemand das machen lassen und kann mir eine grobe Preisvorstellung geben ? Bearbeitet (12. August 20206 J. von silvester31)
12. August 20206 J. Ahoy, ich habe: Wärmezähler in der Heizungsleitung zur Wohnung. (Funktioniert nur, wenn eigener Heizkreis vorhanden, ansonsten Zähleinrichtungen direkt am Heizkörper) Kalt/Warmwasser über normale Wasseruhren. Ich habe bezahlt: Wärmemengenzähler 200 Euro, Wasseruhr 50 Euro excl. Einbau. Zähleinrichtungen müssen innerhalb 6 Wochen nach Inbetriebnahme beim Eichamt registriert und alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Bearbeitet (12. August 20206 J. von schwinge)
12. August 20206 J. Ersteller Danke für die schnelle Rückmeldung ! Das hört sich schonmal gut an. Eigener Heizkreis ist meinem Laienhaften Verständnis nach vorhanden. Die zus. Wohnung wurde nachträglich angebaut und an die Heizanlage angeschlossen. Dann werde ich mal, wenn es soweit ist, einen Heizungsbauer bestellen. Preislich scheint meine Kalkulation da zu passen.
12. August 20206 J. Wenn ich mich recht an meine Nebenkostenabrechnung erinnere werden die Heizkosten geteilt: 50 % über einen Schlüssel z.B. Quadratmeter und die anderen 50 % über die Anteile der per Wärmezähler ermittelten Daten aller Heizungen( also auch Deine !) Zitat Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten Unter den Nebenkosten, nehmen die Heizkosten jedoch eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu den sogenannten kalten Nebenkosten, wie Grundsteuer, Gartenpflege, Hauswart oder Gebäudereinigung, müssen die Heizkosten – genau wie die Kosten für Warmwasser – mit jedem Mieter in Abhängigkeit von seinem individuellen Verbrauch abgerechnet werden. Eine pauschale Abrechnung der Heizkosten ist nicht erlaubt. Das bedeutet, dass Mieter ihre Kosten durch sparsames Heizen selbst reduzieren können – zumindest in einem gewissen Maße. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Die übrigen 30 bis 50 Prozent werden auch bei den warmen Nebenkosten mittels Verteilerschlüssel umgelegt. Eine Abrechnung nach 100 prozentigem Verbrauch kann im Mietvertrag vereinbart werden. Um den individuellen Verbrauch zu ermitteln, müssen die Verbrauchszähler (Wärmezähler oder Heizkostenverteiler) der Mieter abgelesen werden. Viele Vermieter beauftragen dafür einen Ablesedienst. Die Kosten für den Wärmemessdienst kann der Vermieter ebenfalls auf die Mieter abwälzen. Darüber hinaus sind Kosten für Betriebsstrom, Wartung, Bedienung und Überprüfung der Heizanlage sowie die Miete für die Verbrauchszähler umlagefähig. Die Warmwasserabrechnung erfolgt über den Warmwasserzähler und den berechneten Heizbedarf auf Basis der Kesseltemperatur. https://heizung.de/heizung/wissen/berechnung-der-warmwasserkosten-so-geht-s/ https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/so-pruefen-sie-ihre-warmwasserabrechnung-17778 Bearbeitet (12. August 20206 J. von Ronald)
12. August 20206 J. Hallo, die Regeln sind deutlich einfacher, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine dieser Wohnungen selbst bewohnt. Dann ist es möglich, die Gesamtkosten einfach nach m² aufzuteilen. Also eine Berechnung unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Grüße Andreas
13. August 20206 J. Bei einem Mehrparteienhaus kommt man nicht umhin, Heizungsmesser (früher Verdampfunsgmeßgeräte, heute zumindest elektronisch an jedem Heizkörper) zu installieren und einen Warmwasserzähler zu installieren. Die Ablesung/Abrechnung verschlingt dann zwar gastronomische Summen, aber es ist sonst immer einer, der sagt, er habe ja gar nicht geheizt und so gut wie nie geduscht und er zahlt das nicht. Da der Gesetzgeber einen sparsamen Umgang mit Energie fördern will, bekommt der (angebliche) Nicht - Heizer und Nicht - Duscher auch immer Recht. Selbst mit den Zählern hat man im Haus endlose Diskussion, daß der angezeigte Verbrauch gar nicht stimmen könne und man hätte das Fenster nur vergessen zu schließen und dafür könne man doch nicht bestraft werden usw. Gernot, der als einziger Eigentümer in einer Wohnanlage mit 16 Parteien wohnt
13. August 20206 J. vor 8 Stunden schrieb AndreasRS: die Regeln sind deutlich einfacher, wenn das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat und der Vermieter eine dieser Wohnungen selbst bewohnt. Dann ist es möglich, die Gesamtkosten einfach nach m² aufzuteilen. Warmwasser würde ich aber pro Kopf aufschlüsseln, wenn statthaft.
13. August 20206 J. vor 46 Minuten schrieb Gernot: Selbst mit den Zählern hat man im Haus endlose Diskussion, daß der angezeigte Verbrauch gar nicht stimmen könne und man hätte das Fenster nur vergessen zu schließen und dafür könne man doch nicht bestraft werden usw. Gernot, der als einziger Eigentümer in einer Wohnanlage mit 16 Parteien wohnt *lol* Wir haben hier eine Mieterin, die eine 45 m^2 Dachgeschosswohnung ursprünglich zu zweit angemietet hat. Irgendwann kamen halt noch weitere zwei Leute dazu, die duschen, heizen, Wäsche waschen. Die Ursache für die plötzlich exorbitant gestiegenen Nebenkosten bei gleich belassenem Abschlag wurde natürlich erstmal bei den Zählern gesucht Vermiete und du erlebst was. Und an eine Heizkostenabrechnung nach Quadratmetern würde ich im Traum nicht denken. Wer weiß, welchen Schmarotzer man sich als Mieter da so ins Haus.
13. August 20206 J. Ich kenne das aus meiner täglichen meßtechnischen Praxis, daß ein Meßergebnis immer erstmal angezweifelt wird, während ein erhoffter oder versprochener Wert einem Gesetz gleich unverrückbar fest steht. Lustigerweise glaubt man dann, wenn man dann zweimal mißt, eher das Ergebnis, was Humbug ist, wenn nachweislich falsch gemessen wird... Gernot Bearbeitet (13. August 20206 J. von Gernot)
13. August 20206 J. Am 12.8.2020 um 09:53 schrieb silvester31: machen lassen und kann mir eine grobe Preisvorstellung geben die materialkosten hat schwinge ja schon genannt. arbeitet man mit schneidringverbindern, lassen sich die uhren auch selbst mit einfachen werkzeugen leicht einsetzen. zum uhr, flansche und schneiringverbinder verschrauben genügen schlüssel oder auch rohrzangen; zum aussägen einer strecke von ca. 10-15 cm in der zuleitung reicht eine pucksäge. (im vergleich zu dieser arbeit ist ein wechsel von sommer- auf winterbereifung wirklich das größere übel). wer´s selbst einbaut, darf auch die teile selbst einkaufen, spart also auch noch einiges an materialkosten. findet man alles in der bucht.
15. August 20206 J. Ohja, Nebenkosten, ein vieldiskutiertes Thema. Vorweg: EIn Zweifamilienhaus, bei dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, hat für den VM diverse Vorteile, sowohl bei Kündigungsschutz als auch bei der Nebenkostenabrechnung. Bei der genannten Konstellation kann der Abrechnungsmodus relativ frei vom Vermieter bestimmt werden, die Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung greift großenteils nur bei anderen Fällen. Verbaute Zähler müssen geeicht sein, wenn sie als Basis zur Abrechnung dienen sollen. Die Eichfristen sind 5 oder 6 Jahre, je nach Medium. Danach müssen die Zähler neu geeicht oder (was meist billiger ist) ausgetauscht werden (umlegbar). Man kann sie natürlich auch mieten (umlegbar) Man kann auch Pauschalen vereinbaren, aber da hat schon manch einer ordentlich draufgezahlt, wenn der Mieter meint, er müsse zwei Mal am Tag duschen. Am besten alles trennen, eigener Stromzähler, getrennte Heiz- und Wasserkreise. Natürlich müssen auch die eigenen Verbräuche gezählt werden, Einfach nur die Wohnung zählen und dann vom Hauptverbauch abziehen macht die BK-Abrechnung angreifbar. Gruß Volker (MFH mit Mietwohnungen & Gewerbe) Bearbeitet (15. August 20206 J. von VolkerXM)
18. August 20206 J. Am 12.8.2020 um 09:53 schrieb silvester31: Ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, indem eine Wohnung vermietet werden soll. Heizung und Warmwasser, sowie normales Wasser laufen aber über gemeinsame Zähler. Ich habe sowas auch, in der 2. Wohnung hat jemand Wohnrecht. Heizung und Warmwasser, Wasser laufen über gemeinsame Zähler. Ich finde, es kommt auf die Höhe der Kosten an damit es sich lohnt in getrennte Einrichtungen zu investieren. In unserem Fall werden über eine Pellet Zentralheizung mit 14.9 KW, 4 Tonnen pro Jahr verbrannt und damit auch das Wasser erwärmt. Weil die Anzahl der beheizten Räume etwa gleich ist, und die Wohnungen sich gegenseitig Wärme abgeben werden die Heizkosten einfach durch 2 Geteilt und alle sind mit den günstigen Kosten sehr zufrieden. Eine Getrennte Zähleinrichtung mit Austausch der Eichkomponenten macht bei uns gar keinen Sinn, verursacht höhere Kosten, Mehraufwand bei der Verbrauchsabrechnung und dann noch wiederkehrende Betriebskosten mit Handwerker-Publikum. Grüße Matthias
18. August 20206 J. Am 12.8.2020 um 10:30 schrieb schwinge: Ahoy, ich habe: Wärmezähler in der Heizungsleitung zur Wohnung. ( Kleines Problem: zur wirklich genauen Abrechnung musst Du eigentlich fuer deinen Teil auch noch einen Zaehler installieren. Oder aber mit dem Mieter eine Effizienz aushandeln oder 100% ansetzen, was natuerlich nicht realistisch ist.
26. August 20206 J. Am 18.8.2020 um 21:55 schrieb matgom: Ich habe sowas auch, in der 2. Wohnung hat jemand Wohnrecht. Heizung und Warmwasser, Wasser laufen über gemeinsame Zähler. Ich finde, es kommt auf die Höhe der Kosten an damit es sich lohnt in getrennte Einrichtungen zu investieren. In unserem Fall werden über eine Pellet Zentralheizung mit 14.9 KW, 4 Tonnen pro Jahr verbrannt und damit auch das Wasser erwärmt. Weil die Anzahl der beheizten Räume etwa gleich ist, und die Wohnungen sich gegenseitig Wärme abgeben werden die Heizkosten einfach durch 2 Geteilt und alle sind mit den günstigen Kosten sehr zufrieden. Eine Getrennte Zähleinrichtung mit Austausch der Eichkomponenten macht bei uns gar keinen Sinn, verursacht höhere Kosten, Mehraufwand bei der Verbrauchsabrechnung und dann noch wiederkehrende Betriebskosten mit Handwerker-Publikum. Grüße Matthias Wenns gut läuft ist das immer unproblematisch. Blöd ist es, wenn es schlecht läuft mit den Mietern. Ich bin an meinem Vermieter seit Mai dran herauszufinden, woher die Erhöhung der Brennstoffkosten um 35% kommt, warum der Schornsteinfeger auf einmal doppelt so teuer ist und warum der Betriebsstrom für die Heizung auf einmal mehr als doppelt so hoch ist. Der Vermieter sagt, dass ich die Abrechnungsfirma fragen soll, die Abrechnungsfirma sagt, dass ich das mit dem Vermieter klären soll... Wenns so günstig wäre wie bei @matgom würde ich mich auch nicht beklagen...
26. August 20206 J. vor 3 Stunden schrieb Kugelblitz: Wenns gut läuft ist das immer unproblematisch. Widerspruch einlegen. Die genannten Positionen sollten sich über Rechnungen und Zählerstände nachweisen lassen. Der Schornsteinfeger muss teilweise nur alle 2 Jahre kommen: https://www.yumpu.com/de/document/read/63622104/kuo-vom-02-juli-2020-endversion
26. August 20206 J. Am 18.8.2020 um 21:55 schrieb matgom: Weil die Anzahl der beheizten Räume etwa gleich ist, und die Wohnungen sich gegenseitig Wärme abgeben werden die Heizkosten einfach durch 2 Geteilt und alle sind mit den günstigen Kosten sehr zufrieden. Eine Getrennte Zähleinrichtung mit Austausch der Eichkomponenten macht bei uns gar keinen Sinn, verursacht höhere Kosten, Mehraufwand bei der Verbrauchsabrechnung Schoen wenn es so laufen kann, Namensvetter . Funktioniert aber nur wenn man so auf dem gleichen "Level" ist. Wenn einer andere Vorstellungen von warmer Wohnung und Koerperpflege hat, kann der Verbrauch erheblich divergieren. Zudem ist bei der Heizung, die verbrauchsabhaengige (mind. 50% AFAIK) Abrechnung gesetzlich festgelegt. Jeder Mieter hat den Vermieter also in der Hand. Bei uns laeuft es auch recht entspannt, wir haben, mit Einverstaendnis des Mieters, nur eine Waermemengenzaehler, der mit einer geschaetzten Effizienz die Heizkosten bestimmt. Strom und Wasser wird ueber private Zaehler abgerechnet.
26. August 20206 J. vor 50 Minuten schrieb MatthiasM: Jeder Mieter hat den Vermieter also in der Hand. Die so entstehenden Kosten werden am Ende auf den Mieter umgelegt, am Ende haben sich immer beide in der Hand.
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