9. September 20205 J. Mahlzeit hab eine AZU Bj. 64 zugelegt Hat jemand eine Briefkopie oder Zulassungsbescheinigung für mich? Der Tüver meint das wäre hilfreich. Vielen Dank Reinhard
9. September 20205 J. Standard-Antwort hier: sag dem Tüver, er möge das in seiner Datenbank nachsehen. Es wär vielleicht hilfreich, wenn der TÜV-Chef mal einen Rundbrief an alle seine Mitarbeiter schreibt, dass sie in der Datenbank sämtliche Datensätze aller mindestens in Deutschland jemals verkauften Autos haben. Und den Hinweis, wo man den Computer einschaltet. Bearbeitet (9. September 20205 J. von holger s)
10. September 20205 J. Ich habe damals beim Vollgutachten für meinen AMI Super aus Frankreich, dem TÜV Prüfer nur die Schlüsselnummern genannt, damit war er Happy und fand alle Daten die er brauchte.
10. September 20205 J. Hallo Hypatti, hallo Forum, ich muss demnächst ebenfalls zur Vollabnahme mit meiner 61er AZU. Ich gehe zwar davon aus, dass der TÜV die Daten hat, aber wenn jemand die Schlüsselnummer für die frühe AZU weiß, wäre das den TÜVlern vielleicht ne Hilfe. Vielleicht kann ja mal jemand, der solch ein Fahrzeug besitzt, mal in die Papiere schauen, wobei die Schlüsselnummer bei Importfahrzeugen ja meist genullt ist... Habe die Erfahrung gemacht, wenn man gut vorbereitet ist, sind die TÜV Menschen gleich viel kooperativer. Vielleicht macht man auch dann mit den Citroen-Schlüsselnummern mal ne kleine Datenbank auf, damit diese Fragen nicht immer wieder kommen ;-) LG, Bert
10. September 20205 J. Gott sei dank dürfen seit einiger Zeit auch alle anderen Prüforganisationen eine Vollabnahme machen. MONOPOL § 21 STVZO IST GEFALLEN Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen. Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.
10. September 20205 J. Die Kastenenten hatten allesamt die 000 in den Papieren, auch bei deutscher Erstauslieferung. Trotzdem gibt es dazu Daten, der Prüfer muss nur gewillt sein diese herauszusuchen, ggf. zusammen mit dem Besitzer der sich hinsichtlich der Ausstattung seines Fahrzeuges ggf. deutlich besser auskennt...
10. September 20205 J. vor 1 Minute schrieb entenwilli: Gott sei dank dürfen seit einiger Zeit auch alle anderen Prüforganisationen eine Vollabnahme machen. Und Du meinst das verbessert die Situation? Faulpelze und Hohlbirnen findest Du quer durch alle Prüforganisationen deutlich mehr als engagierte und fähige Prüfingenieure...
10. September 20205 J. vor 30 Minuten schrieb entenwilli: MONOPOL § 21 STVZO IST GEFALLEN Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle Unter der Voraussetzung, dass der Prüfer die entsprechende Ausbildung und Zulassung hat. Haben tut das noch kaum jemand in den Prüfstellen, die bisher keine Vollgutachten und Einzelabnahmen durchführen durften. Wozu auch, das wäre ja nur ein überqualifizierter Mitarbeiter. Die Ausbildungen und Schulungen der Prüfer laufen, aber bis sich das wirklich in der Fläche auswirkt und wirklich alle Vollgutachten und Einzelabnahmen machen dürfen und können, gehen schnell noch zwei, drei Jahre ins Land.
10. September 20205 J. vor 7 Stunden schrieb Le Fourgon: Hallo Hypatti, hallo Forum, ich muss demnächst ebenfalls zur Vollabnahme mit meiner 61er AZU. Ich gehe zwar davon aus, dass der TÜV die Daten hat, aber wenn jemand die Schlüsselnummer für die frühe AZU weiß, wäre das den TÜVlern vielleicht ne Hilfe. Vielleicht kann ja mal jemand, der solch ein Fahrzeug besitzt, mal in die Papiere schauen, wobei die Schlüsselnummer bei Importfahrzeugen ja meist genullt ist... Habe die Erfahrung gemacht, wenn man gut vorbereitet ist, sind die TÜV Menschen gleich viel kooperativer. Vielleicht macht man auch dann mit den Citroen-Schlüsselnummern mal ne kleine Datenbank auf, damit diese Fragen nicht immer wieder kommen ;-) LG, Bert Es gibt keine Schlüsselnummer, weil die AZU (bis auf einige wenige Ausnahmen 1962) offiziell gar nicht importiert wurde. EIne ABE hat es nie gegeben (auch nicht für die 1959 bis 63 verkaufte AZUL). Die wurde immer einzeln vom TÜV in Köln abgenommen.
19. September 20205 J. Und nun?! Also doch vielleicht besser mit einer Briefkopie zur Prüforganisation um ein teures Datenblatt zu umgehen? Ich würde nämlich auch lieber zur Dekra-Station meines Vertrauens fahren. Da weiß ich, wer prüft. Aber der Gute hat nur ein Laptop und ob das auf Anhieb die richtigen Daten ausspuckt? Also wer was hat: bitte melden. Es geht ja auch um so blöde Daten wie Stand- und Fahrgeräusch etc. Habt ihr eure AZUs als LKW zugelassen? LG, Bert
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