13. Januar 20215 J. 6 minutes ago, CX Fahrer said: [...] Strafbar machst du dich erst wenn du das Garagentor auf machst. Heisst, um die Nummernschilder für die Abmeldung abzuschrauben, durchs Fenster einsteigen.
13. Januar 20215 J. Das sieht die StVZO anders, demnach ruht die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung nur wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt - sprich abgemeldet - wurde.
13. Januar 20215 J. Ist in Deutschland tatsächlich so. Habe ein Firmentrailer der 6 Jahre TÜV abgelaufen war, abgemeldet. Mein Geschäftsführer musste 120 Euro Bussgeld berappen und hat einen Punkt bekommen. War mir bis dahin auch neu. Das Gespräch , als ich von der Zulassungsstelle gekommen bin um ihm den Sachverhalt mitzuteilen, wünsche ich keinem.
13. Januar 20215 J. Das Bußgeld kann man möglicherweise umgehen. HU machen lassen, natürlich dabei durchfallen und dann innerhalb eines Monats (Frist zur Nachprüfung) abmelden.
13. Januar 20215 J. 1 hour ago, CX Fahrer said: Du darfst lediglich nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Genau das ist der Knackpunkt, in der Regel wird dir die Behörde unterstellen das du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hast denn sonst hätte man es ja stillgelegt. Im Einzelfall kann man vielleicht die Nichtnutzung über den gesamten Zeitraum nachweisen, in der Regel wohl eher nicht.
13. Januar 20215 J. vor 4 Stunden schrieb schwinge: Nur der Schein + Kennzeichen werden zur Abmeldung benötigt. Ist das so? Meines Wissens geht Abmeldung ohne Brief nur, wenn man auch der Halter des KFZ ist.
13. Januar 20215 J. Hi, der Verkäufer IST der Halter des (zwischenzeitlich verkauften) KFZ. Er kann also nach dem Verkauf mit Schild+Schein zur Zulassungsstelle spazieren und den Kram abmelden. Ich hab schon so einige noch angemeldete XM nach dem Kauf bei mir abgemeldet oder umgemeldet. Da braucht man dann den Brief dazu, weil auf dem Schein ein anderer Name als im eigenen Personalausweis zu finden ist. Bzw im Fall der Ummeldung eine Eintragung im Brief auf den eigenen Namen stattfindet. Bearbeitet (13. Januar 20215 J. von schwinge)
13. Januar 20215 J. Zur Außerbetriebsetzung reicht hier in Kronach Schein und Schilder auch wenn das Fahrzeug auf einen anderen Namen läuft, auch bei abweichendem Landkreis. Beides bekommt man wieder mit, Schilder natürlich entstempelt.
13. Januar 20215 J. vor 2 Stunden schrieb Manson: Genau das ist der Knackpunkt, in der Regel wird dir die Behörde unterstellen das du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hast denn sonst hätte man es ja stillgelegt. Im Einzelfall kann man vielleicht die Nichtnutzung über den gesamten Zeitraum nachweisen, in der Regel wohl eher nicht. Das braucht die Behörde gar nicht unterstellen weil die HU-Pflicht immer besteht, unabhängig davon ob man das Auto fährt oder nicht. Sobald das Fahrzeug zugelassen ist muss es in regelmäßigen Abständen zur HU. Will man das nicht dann muss man es abmelden.
13. Januar 20215 J. Durch die Zulassung hält man das Auto zur Nutzung " bereit " und dann muß es auch den Bestimmungen ( TÜV ) genügen...
13. Januar 20215 J. vor 1 Stunde schrieb schwinge: Hi, der Verkäufer IST der Halter des (zwischenzeitlich verkauften) KFZ. Er kann also nach dem Verkauf mit Schild+Schein zur Zulassungsstelle spazieren und den Kram abmelden. Klar, ich hatte auch mehr an den Käufer gedacht als an den hochbetagten Verkäufer.
13. Januar 20215 J. vor 5 Stunden schrieb bx-basis: Das sieht die StVZO anders, demnach ruht die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung nur wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt - sprich abgemeldet - wurde. Gut dann hat mir der Mann der Behörde das 2019 falsch erklärt. Ich habe ihn nämlich gefragt, da ich auch ein Fahrzeug habe das seit 5 Jahren keinen TÜV mehr hat.
13. Januar 20215 J. 1 hour ago, CX Fahrer said: Gut dann hat mir der Mann der Behörde das 2019 falsch erklärt. Ich habe ihn nämlich gefragt, da ich auch ein Fahrzeug habe das seit 5 Jahren keinen TÜV mehr hat. Es gäbe theoretisch z.B. die Möglichkeit das man das Auto versehentlich eingemauert hat, es somit keinen Zugang mehr zu öffentlichen Straßen hat, und den Zeitpunkt der Baumaßnahme nachweisen kann, dann dürfte die Außerbetriebsetzung ohne Bußgeld ablaufen können. Wenn man die HU macht und danach abmeldet interessiert es genausowenig irgendjemanden wie wenn das Auto irgendwo in einer Garage oder Scheune steht und Brav Versicherung und Steuer bezahlt wird und kein böser Nachbar Anzeige erstattet. Für meine Eltern wär es auch billiger gewesen einfach Steuer und Versicherung weiter zu bezahlen und den Anhänger im Garten die paar Jahre stehen zu lassen bis mein Bruder auf die Idee kam das er ihn brauchen könnte.
13. Januar 20215 J. Hallo, vor 42 Minuten schrieb Manson: Es gäbe theoretisch z.B. die Möglichkeit das man das Auto versehentlich eingemauert hat, es somit keinen Zugang mehr zu öffentlichen Straßen hat, und den Zeitpunkt der Baumaßnahme nachweisen kann, dann dürfte die Außerbetriebsetzung ohne Bußgeld ablaufen können. Nur bei Kulanz seitens der Behörde. Solange das Kfz angemeldet ist, muss es eine gültige HU haben. Das ist die Lage. Ob sie sinnvoll ist, das ist eine andere Baustelle. Grüße Andreas Bearbeitet (13. Januar 20215 J. von AndreasRS)
14. Januar 20215 J. Hallo, aktuellen TüV muss jedes zugelassene Fahrzeug haben, ob es nun genutzt wird oder nicht. Allerdings habe ich es noch nie erlebt, dass bei einer Abmeldung mit total abgelaufenen TüV das Straßenverkehrsamt einen Bußgeldbescheid erlässt. Für einen neuen TüV reicht der Brief und der alte Fahrzeugschein. Kurzzeitkennzeichen bekommst du auch ohne TüV, dann darf allerdings die erste Fahrt nur zur Prüfstation gehen und erst mit bestandener TüV-Prüfung kannst du das Fahrzeug auch weiter fahren. Bei der neuen Zulassung schaut auch keiner mehr, wie lange vorher der TüV abgelaufen war.
14. Januar 20215 J. Am 13.1.2021 um 13:50 schrieb CX Fahrer: Es gibt aber doch gar keine Pflicht regelmässig TÜV zu machen. Du darfst lediglich nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Ich kenne einen Fall da war das Auto schon seit Jahren verschrottet als sich endlich jemand um die Abmeldung gekümmert hat. Mit jahrelang meine ich deutlich >10 Jahre. Bemerkt wurde es erst bei der Firmenübergabe weil der neue Eigentümer alle Fahrzeuge auf den neuen Firmensitz umschreiben wollte und das entsprechende Fahrzeug nirgends zu finden war. Du kannst völlig legal dein Auto in deiner Garage 20 Jahren stehen haben ohne einmal TÜV zu machen. Strafbar machst du dich erst wenn du das Garagentor auf machst. dooooch, es gibt diese regelung! manson hat´s erlebt. ich selbst habe es erlebt, weil die schärgen das saisonkennzeichen nicht vollständig notiert hatten (fz war z.z. ür 5 monate abgemeldet) und vor dem widerspruch selbst nochmal nachgelesen. eine freundin hatte noch einen längst eingewachsenen zugelassenen bootsanhänger stehen, auf den die behörden im system stießen. Du kannst NICHT! legal dein Auto in deiner Garage 20 Jahren stehen haben ohne einmal TÜV zu machen. ein zugelassenen fz hat eine gültige HU zu haben. aktive teilnahme am straßenverkehr ist NICHT das entscheidende kriterium, die theoretische möglichkeit hierzu reicht aus.
14. Januar 20215 J. Am 13.1.2021 um 10:35 schrieb JK_aus_DU: Auch den Brief / Zulassungsbescheinigung II braucht man zur Abmeldung, nicht nur den Schein. Solltest Du den Brief haben, kann er den Roller also gar nicht abmelden. Am 13.1.2021 um 10:42 schrieb schwinge: Nur der Schein + Kennzeichen werden zur Abmeldung benötigt. Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung (Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs) Mitzubringende Unterlagen - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alte Fahrzeugdokumente - Kennzeichen Gebühren/Entgelte/Auslagen 7,70 € bis 8,00 € - Gebühr Rechtsvorschriften Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrsgesetz (StVG) Weitere Hinweise Das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeugs kann auf Antrag für die Dauer von einem Jahr reseviert werden, entweder für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges. Wenn das resevierte Kennzeichen am selben Tag einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden soll, darf mit dem zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.
14. Januar 20215 J. Der um mehr als 8 Monate überschrittene Termin zur HU kostet 75 € und 1 Punkt. Zitat TBNR 329607 Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat 75 €, 1 Punkt https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog-tuev/ Davor schützt die Abmeldung, Außerbetriebsetzung Zitat 2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
16. Januar 20215 J. Ersteller So, hab nun den KFZ-Schein bekommen ud musste dann erfahren, dass eine Abmeldung nur MIT Kfz-Brief geht. Also noch mal losgedackelt... Im alten Brief ist folgerichtig auch auf Seite 2 ein großes Feld, in dem Ab- und Anmeldungen eingetragen werden.
16. Januar 20215 J. vor einer Stunde schrieb F.Pache: So, hab nun den KFZ-Schein bekommen ud musste dann erfahren, dass eine Abmeldung nur MIT Kfz-Brief geht. Also noch mal losgedackelt... Im alten Brief ist folgerichtig auch auf Seite 2 ein großes Feld, in dem Ab- und Anmeldungen eingetragen werden. Sieh an. Aber nun ists ja erledigt.
16. Januar 20215 J. OK, das hab ich nicht bedacht das es noch kein neuer Brief wäre und ja, bei den Alten wurden die Stillegungen vermerkt. Wenn du das Teil irgendwann zulässt wirst du neue Papiere erhalten, lass dir auf jeden Fall den alten Brief wieder geben!
17. Januar 20215 J. Hallo, die (erfolgreiche) HU steht doch ausschließlich im Fahrzeugschein, oder? Wenn man den bei der Abmeldung als verloren (bzw. verlegt) deklariert, dürfte das Amt die fehlende HU gar nicht mitbekommen. Grüße Andreas
17. Januar 20215 J. Vermutlich schon. Weil die letzte HU eben im Zentralregister gespeichert ist und per Kennzeichen oder Fahrgestellnummer dem Fahrzeugdatensatz zugeordnet ist. "Vermutlich" deshalb, weil ich nicht weiß, ob das seit 2 oder 5 Jahren so ist. Bei einer drei Jahre abgelaufenen HU könntest Du Recht haben. Bei einem gerade gekauften Fahrzeug wird es aber schwer zu erklären, dass Du den Fahrzeugschein verlegt hast. Die nötige eidesstattliche Erklärung darf nur der abgegeben, der ihn auch verloren hat. Falsche eidesstattliche Versicherung ist auch kein Spaß.
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