28. Juli 200422 J. Hallo, es geht um folgendes Problem: Vor 2 Jahren ließ der Halter eines Fahrzeugs ein Fahrzeug abschleppen. Seitdem ist er unauffindbar. Das Fahrzeug steht bei der Werkstatt seit 2 Jahren auf dem Hof. Das ist doch sicher einigen von euch auch schon mal passiert, oder? Ich hätte nun Interesse an dem Fahrzeug. Frage: Was muss ich machen? Ich habe Name des Halters, 2 alte Adressen und die Fahrgestellnummer, sowie das ehemalige Nummernschild. Ab wann verliert der Halter denn den Anspruch auf das Fahrzeug. Der Typ von der Werkstatt ist völlig hilflos und will das Auto loswerden. Sind ja mittlerweile auch Stellplatzgebühren für über 2 Jahre zu zahlen. Wär aber trotzdem ne tolle Gelegenheit für mich... Komische Situation oder? Ich habe jetzt erstmal bei Ebay nach dem Namen gegoogelt, hab auch was gefunden. Jetzt weiß ich nicht ob ich da anrufen soll wenn es sich nicht vermeiden lasst. Will ja keine schlafenden Hunde wecken . Ausserdem habe ich die Fahrgestellnummer an einen befreundeten Polizisten übermittelt der jetzt mal checkt ob das Auto evtl. geklaut war. Kann ich sonst noch was machen? Besonders interessieren mich natürlich die rechtlichen Regelungen in Bezug auf Verjährung, Halter, Besitzer, Aneignung...ihr wisst schon. Danke für Eure Tipps, Erfahrungen, Meinungen. Gruß, gute Nacht Philipp (der morgen früh Klausur schreibt und jetzt ab inne Heia muss!!!!)
29. Juli 200422 J. Hi, naja, da hilft wohl nur ein Anwalt, insbesondere, was die Frage der Eigentumsaufgabe betrifft. Der Halter muss auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden (bzw. man muss es glaubhaft versuchen) und es muss ihm eine Frist gesetzt werden. Versuche doch einmal, Dich mit dem Werkstattheini zu einigen, dass Du die Recherche machst und er Dir dann den Wagen überlässt und gehe dann zu einem Anwalt! Gruß Frank
29. Juli 200422 J. Du kannst auch versuchen, einen neuen Brief aufbieten zu lassen. Wenn das Aufgebot im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, hat der Besitzer Zeit, sich zu melden. Tut er das nicht, bekommst Du einen neuen Brief. (Sehr verkürzt dargestellt! - Aber funktioniert ;-) ) Frag aber unbedingt noch einen Juristen! Tip: Rechtspfleger. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung geben, haben aber Ahnung... >>Grüße, Ullrich
29. Juli 200422 J. Zuerst sollte der Werkstattinhaber, der ja wohl auch Geld sehen will, dem guten Mann über eine Halterfeststellung eine Rechnung zustellen lassen.
29. Juli 200422 J. Ersteller So hallo wieder, Klausur vorbei. Hab mir das gerade nochmal durchgelesen..."bei Ebay nach dem Namen gegoogelt" tsstsstss, war wohl doch schon etwas spät . Naja, ihr wisst ja was ich sagen wollte. Das mit dem neuen Brief aufbieten lassen klingt interessant. Da werde ich mich mal erkundigen. Hast Du da weitere Infos/Erfahrungen? Kannst Du mir einen "Rechtspfleger" mit dem ich mich mal darüber unterhalten könnte, nennen Ullrich? Gerne auch per Email an mohnstair(at)gmx.de. Mein Vater ist zwar auch Jurist aber er köpft ich wenn ich mir schon wieder ein Auto kaufen will Tja, der Werkstattinhaber will Geld sehen. Kann ich auch verstehen. Andererseits möchte er das "Ding" ja auch loswerden...ich denke da würden wir uns einig werden können. Bitte schreibt weiterhin was ihr denkt, besonders würden mich die Erfahrungen von Leuten interessieren denen ähnliches schon einmal passiert ist. Gruß und schönen Tag noch, Philipp
29. Juli 200422 J. das problem mit den eltern kenne ich. was war ich froh, dass der billige VISA aus dem mittwochskäseblatt, heute vormittag schon verkauft war! ;-))
29. Juli 200422 J. Hallo! Mein Vater hat nur eine Aversion gegen Franzosen, und wenn ein Verschleissteil den Geist aufgibt, dass auch im Polo den Geist aufgeben könnte, beginnen gleich die Schimpftiraden gegen französische Hersteller. Also habe ich nie etwas von Reparaturen erzählt. Zum Glück gehe ich auf Ende Zwanzig zu und lebe mit meinem Freund zusammen. Aber da habe ich das gleiche in grün. Er fährt aus Überzeugung Opel und wenn er von dem 73er GS und dem 70er Simca 1301 wüsste, die mir angeboten wurden und wo auch ein starkes Interesse herrscht, dann Gnade mir Gott.....*g* Lieben Gruss vom Niederrhein, Oliver
29. Juli 200422 J. Ich habs Philipp schon gemailt, aber vielleicht interesserieren sich noch andere dafür. Ich kann natürlich keine Rechtsberatung geben ;-) Und der zugrundeliegende Fall ist auch schon eion paar Jahre her, also wäre eine Abklärung mit der Zulassungsstelle ratsam. Also, wenn der Wagen schon seit X Jahren beim Händler steht, hat dieser möglicherweise einen sog. Eigentumsvorbehalt wegen der Kosten. Er kann Dir nun den Wagen mittels eines Übereignungsvertrages übereignen. Du hast die alten Kennzeichen? Damit machst Du eine Datenanfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle. Achtung: Wenn der Wagen so lange da rumsteht, hat er keinen TÜV. Der muss gemacht sein! Weiter hat der Besitzer sicherlich keine Steuern bezahlt. Das wäre ein Straftatbestand (Abgabenverkürzung). Frage bei Deiner (Vernetzten?) oder bei der zuständigen (Kennzeichen!) Zulassungsstelle nach, ob der Wagen "ausgeschrieben" ist zum entstempeln. Die Steuernachforderung gilt dem "alten" Besitzer, nicht Dir! Mit den Daten der Zulassungsstelle kannst Du im Bundesanzeiger ein "Aufgebot" bestellen. Das machen die und das kostet! Wenn die Wartezeit verstrichen ist, bekommst Du von der Zulassungsstelle einen neuen Brief (kostet...) Dann gehört der Wagen Dir. Viele >> Grüße, Ullrich
2. August 200422 J. Ullrich posteteAlso, wenn der Wagen schon seit X Jahren beim Händler steht, hat dieser möglicherweise einen sog. Eigentumsvorbehalt wegen der Kosten. Also da ist höchstens ein Pfandrecht drin - kein Eigentum. Das kann man allerdings durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung, die man wiederum aus dem Pfandrecht betreiben kann, erwerben. Das Eigentum kann man auch "ersitzen". Das geht aber nur nach 10 Jahren gutgläubigem Eigenbesitz. Um ein Pfandrecht zu Geld zu machen, muss man sich aber auch an bestimmte Regeln halten. Hier spielt das Aufgebot nun eine Rolle, wenn die Androhung der Pfandverwertung an den Eigentümer nicht möglich ist, weil dessen Adresse unbekannt ist. Ein Rechtsanwalt, der einem dann genau sagt, was zu tun ist, ist in so einem Falle also keine schlechte Investition, wenn das Auto noch immerhin einen gewissen Wert hat. Gruß Markus
7. August 200422 J. Nochma nachgehakt. Beim letzten Mal waren die Kosten überschaubar im 100,-DM-Bereich. Wartezeit nach der Veröffentlichung musste keine eingehalten werden. Wenn der wahre Besitzer den Anzeiger liest, kann er immer noch sagen: "Meiner!" und muss es dann beweisen... >>Grüße, Ullrich
7. August 200422 J. ..man *könnte* einen Brief, baugleich, beschaffen, die Karre holen und um-nummern auf den neuen Brief ... fertig :-) Kommt der alte Halter, stelle man sich doof - keine ahnung, wo der hin ist, plötzlich war er weg :-) Wenn es ein SM wäre, hmmmmmm.... Nene, das ist verboten ! Carsten
8. August 200422 J. um-nummern auf den neuen Brief ... fertig :-) Das nennt man, glaube ich, Urkundenfälschung. Falls die Kiste, vielleicht vom freundlichen Händler auf die Straße gestellt wird, kannst Du sie auch als Fundsache melden und nach einem halben Jahr Deinen Eigentumsanspruch geltend machen.
16. August 200422 J. Ersteller Hallo, danke für die vielen Postings. Komme gerade aus dem Urlaub aus Frankreich zurück. Hier regnet's ja auch Einfach auf die Straße stellen und als Fundstück melden...da macht der Werkstattbesitzer nicht mit. Der will ja seine Standgebühr. Halte Euch auf dem Laufenden. Gruß Philipp
17. August 200422 J. Der will ja seine Standgebühr. Du kannst ja mit ihm einen Deal machen, sowie Du das Auto hast, bekommt er eine Spende....
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