28. März 20215 J. Hallo allerseits, nach langem Schrauben und tun, bin ich jetzt soweit, meinen XM Anfang kommender Woche zum Lackierer zu bringen. Es müssen jetzt nur noch die Sitze beim Polsterer fertig werden, dann gehts mit dem Auto zum Einbau der Gasanlage und gleichzeitig dabei dann die Abnahme nach § 21 StvO.
28. März 20215 J. vor 7 Minuten schrieb berndjetztmitxm: nach langem Schrauben und tun, bin ich jetzt soweit, meinen XM Anfang kommender Woche zum Lackierer zu bringen. Schön! Welche Farbe soll er denn bekommen?
28. März 20215 J. Ersteller Gerade eben schrieb holger s: Schön! Welche Farbe soll er denn bekommen? Mandarinrot Metallik, so wie es ist. Passt super gut zu beigem Leder. Neuen Lack bekommt der Heckdeckel, den ich austauschen musste, hinten die Dreiecke über dem Fenster, einges an Smartrepair Sachen kommen noch dazu. Und evtl. neuen Lack für die Motorhaube, wenn die Macken drin, sich nicht rauspolieren lassen.
28. März 20215 J. vor einer Stunde schrieb berndjetztmitxm: dann die Abnahme nach § 21 StvO. Möglicherweise geht es auch gar nicht ums H, KLR war ja nach meiner Erinnerung auch ein Thema.
28. März 20215 J. Ersteller vor 1 Stunde schrieb margia2: Möglicherweise geht es auch gar nicht ums H, KLR war ja nach meiner Erinnerung auch ein Thema. Richtig, einen KLR hab ich hier noch in neu liegen und der kommt da rein. Auf historisches Kennzeichen leg ich keinen Wert, wirtschaftlich nicht wirklich interessant. Meine Versicherung kennt an, dass es sich dabei um einen 30 Jahre alten XM handelt. Das ist bei dem, den ich jetzt fahre, auch der Fall. Bis 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert, brauche ich nichtmal ein entsprechendes Gutachten.
28. März 20215 J. Ersteller vor 2 Stunden schrieb margia2: Gasanlage und H-Kennzeichen geht zusammen? Welche Anlage ist denn da H-konform? Geht halt nicht.
28. März 20215 J. Das macht so in jedem Fall am meisten Sinn. Wobei ich in Sachen Verkehrspolitik ja immer etwas das Gras wachsen höre. Wenn sich da die „Großwetterlage“ demnächst mal ändern sollte, könnte ich mir vorstellen, dass Oldtimer am ehesten noch einigermaßen glimpflich dabei weg kommen könnten mit der Ausnahme, dass irgendwann in absehbarer Zeit das Mindestalter erhöht werden kann - mit Bestandsschutz. Allen anderen „Stinkern“ könnte dagegen größeres „Ungemach“ drohen. Kann aber natürlich auch ganz anders kommen... Bearbeitet (28. März 20215 J. von margia2)
28. März 20215 J. Gasanlage und H schließt sich nicht aus. Es müsste halt ne Venturi rein. Das es wohl ne sequentielle wird ist das H in diesem Fall raus. Spielt bei Bernd aber keine Rolle. Wir haben das besprochen. Melde dich rechtzeitig wegen 21er, mein Kollege hat etwas Vorlauf. Viele Grüße janbo
28. März 20215 J. Ersteller vor 28 Minuten schrieb JanBo.Sattler: Melde dich rechtzeitig wegen 21er, mein Kollege hat etwas Vorlauf. mach ich!
28. März 20215 J. Kein H wegen der Gasanlage, das ist doch irgendwie Quatsch. Die Gasanlage sieht man nicht und in Punkto Sicherheit ist eine moderne Gasanlage der Alten weit überlegen.
28. März 20215 J. vor 11 Stunden schrieb JanBo.Sattler: Gasanlage und H schließt sich nicht aus. Es müsste halt ne Venturi rein. Das es wohl ne sequentielle wird ist das H in diesem Fall raus. Spielt bei Bernd aber keine Rolle. Wir haben das besprochen. Melde dich rechtzeitig wegen 21er, mein Kollege hat etwas Vorlauf. Viele Grüße janbo Die Aussage ist nach meinem bescheidenen Kenntnisstand nicht ganz richtig. Das Fahrzeug (XM Bj. 89-91, sonst wäre er noch nicht 30 Jahre alt) hat auf der Benzinseite entweder eine Fullgroup- oder Semi-Sequentielle Einspritzung. Damit das mit dem H-Kennzeichen etwas wird, muss es 10 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eine passende Gasanlage (Fullgroup oder Semi-Sequentiell) auf dem Markt gegeben haben. Das heisst, wir reden hier von den Jahren 1999 - 2001. Und die sollte es zu dem Zeitpunkt gegeben haben. Dann gibt es wohl noch eine Frist zwischen der Eintragung / dem Einbau der Gasanlage und dem Zeitpunkt der Beantragung des H-Kennzeichens. Ich meine, das wären auch wieder 10 Jahre. Da bin ich mir aber nicht sicher. Ich hatte das Thema für ein Mitglied dieses Forums vor einiger Zeit mal geklärt. Dabei ging es um einen CX, der schon ein H-Kennzeichen hatte. Der Prüfingenieur meines Vertrauens war sogar der Meinung, dass beim nachträglichen Einbau einer (passenden) Gasanlage das H-Kennzeichen erhalten bleibt. Einzig beim Unterflurtank hatte er Bedenken, weil es den zum passenden Zeitpunkt (EZ + 10 Jahre) noch nicht gab. Es hätte dann ein Tank in Kofferraum sein müssen. In 8 Jahren wissen wir mehr. Dann wird mein Coupe 30 Jahre alt und soll ein H-Kennzeichen bekommen.
1. April 20215 J. Am 29.3.2021 um 01:53 schrieb GuenniTCT: Die Aussage ist nach meinem bescheidenen Kenntnisstand nicht ganz richtig. Das Fahrzeug (XM Bj. 89-91, sonst wäre er noch nicht 30 Jahre alt) hat auf der Benzinseite entweder eine Fullgroup- oder Semi-Sequentielle Einspritzung. Damit das mit dem H-Kennzeichen etwas wird, muss es 10 Jahre nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eine passende Gasanlage (Fullgroup oder Semi-Sequentiell) auf dem Markt gegeben haben. Das heisst, wir reden hier von den Jahren 1999 - 2001. Und die sollte es zu dem Zeitpunkt gegeben haben. Dann gibt es wohl noch eine Frist zwischen der Eintragung / dem Einbau der Gasanlage und dem Zeitpunkt der Beantragung des H-Kennzeichens. Ich meine, das wären auch wieder 10 Jahre. Da bin ich mir aber nicht sicher. Ich hatte das Thema für ein Mitglied dieses Forums vor einiger Zeit mal geklärt. Dabei ging es um einen CX, der schon ein H-Kennzeichen hatte. Der Prüfingenieur meines Vertrauens war sogar der Meinung, dass beim nachträglichen Einbau einer (passenden) Gasanlage das H-Kennzeichen erhalten bleibt. Einzig beim Unterflurtank hatte er Bedenken, weil es den zum passenden Zeitpunkt (EZ + 10 Jahre) noch nicht gab. Es hätte dann ein Tank in Kofferraum sein müssen. In 8 Jahren wissen wir mehr. Dann wird mein Coupe 30 Jahre alt und soll ein H-Kennzeichen bekommen. Fast richtig. Zeitgenössisch war zum Zeitpunkt der EZ Venturi. Hätte dieses Fahrzeug NACHWEISLICH in den ersten 10Jahren nach EZ eine sequentielle Anlage bekommen ist die auch zu akzeptieren. Die Anlage muss verbaut gewesen sein. Die reine Möglichkeit der Nachrüstung ist nicht akzeptabel. Ausschlaggebend ist wie gesagt stand der Technik zur EZ. Es gibt Ausnahmen, die haben hier nichts zu suchen sondern brauchen in der Regel eine Einzelfallbetrachtung. Natürlich kann Bernds Auto auch mit dieser Gasanlage ein H bekommen, müsste dann aber noch 30 Jahre warten.
1. April 20215 J. Ersteller vor 2 Stunden schrieb JanBo.Sattler: Natürlich kann Bernds Auto auch mit dieser Gasanlage ein H bekommen, müsste dann aber noch 30 Jahre warten. Is nich. Kommt KLR rein und dann ist diie Steuer 22,00 € teurer und ich habe keine Einschränkung, der kriegt eh ne Grüne Plakette.
1. April 20215 J. Ersteller Dienstag habe ich nun den XM beim Lackierer Fachbetrieb abgeliefert. Gemacht wird: Motorhaube, Heckdeckel, Einstieg hinten rechts, rundum oberhalb der Prallschutzleisten, vordere Stoßstange, beide Leisten oberhalb der hinteren Dreiecksfenster. Alles was nicht lackiert wird, wird poliert. Nach zähen Verhandlungen haben wir uns auf einen Preis von 2.200,00 € geeinigt. Ich freu mich schon wie Bolle.
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