5. August 200422 J. Hallo, was ist denn dabei zu beachten? Zoll, gibts das noch? Ich mache mir auch Gedanken, wie der Wagen hier anzumelden ist. Muss ich da nen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen? Und muss der Wagen dann zu einer Vollabnahme? Von der Entfernung mal abgesehen, das ist schon problematisch genug. Habe nämlich leider keinen passenden Wagen + Anhänger und werde wohl mit dem Zug reisen müssen.... Hoffe, ihr könnt mir helfen.. Sven
5. August 200422 J. freunde von mir haben es umgekehrt gemacht von d gekauft nach a. Zoll gibt es keinen mehr, wie das aber mit den Nova Gebühren (Motor abhängige Steuer etc...) funktioniert weiss ich nicht. Und wegen Anmeldung? Ich habe meine Xantia mit von a nach ch genommen, um dann die Abnahme zu umgehen musst du eine EU-Typenübereinstimmung vorlegen können. Dann geht es ohne techn.Vollabnahme. Sollte von a nach d ähnlich sein. Ist ja EU-Raum.
5. August 200422 J. Ersteller Ich würde den Wagen dann mit deutschen Kurzzeitkennzeichen nach D überführen...Typenübereinstimmung müsste ich dann wohl von CItroen direkt beziehen?! Oh je...was tue ich mir da an...nur für ein Auto...
5. August 200422 J. Hab letztens im TV was aufgeschnappt. Gibt wohl direkt vom Hersteller solche Unbedenklichkeitsgutachten. Schätz mal, das ist auch mit "EU-Typenübereinstimmung" gemeint... Also am besten mal beim nächsten Händler nach solchen Unterlagen fragen.
5. August 200422 J. Hallo Svennö, Du brauchst ja auf jeden Fall eine deutsche Zulassung, das sollte aber kein Problem darstellen. Bei halbwegs gängigen Fahrzeugen wird auch die erforderliche Vollabnahme eher unproblematisch sein, weil dem TÜV die Baumusterdaten vorliegen. Gruß Jörg
5. August 200422 J. die Typenübereinstimmung habe ich über Cit A bekommen. Es wäre natürlich kein franz.Auto wäre da nicht folgendes passiert: "Ähmmm, wir finden die EU-Typenübereinstimmung nicht mehr, haben wir scheinbar verschlampt...." - naja, CIT D hatte sie noch und die wurde auch akzeptiert in CH....
5. August 200422 J. damals (vor gut 10 jahren, toyota) bei mir wars übersiedlungsgut und ich brauchte eine unbedenklichkeitsbestätigung aus flensburg und dann noch sowas ähnliches vom zoll, war aber beides kein grosses problem. und dann vollabnahme beim tüv (hmm) und dann wird dir auf der zulassungsstelle anhand des ösi-typenscheins ein neuer kfz-brief ausgestellt und das wars dann. wie gesagt, vor gut zehn jahren und als übersiedlungsgut, inwieweit sich das durch die eu geändert hat und wie's mit nicht-übersiedlungsgut aussieht kann ich net sagen lg alex
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