13. September 20215 J. Hallo, hat jemand Unterlagen zur ABE oder e4 Klassifizierung der o. g. Anhängerkupplung als PDF für mich? Hatte diese seinerzeit beim Franzosen gekauft. Danke und Gruß von Jürgen
13. September 20215 J. Hallo Jürgen, ich verstehe nicht ganz Dein Anliegen. Wenn die Trefina eine e4 Klassifizierung hat dann steht es doch auf dem angenieteten Blechschildchen und mehr benötigst Du dann auch nicht. Anhängekupplungen mit e4 Zulassung müssen nicht mehr eingetragen werden. Wenn die Trefina aus früheren Zeiten stammt als es noch keine e4 Zulassung gab, ist nach meinem Kenntnisstand es so daß Du die dann tatsächlich mit einer ABE eintragen lassen mußt. Irgend jemand meinte jedoch neulich zu mir daß gegnerell AHK nicht mehr eingetragen werden müssen. Da mir die Trefina vor 12 Jahren beim Franzosen zu teuer war habe ich sie in Frankreich bei TPV für rund den halben Preis gekauft. Dann habe ich festgestellt daß dort nur ein aufgeklebtes Typenschild befestigt war, lediglich mit der RDW (niederländischer TÜV) Nummer (in F benötigte man da noch keine e4 Nummer). Der Franzose verkaufte diese gleiche AHK jedoch mit einem e4 Typenschild. Also habe ich mich an Trefina gewandt mit der Bitte um ein e4 Typenschild für die Kupplung da diese ja augenscheinlich eine solche e4 Zulassung ja auch hat. Sie haben mir dann das richtige Typenschild zugesandt mit dem Hinweis daß der Franzose in D das Alleinvertriebsrecht hat und sie dies nur als Ausnahme jetzt machen:), alle vom Franzosen auf den Markt gebrachten Trefina AHK hätten dieses e4 Typenschild. Die RDW Zulassungsnummer lautet RDW 0801-902, Typ 139 Ich habe hier noch die Niederländische Montagevoorschrift in welcher der Typ dei RDW Nummer und die Fahrzeuge für welche die AHK gedacht ist aufgeführt sind. deudeuchement, Roland Bearbeitet (14. September 20215 J. von RolandPiccolo)
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