24. Oktober 20214 J. 56 minutes ago, ACCM CXJOE said: Dachte beim H-Kennzeichen ginge es um erhaltenswertes Kulturgut. Anscheinend geht es nur um Steuern zu sparen. Du hast es verstanden. Dadurch, dass die Besitzer nicht vierstellige Beträge für Steuer/Versicherung blechen dürfen, nur um ein paarmal im Jahr bei Sonnenschein draußen herumzutuckern, wird ihnen der Erhalt des automobilen Kulturguts ein wenig verzuckert.
24. Oktober 20214 J. vor 8 Stunden schrieb sola fide: Wohl alle Benziner im XM und Xantia hätten im Augenblick keinen Vorteil vom H-Kennzeichen. 3.0 V6(.24) auf Euro 1: 357 Euro/Jahr. 3.0 V6(.24) auf Euro 2: 220 Euro/Jahr. 3.0 V6(.24) mit H: 191 Euro/Jahr. Nicht sehr viel besser als mit Euro 2, aber dann im Originalzustand. Und das H-Kennzeichen hat bekanntlich nichts mit der Versicherung zu tun, ein Auto mit H kann als Alltagsfahrzeug versichert und genutzt werden. vor 8 Stunden schrieb sola fide: Beim BX sieht’s wohl wegen der Euro-Einstufung bei einigen Modellen anders aus BX 14 auf Euro 1: 220 Euro/Jahr. BX 14 auf Euro 2: 103 Euro/Jahr. BX 14 mit H: 191 Euro/Jahr. Definitiv günstiger mit Kaltlaufregler, und der muss nur verbaut sein, ob tatsächlich angeschlossen kontrolliert niemand (AU ist in warmem Zustand, da hat der Kaltlaufregler nichts mehr zu tun). vor 8 Stunden schrieb sola fide: Der sportliche junge Mann in diesem und in diesem Video baut aber in seinen Ford F-150 von 1990 eine Prins VSI ein, wie mir scheint, und behauptet, er hätte das mit seinem TÜV-Prüfer geklärt und behalte das H-Kennzeichen. Der Prüfer hat immer ein Ermessensspielraum, denn die Gesetzestexte können so oder so ausgelegt werden. Und wenn eine neuere, modernere Gasanlage als sicherer erachtet wird, so ist diese absolut zulässig nach dem Motto: Eine Gasanlage war damals möglich, die modernere ist sicherer. vor einer Stunde schrieb ACCM CXJOE: Dachte beim H-Kennzeichen ginge es um erhaltenswertes Kulturgut. Anscheinend geht es nur um Steuern zu sparen. Es geht immer um beides. Die Steuerersparnis (die es z.B. beim BX14 definitiv nicht gibt, siehe oben) dient dazu, dass man sich das Erhalten des Kulturgutes auch leisten kann. Dass man das in Anspruch nimmt ist voll in Ordnung, solange das Fahrzeug auch als erhaltenswert gilt (was der Prüfer zu prüfen hat). Dass unterschiedliche Prüfer dies unterschiedlich sehen ist bekannt, aber es werden trotzdem keine Leichen mit H rumfahren. Gruß René
24. Oktober 20214 J. BX19 mit 120 PS DKZ = 287 EUR BX19H = 191 EUR 29 minutes ago, René Mansveld said: Dass unterschiedliche Prüfer dies unterschiedlich sehen ist bekannt, aber es werden trotzdem keine Leichen mit H rumfahren. Naja, es stehen schon gar einige alte Wohnmobile mit H herum, bei denen man sich fragt. Matthias
24. Oktober 20214 J. Wir hatten im anderen Strang ja schon mal das Thema, was der Zustand mit dem Erhaltungswert zu tun hat, und ich will das nicht wieder aufwärmen. Nur folgende Bemerkung: Die abgetragene und verschlissene Jacke eines Bergarbeiters von 1891 ist auf jeden Fall erhaltenswertes Kulturgut; warum sollte dann ein Auto nicht erhaltenswert sein, wenn es deutliche Spuren der Jahre zeigt? Zur Gasanlage; inwiefern ist eine sequentielle Anlage sicherer als eine Venturi? Und wenn „moderner = besser“ gilt, müßten ja auch alle anderen Ein- und Umbauten zulässig sein, wenn nur damals eine Vorgängerversion verfügbar war. Damit wäre die Regel hinfällig, daß Zubehör nur zehn Jahre jünger sein darf als das Auto. Ich glaube vielmehr, die Viersener Naschkatze hat einfach Glück gehabt, daß der TÜV-Mann die Anlage so durchgewunken hat.
24. Oktober 20214 J. Grundsätzlich ist (fast) alles erlaubt, was ein Fahrzeug umweltfreundlicher macht. Es ist auch einiges erlaubt, was das Autofahren sicherer macht. Beispiele: die Nachrüstung eines G-Kats erhöht die Umweltfreundlichkeit: also erlaubt und gefährdet in der Regel nicht das H-Kennzeichen. Es gibt TÜV-Prüfer die bei einem 2CV einen Nachbau-Rahmen mit Gutachten als "besser als Original" einstufen, und so dann auch ein positives H-Gutachten schreiben. Auch ein Oldtimer mit einer nachgerüsteten elektrischen Servolenkung kann ein H-Kennzeichen bekommen, da es das Manövrieren des Fahrzeugs erleichtert und so die Fahrsicherheit steigert.
24. Oktober 20214 J. Also, my 2 cents nochmal zu dem Thema H: Ein Auto hat von außen zu interessieren, was mir im Innenraum Wohlfühlatmosphäre schafft geht niemanden was an und das werden auch die wenigsten passiv oder gar aktiv erleben dürfen .....und was unter der Haube steckt wird nie jemand außer einem Prüfer sehen wenn ich es nicht will. Aber ganz ehrlich, ich werd mich doch nicht mit zig Fahrzeugprüfern rumärgern wo der eine Hü und der nächste Hott schreit, dafür dann vielleicht noch durch die ganze Bundesrepublik tingeln um dann doch irgendwann in einer Verkehrskontrolle zu landen wo ein übereifriger Polizist dann wieder ganz anderer Meinung ist als sämtliche Prüfer und mir die Kiste wegen Steuerhinterziehung erstmal pauschal stilllegt - ohne mich! Da meine Autos primär mir gefallen müssen, primär von mir gefahren werden und mir das völlig sonstwo vorbeigeht ob andere darin erhaltenswertes Kulturgut sehen oder nicht, werden die bis auf die CX und der GSA ganz normal mit Euro 2 zugelassen und ich mach damit was mir gefällt. Mit CX und GSA machte ich bereits innerhalb der 10-Jahre-Frist was mir gefiel und das kann ich belegen, weitere Veränderungen sind nicht geplant und zum fahren pump ich dann halt immer E85 aus meinen XMs um denn ich weiß eh nicht wo ich bei denen sinnvoll einen Gastank unterbringen soll, außer im Motorraum ...und da werden wohl die Prüfer auch was dagegen haben obwohl es Autos gab wo der Benzintank im Motorraum war - spontan fällt mir der Trabant ein Achja, die Gefährlichkeit der Venturianlagen.... Nun, prinzipiell sind die auch nicht gefährlicher, mit der kleinen Einschränkung das es Backfire durch Fehlzündungen geben kann, was wiederum zur Zerstörung von Bauteilen im Ansaugtrakt führen kann. Je weiter die Venturidüse vom Brennraum entfernt ist, desto anfälliger für Fehlzündungen - ich hab bei meinem XM ca. 15 Luftfilterkästen gesprengt weil der Standgasbypass vor der Venturidüse im Ansaugschlauch war und man deshalb rechtzeitig vor dem Anhalten auf Benzin umschalten musste ....ja, meist ist mir das gelungen sonst wären es mehr als 15 zerstörte Lufikästen geworden aber im Schnitt 5 Stück pro Jahr war nervig und als die dann auch noch in meinem Lager zur Mangelware wurden auch noch teuer. Die sequentielle Anlage läuft jetzt seit 3 Jahren ohne irgendwelche Ausfälle oder Einschränkungen und das ganz Prima auch im Stand Bearbeitet (24. Oktober 20214 J. von Manson)
24. Oktober 20214 J. vor 4 Stunden schrieb berndjetztmitxm: Die gab es seinerzeit bereits. In den Niederlanden wurden sie bereits verbaut, dann hätte man sie auch hier kaufen können. interessehalber gefragt: Gibt es bei BX, CX, XM und Xantia eigentlich vollsequentielle Benzin-Einspritz-Anlagen? Der ES9 wurde ja z.B. erst im C5 vollsequentiell, mein Xantia lief noch teilsequentiell. Vielleicht die späten Xantia 1,8i 16V mit Bosch MP7.3 und zwei Lambdas?
24. Oktober 20214 J. vor 29 Minuten schrieb Koelner: interessehalber gefragt: Gibt es bei BX, CX, XM und Xantia eigentlich vollsequentielle Benzin-Einspritz-Anlagen? Der ES9 wurde ja z.B. erst im C5 vollsequentiell, mein Xantia lief noch teilsequentiell. Vielleicht die späten Xantia 1,8i 16V mit Bosch MP7.3 und zwei Lambdas? Ich hab ne Prins VSI verbaut. ob die nun vollsequenziell ist, weiss ich nicht. Sie funtioniert aber hervorragend und mehr will ich nicht.
24. Oktober 20214 J. Ich hab mich extra nicht ins Detail ob teil- oder vollsequentiell begeben, spielt auch nur eine untergeordnete Rolle. Eine Venturi kann man am ehesten noch mit einer Monopointeinspritzung vergleichen, abgesehen vom Aggregatzustand des Brennstoffs.
24. Oktober 20214 J. vor 6 Stunden schrieb sola fide: Wir hatten im anderen Strang ja schon mal das Thema, was der Zustand mit dem Erhaltungswert zu tun hat, und ich will das nicht wieder aufwärmen. Nur folgende Bemerkung: Die abgetragene und verschlissene Jacke eines Bergarbeiters von 1891 ist auf jeden Fall erhaltenswertes Kulturgut; warum sollte dann ein Auto nicht erhaltenswert sein, wenn es deutliche Spuren der Jahre zeigt? Zur Gasanlage; inwiefern ist eine sequentielle Anlage sicherer als eine Venturi? Und wenn „moderner = besser“ gilt, müßten ja auch alle anderen Ein- und Umbauten zulässig sein, wenn nur damals eine Vorgängerversion verfügbar war. Damit wäre die Regel hinfällig, daß Zubehör nur zehn Jahre jünger sein darf als das Auto. Ich glaube vielmehr, die Viersener Naschkatze hat einfach Glück gehabt, daß der TÜV-Mann die Anlage so durchgewunken hat. Lies dich mal in venturi Technik ein, hat auch Vorteile. Vollsequentiel ist u.a. besser dosierbar.. Würde ich bei Autos bei denen es nutzbar ist immer vorziehen, manche sehen das anders und es mag im Einzelfall mit Venturi doch besser laufen. Bei deinem Beispiel geht es nicht darum ob es die VSI in den erst 10 Jahren nach ez gab, sonder um die technische Möglichkeit. Also spricht nix gegen die Umrüstung.
24. Oktober 20214 J. vor 9 Minuten schrieb JanBo.Sattler: […] Bei deinem Beispiel geht es nicht darum ob es die VSI in den erst 10 Jahren nach ez gab, sonder um die technische Möglichkeit. Also spricht nix gegen die Umrüstung. Das verstehe ich nicht. Technisch möglich ist so einiges, und dann ist die Zehnjahresregel nichts wert.
24. Oktober 20214 J. vor 7 Minuten schrieb sola fide: Das verstehe ich nicht. Technisch möglich ist so einiges, und dann ist die Zehnjahresregel nichts wert. Versteh ich auch nicht. Du scheinst aber eh eine besondere Sicht auf die Dinge zu haben. Also scheiß drauf.
24. Oktober 20214 J. 15 minutes ago, sola fide said: Das verstehe ich nicht. Technisch möglich ist so einiges, und dann ist die Zehnjahresregel nichts wert. Auslegungssache der Prüfer. Meiner ist der Meinung die Umrüstung müsste innerhalb der 10 Jahre passiert sein und somit schon Status Quo, Neueintragung ausgeschlossen, auch wenn die Anlage aus dem Zeitraum stammen sollte.
24. Oktober 20214 J. Mein BX hat den Mischer im Drosselklappengehäuse direkt über der Drosselklappe. Das Funktioniert perfekt. Bei Venturianlagen hat man immer das Problem, dass die Regelung allein vom Gassteuergerät gemacht wird und daher das Motorsteuergerät solange seine Fehlversuche den Motorlauf zu steuern adaptiert, bis die Fuhre auf Benzin gar nicht mehr läuft. Ich habe daher mein Motorsteuergerät über ein Relais an Zündung+ geschaltet, damit es immer zurück gesetzt wird. Zum H Kennzeichen kann eine Verbesserung der Abgaswerte immer annerkannt werden, wie ein Kat, den es für ein Fahrzeug wie z.B. DS, nie gab.
24. Oktober 20214 J. Ich hatte meinen BX wegen der Steuer mit H-Kennzeichen angemeldet. (100 € weniger) Allerdings ist die Fahrleistung auf 8000km pro Jahr begrenzt. Wenn man als Rentner mit viel Zeit ein paar mal im Jahr unterwegs ist, ist das schnell erreicht. Grundsätzlich: Wer eine grüne Plakette hat sollte auf das H verzichten.
24. Oktober 20214 J. vor 16 Minuten schrieb Mike2020: Ich hatte meinen BX wegen der Steuer mit H-Kennzeichen angemeldet. (100 € weniger) Allerdings ist die Fahrleistung auf 8000km pro Jahr begrenzt. Wenn man als Rentner mit viel Zeit ein paar mal im Jahr unterwegs ist, ist das schnell erreicht. Grundsätzlich: Wer eine grüne Plakette hat sollte auf das H verzichten. Das H-Kennzeichen hat keinerlei gesetzliche Nutzungseinschränkungen. Mit Deiner Versicherung könntest Du einen Vertrag haben, der Dir nur 8000km erlaubt. Du kannst Dich mit H aber auch ganz normal versichern.
24. Oktober 20214 J. Ich habe auch ohne "H" Versicherungen mit entsprechenden Limits. Das kann man umgehen, indem man sich eine kleine Citroën-Sammlung hält.
24. Oktober 20214 J. vor 3 Minuten schrieb AndreasRS: Ich habe auch ohne "H" Versicherungen mit entsprechenden Limits. Richtig, ich auch. War nicht gut ausgedrückt von mir. Wollte nur - wieder mal - sagen, dass man sich mit H versichern kann wie man will.
24. Oktober 20214 J. vor 10 Stunden schrieb Koelner: interessehalber gefragt: Gibt es bei BX, CX, XM und Xantia eigentlich vollsequentielle Benzin-Einspritz-Anlagen? Der ES9 wurde ja z.B. erst im C5 vollsequentiell, mein Xantia lief noch teilsequentiell. Vielleicht die späten Xantia 1,8i 16V mit Bosch MP7.3 und zwei Lambdas? Im Grunde ist es in Bezug auf das H-Kennzeichen egal, ob fullgroup, halbsequentiell oder vollsequentiell. Der Unterschied ist Venturi oder nicht. Venturi Gasanlage geht immer, weil es die schon vor ewigen Zeiten gab. Also quasi zu einer Zeit als die Räder noch eckig und aus Holz waren. 😉 Mit der Einführung der elektronisch gesteuerten Benzineinspritzung (G-KAT; und ja, ich weiss, dass es auch elektronisch geregelte Vergaser gab) kamen dann auch irgendwann die entsprechenden Gasanlagen hinterher. Wann genau kann ich nicht sagen. Was wohl relativ neu ist sind die Radmulden- oder Unterflurtanks. Ich hatte mal für einen Forumskollegen angefragt, der einen CX mit Benzineinspritzung und mit H-Kennzeichen fährt. Der Umbau / die Eintragung mit Erhaltung des H-Kennzeichens wäre kein Problem gewesen. Aber nur mit Zylindertank im Kofferraum.
24. Oktober 20214 J. vor 10 Stunden schrieb berndjetztmitxm: Ich hab ne Prins VSI verbaut. ob die nun vollsequenziell ist, weiss ich nicht. Sie funtioniert aber hervorragend und mehr will ich nicht. Das ist bei dem 167 PS Ketten V6 entweder eine Fullgroup- oder eine halbsequentielle Einspritzung. Tut aber eigentlich nichts zur Sache.
24. Oktober 20214 J. vor 14 Stunden schrieb sola fide: Ich glaube vielmehr, die Viersener Naschkatze hat einfach Glück gehabt, daß der TÜV-Mann die Anlage so durchgewunken hat. Wenn du zum TÜV fährst und es dann etwas mit Glück zu tun hat, ob du das bekommst, was du möchtest, bist du einfach schlecht vorbereitet bzw. hast das im Vorfeld nicht mit dem Prüfer abgesprochen. 😉 Ich kann nur sagen, dass ich sämtliche Gasabnahmen und Eintragungen beim TÜV in Krefeld machen lasse. Der Niederlassungsleiter und sein Stellvertreter (das sind die beiden Mitarbeiter, die bei dieser Niederlassung Gasanlagen abnehmen dürfen) haben sich dabei über mehrere Jahre als äußerst kompetente und zuverlässige Ansprechpartner erwiesen. Und wenn du dir mal unsere Einbauten der letzten Jahre anschaust (ich gebe zu, die ersten von vor 10 Jahren waren nicht so wirklich schön), würdest du wissen, warum diese Einbauten ohne Beanstandung abgenommen werden und (wie vor 2 Wochen) auch gerne mal als Anschauungsobjekt für neue Prüfingenieure benutzt werden. Ich bin zwar eine Naschkatze aber kein Viersener. Bearbeitet (24. Oktober 20214 J. von GuenniTCT)
25. Oktober 20214 J. Und wenn wir mal davon ausgehen, dass durch den Einbau einer Gasanlage der Abgasverhalten deutlich verbessert wird, sollte das genau so gehen wie die Nachrüstung eines KATs.
25. Oktober 20214 J. vor 5 Stunden schrieb GuenniTCT: Was wohl relativ neu ist sind die Radmulden- oder Unterflurtanks. Ich hatte mal für einen Forumskollegen angefragt, der einen CX mit Benzineinspritzung und mit H-Kennzeichen fährt. Der Umbau / die Eintragung mit Erhaltung des H-Kennzeichens wäre kein Problem gewesen. Aber nur mit Zylindertank im Kofferraum. Möglicherweise sieht dass der eine oder andere Prüfer anders. Immerhin kann ein Unterflurtank ein Sicherheitsvoreil darstellen. Alle Anschlüsse und Leitungen befinden sich ausserhalb der Fahrgastzelle. Selbst Werksumrüstungen hatten früher Probleme mit Tanks im Auto durch undichte Anschlüsse.
25. Oktober 20214 J. 7 minutes ago, silver696 said: Möglicherweise sieht dass der eine oder andere Prüfer anders. Genau das ist das Dilemma hier in Deutschland mit dieser H-Regelung die so schwammig formuliert ist das sich jeder sein eigenes Süppchen kocht und mit zunehmendem Alter hab ich immer weniger Lust auf ermüdende Diskussionen.
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