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BX auf H-Kennzeichen ummelden?

Hervorgehobene Antworten

vor einer Stunde schrieb Manson:

Genau das ist das Dilemma hier in Deutschland mit dieser H-Regelung die so schwammig formuliert ist das sich jeder sein eigenes Süppchen kocht und mit zunehmendem Alter hab ich immer weniger Lust auf ermüdende Diskussionen.

Wichtigste Frage beim TÜV: "Wo steht das?".
Die meisten Prüfer haben ihre Meinung, können die aber nicht belegen.
Und das gilt nicht nur für H-Abnahmen, sondern auch für Um- und Anbauten.
Beispiel Blaulicht: Laut Gesetzestext darf man das nur nicht im Straßenverkehr nutzen, es muss nicht entfernt, abgedeckt, oder funktionsunfähig gemacht werden.

Gruß
René

vor 9 Stunden schrieb GuenniTCT:

Wenn du zum TÜV fährst und es dann etwas mit Glück zu tun hat, ob du das bekommst, was du möchtest, bist du einfach schlecht vorbereitet bzw. hast das im Vorfeld nicht mit dem Prüfer abgesprochen. 😉

Ich kann nur sagen, dass ich sämtliche Gasabnahmen und Eintragungen beim TÜV in Krefeld machen lasse. Der Niederlassungsleiter und sein Stellvertreter (das sind die beiden Mitarbeiter, die bei dieser Niederlassung Gasanlagen abnehmen dürfen) haben sich dabei über mehrere Jahre als äußerst kompetente und zuverlässige Ansprechpartner erwiesen. Und wenn du dir mal unsere Einbauten der letzten Jahre anschaust (ich gebe zu, die ersten von vor 10 Jahren waren nicht so wirklich schön), würdest du wissen, warum diese Einbauten ohne Beanstandung abgenommen werden und (wie vor 2 Wochen) auch gerne mal als Anschauungsobjekt für neue Prüfingenieure benutzt werden.

Ich bin zwar eine Naschkatze aber kein Viersener.    

Es hat etwas mit Glück zu tun, auf welchen Prüfer man trifft. Es hat weniger mit Glück zu tun, ob der Prüfer seine vorherige Zusage im nachhinein einhält.

„Ich bin zwar eine Naschkatze aber kein Viersener.“ Habe ich auch nicht behauptet (beides nicht). Der Wonneproppen aus dem verlinkten Video kommt aus Viersen.

vor 2 Stunden schrieb René Mansveld:

Wichtigste Frage beim TÜV: "Wo steht das?".
Die meisten Prüfer haben ihre Meinung, können die aber nicht belegen.
Und das gilt nicht nur für H-Abnahmen, sondern auch für Um- und Anbauten.
Beispiel Blaulicht: Laut Gesetzestext darf man das nur nicht im Straßenverkehr nutzen, es muss nicht entfernt, abgedeckt, oder funktionsunfähig gemacht werden.

Gruß
René

Und: Die meisten Fahrzeughalter haben ihre Meinung, könne diese aber entweder nicht oder nur mithilfe im Internet zusammengelesener Halbwahrheiten "belegen" ;) 

Wie wäre es mit §52 (3) StVZO bezüglich deines Anliegens?  :) 

vor 9 Minuten schrieb TurboC.T.:

Wie wäre es mit §52 (3) StVZO bezüglich deines Anliegens?  :)

§52 (3) 4: Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.
Ist genau für "mein Anliegen" passend, denn bei mir handelt es sich um eine BX Ambulance.
Im Text steht NICHT, dass diese Leuchten später (beim Verkauf) demontiert, abgedeckt, oder unbrauchbar gemacht werden müssen.
Laut Fahrzeugschein handelt es sich noch immer um einen "Krankenkraftwagen" (in meinem Fall mit französischer Zulassung).

Ich habe nie behauptet, dass man blaue Warnleuchten einfach so verbauen darf.

Gruß
René

vor 24 Minuten schrieb René Mansveld:

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes,

Das dürfte nicht zu treffen. 
 

Und eine französische „Zulassung“ hat mit der deutschen StVZO nichts zu tun. 

Das mit den Blaulichtern ist ein typisches Beispiel für die aufkommenden Diskussionen mit HU-Prüfern und Ordnungskräften auf die ich keine Lust mehr habe auch wenn ich Recht hätte und letztendlich auch spätestens vor Gericht bekommen würde ...allein der Weg dort hin ist mir zu steinig und zu teuer, und solche gewonnenen Prozesse verlieren auch immer mehr an persönlicher Satisfaktion.

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