17. Februar 20224 J. Hai C5-Fahrende, ich habe einen C5 III und will zukünftig eine AHK plus Fahrradanhänger plus 2 E-Bikes transportieren. Nun habe ich mal geschaut, was da an Stützlast erlaubt ist und sehe in meiner Zulassungsbescheinigung in Punkt 13, dass der C5 III 69 kg Stützlast haben darf. Schaue ich in den technischen Daten von Citroen nach, sehe ich 75 kg. Wieviel ist es denn nun? Was steht bei euch in der Zulassungsbescheinigung und ist das tatsächlich relevant - bei 2 E-Bikes? Danke euch.
17. Februar 20224 J. C5 Tourer HDI140 BJ 2011: Stützlast 72kg Natürlich kann der C5 technisch ein paar Kilogramm mehr aber.... wenn dich die Rennleitung kontrolliert (und die sind keine Deppen, die erkennen das grobe Gewicht schon beim Hinschauen), bist im Erklärungsnotstand. Ich würde folgendes machen, Akkus raus und in den Kofferaum damit, dann bist mit zwei leeren E-Bikes sicher unter den 69kg.
17. Februar 20224 J. In der Preisliste von 2009 stehen 69 kg für die Limo 2.0 16V https://citroen.my-customerportal.com/citroen/s/article/1341?language=de
17. Februar 20224 J. ..herzlichen dank euch beiden.. also tatsächlich 69 kg bei der Limousine.. dann weiß ich nun Bescheid!
17. Februar 20224 J. Hallo, Hallo, also die Rennleitung schreitet erst ein, wenn die Stützlast deutlich überschritten ist, ab 50%, hier bei 80kg anstatt erlaubten 69kg brauchste keine Angst haben. Genau genommen, müsste die tatsächlich vorhandene Stützlast auch erst verwogen werden, auf einer geeichten Waage. Also, 2 E-Bikes plus Träger, da sagt keiner etwas.
17. Februar 20224 J. vor einer Stunde schrieb joecool: Hallo, Hallo, also die Rennleitung schreitet erst ein, wenn die Stützlast deutlich überschritten ist, ab 50%, hier bei 80kg anstatt erlaubten 69kg brauchste keine Angst haben. Genau genommen, müsste die tatsächlich vorhandene Stützlast auch erst verwogen werden, auf einer geeichten Waage. Also, 2 E-Bikes plus Träger, da sagt keiner etwas. und warum muss ich "ausreizen"? Warum wenns auch anders geht? Bearbeitet (17. Februar 20224 J. von thomasmu)
17. Februar 20224 J. Stützlast kann entweder ein physikalischer Begriff; oder ein juristischer Begriff sein. Wenn die AHK mit einer Stützlast typisiert ist, fährt man bei Überschreitung illegal, auch wenn's physikalisch möglich wär. Bricht die Anhängekupplung vor der typisierten Stützlast, hat man (wahrscheinlich) ein Gewährleistungsproblem, weil physikalisch etwas nicht ausgehalten wurde, was verwaltungsrechtlich erlaubt war. Daher frei nach Christian Morgenstern: ---Ironie ein--- und er kommt zu dem Ergebnis: Nur ein Traum war das Erlebnis. Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf. aus dem Gedicht "die unmögliche Tatsache" (Aus Palmström; 1910) ---Ironie aus----- LG JS
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