4. Juli 20224 J. Hallo! Falls Jemand in Österreich mit so einem Exemplar unterwegs ist, wäre es schön, wenn er mir den Zulassungsschein kopieren und mailen könnte! Citroen will nämlich - zum ersten Mal - eine Österreiche Überprüfung für die Eintrag in die österreichische Datenbank?! Das ist mein4.Fahrzeug aus der EU, habe ich bis jetzt noch nie benötigt.(geht um Absorbtionnszahl beim Diesel) Danke Alex
5. Juli 20224 J. äääh nehmen die Drogen? das Fahrzeug hat eine EU- Betriebserlaubnis und daher ist er einzutragen. doch zu Sicherheit findest in deinem Postfach einen Link... da kannst die Kopie meines Scheines runter ziehen. hier noch ein Link für die Jungs des Generalimporteurs https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/3.html kurz gesagt sie handeln falsch Bearbeitet (5. Juli 20224 J. von thomasmu)
5. Juli 20224 J. Nach dem Import muß ein österreichisches "Pickel" gemacht werden. Dann erst geht es weiter. War zumindest bei mir so nach einem Import von Belgien. Gruß Haro
6. Juli 20224 J. vor 11 Stunden schrieb Mr.Haro: Nach dem Import muß ein österreichisches "Pickel" gemacht werden. Dann erst geht es weiter. War zumindest bei mir so nach einem Import von Belgien. Gruß Haro Hab nochmal nachgelesen... die liegen eindeutig falsch. Für ein Fahrzeug mit EU Genehmigung ist für die Eintragung in der Datenbank ist kein KfG Gutachten notwendig. Dieses Gutachten wird erst zum Zeitpunkt der Zulassung benötigt. Hier wird jedoch auch das deutsche Gutachten (bilaterales Abkommen) anerkannt, jedoch die österreichischen Fristen angewendet. Das heisst z.b. Fahrzeug hat ne Erstzulassung Juni 2010 aus Deutschland importiert, TüvGutachten wurde im Mai 2022 erstellt...... zulassungsfähig. Selbe Fahrzeug Tüvgutachten wurde im April 2022 erstellt... mit deutschen Gutachten nicht zulassungsfähig, es wird eine nationale KfG Überprüfung benötigt. Klingt kompliziert is aber so hier noch ein Link https://www.oeamtc.at/thema/eigenimport/
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