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Antriebswelle BX 14RE 1.Serie

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

passt die Antriebswelle eines BX der 2.Serie an einen 1.Serie? Wenn nicht, kennt jemand die Orga-Nr. für die Beifahrerseite eines BX 14RE Baujahr 1984 Benziner? Und bekommt man die noch irgendwo original oder nur als Gebrauchtteil?

Danke für entsprechende Rückmeldung.

Grüße Michael 

S1 oder S2 ist hier kein Kriterium. 14er Flachmotor gab es bis 1988, Wellen li/re identisch wenn mich nicht alles täuscht.

  • Ersteller

😃 das wäre ja schön. Herzliche Grüße nach 🇫🇷. Ihr habt hoffentlich ☀️…..hier ist seit Freitag letzter Woche norddeutsches Schietwedder 🌨 brrrr

LG Michael 

  • 1 Monat später...
  • Ersteller

Guten Morgen Hendrik,

ich hoffe, es geht dir gut und vielleicht bist du/ seid ihr ja endlich in euren Zuhause eingezogen.

Ich habe eine Frage: Der Vorbesitzer meines 14er BX möchte gerne ein deutsches Fahrzeug kaufen und nach Frankreich (Neufchateau) einführen. Welche Papiere braucht er dafür, wie einführen und wie kann er es dort anmelden?

Wenn du es weißt und Zeit zum Antworten findest, würde ich mich freuen.

Einen schönen Tag dir/ euch!

Grüße Michael 

Der Umzug ist heute. Unsere Autos haben noch deutsche Kennzeichen - es ist deutlich komplizierter hier ein deutsches Fahrzeug anzumelden als umgekehrt und noch komplizierter wenn man kein Franzose ist. Was man an Papieren braucht etc. ist auf den entsprechenden Internetseiten der franz. Verwaltung genau beschrieben.

vor 2 Stunden schrieb Minas:

Der Vorbesitzer meines 14er BX möchte gerne ein deutsches Fahrzeug kaufen und nach Frankreich (Neufchateau) einführen. Welche Papiere braucht er dafür, wie einführen und wie kann er es dort anmelden?

Er braucht von Hersteller ein COC(Certificat de conformité), dann ein "justificatif de domicile"( Gasrechnung, Telefonrechnung jünger als 3 Monate und auf seinen Namen), Ein Papier vom "chambre des impôts, eigentlich sinnfrei, aber die wollen wissen, wann das Fahrzeug eingeführt wurde. Selbstverständlich einen Kaufvertrag, an seiner Stelle würde ich einen deutschen Vertrag und einen französischen Vertrag machen(Document Cérfa). Und noch frz. "contrôle téchnique". Gut ist, daß viele Autohändler, auch Tabakhändler das jetzt machen, man muß nicht mehr zur Préfecture.

Bei Fahrzeugen älter als 30 Jahre ist die FFVE zuständig und das ist ein sehr langer Prozess. Und kompliziert. Wir machen mit unserer DSpécial schon eine ganze Weil rum.

Bearbeitet ( von FouR16 et BX)

Wenn die deutsche HU nicht älter als 6 Monate ist braucht man keine CT. Und bei modernen Fahrzeugen mit vollständigen Eintragungen zum Fahrzeugtyp in den Papieren (Ziffern D.1 bis D.3 glaube ich) muß man das COC nicht zwingend haben. Bei alten Autos für die es kein COC gibt und die noch keine Oldtimer sind ist es kompliziert. Ich werde es jetzt nach dem Umzug angehen...

Bearbeitet ( von bx-basis)

vor 40 Minuten schrieb bx-basis:

Wenn die deutsche HU nicht älter als 6 Monate ist braucht man keine CT. Und bei modernen Fahrzeugen mit vollständigen Eintragungen zum Fahrzeugtyp in den Papieren (Ziffern D.1 bis D.3 glaube ich) muß man das COC nicht zwingend haben. Bei alten Autos für die es kein COC gibt und die noch keine Oldtimer sind ist es kompliziert. Ich werde es jetzt nach dem Umzug angehen...

Das mit der CT ist dann relativ neu. Für meinen BX D habe ich damals( 6-7 Jahre her) bei Citroen Vintage ein entsprechendes Papier bekommen. Sollte es beim BX nicht gehen und Du müsstest über die FFVE zulassen, Viel Spaß😬😦

  • Ersteller

Herzlichen Dank. Ich gebe es so weiter 😃👍

vor einer Stunde schrieb FouR16 et BX:

Das mit der CT ist dann relativ neu. Für meinen BX D habe ich damals( 6-7 Jahre her) bei Citroen Vintage ein entsprechendes Papier bekommen. Sollte es beim BX nicht gehen und Du müsstest über die FFVE zulassen, Viel Spaß😬😦

Ich werde alle über die FFVE versuchen, erstmal WW-Nummern für 4 Monate...

  • Ersteller

Dann viel Erfolg beim Um- und Anmelden! Und einen freundlichen Dank von Maurice an dich. Deine Ausführungen haben ihm sehr geholfen…

LG nach Frankreich 

Michael

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