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Teilkasko - Unfallschaden mit Reh - wirtschaftlicher Totalschaden etc..

Hervorgehobene Antworten

Wieso ? Dann würde ich jetzt gar nichts bekommen. TK kostet nur irgendwas um 40€ pro Jahr 😳. Oder meinst Du ab jetzt mit einem hagelgedrückten RW von 260€ ?

40€ ohne Selbstbeteiligung? Das wäre natürlich sehr günstig.

TK mit 150 € SB bei diesem Wagen 31€ p.a.

Beim anderen HDi Vollkasko mit 150€ SB, TK 0 SB (testweise gebucht) 85€ p.a.

  • 1 Jahr später...
Am 3.2.2024 um 20:36 schrieb Kroack:

Ob die vernetzten Versicherungen sich da alle alten Daten kommen lassen

Ja, laut HUK24 wird das in ein Register eingetragen, wenn ein Schaden abgewickelt wurde und steht damit auch anderen Versicherungen zur Verfügung. Aber Du hast natürlich recht, ob die das 1. abfragen und 2. evtl. neue wertsteigernde Maßnahmen wie Reparaturen oder Lackierungen vorgebracht werden können.

Zumindest wird aber der Bewertungsspielraum bei einer nicht erfolgten Reparatur und bei der gleichen Versicherung zu einem Verhandlungsthema bei einem erneuten Schaden, befürchte ich. Ich bleibe jetzt trotzdem mal bei der Teilkasko, denke ich. @OldieschrauberOder seht Ihr das als Quatsch an ? Immerhin wurde in neue Zylinderkopfdichtung investiert. Das verdoppelt kostenmäßig den Restwert 😅.

Bearbeitet ( von Nihonnezumi)
Ergänzung

Naja wenn eine neue Windschutzscheibe fällig wird kann die Rechnung knapp 1000 Euro kosten, da ist eine Teilkasko schon sinnvoll, egal welchen Wiederbeschaffungswert man hat, man will den Wagen ja nutzen und ich denke wenn TÜV auf dem Auto ist wird auch die Teilkaskoversicherung nicht argumentieren können- zahlen wir nicht weil das Auto nix mehr Wert ist.

Hatte ich bisher noch nie. Bei meinem Bruder seiner Ranzschrottkarre ist auch eine neue Scheibe gezahlt worden...

Hallo,

grundsätzlich muss man erst mal zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden. Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, deren Bedingungen in den AGB geregelt sind und gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einem Haftpflichtschaden ist der Geschädigte grundsätzlich erst mal der Herr des Verfahrens. D.h. der Geschädigte entscheidet, ob er einen Anwalt und/oder Sachverständigen einschalten will, und die Versicherung des Schädigers kommt dafür auf.

Kasko ist eine freiwillige Versicherung, quasi ein Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Die Bedingungen sind im Versicherungsvertrag geregelt. In einem Kaskofall ist die Versicherung Herr des Verfahrens. Die Versicherung entscheidet, ob ein Sachverständiger kommt, oder nicht. Der Versicherungsnehmer darf selbstverständlich einen Sachverständigen und/oder Anwalt beauftragen, aber auf eigene Kosten.

 

Dann würde ich gerne mal erläutern, was WBW und Restwert bedeuten:

Restwert:

Das ist der Wert, den ein gewerblicher Aufkäufer bereit ist, für ein beschädigtes Fahrzeug zu bezahlen. Das Restwertangebot ist für den Bieter i.d.R. vier Wochen bindend. Im Haftpflichtfall ist der regionale, allgemein zugängliche Markt maßgeblich, z.B. Schrotthändler, Werkstätten usw. Im Kaskofall setzt die Versicherung in der Regel Restwertbörsen ein, die überregional und nicht ( bspw. ohne eine Anmeldung) allgemein zugänglich sind.

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.

 

Wenn man jetzt mal die beiden Definitionen durchliest wird eigentlich klar, dass der Restwert von einem früheren Schaden nicht automatisch der Wiederbeschaffungswert von einem neuem Schaden sein kann. Der Sachverständige hat den Wiederbeschaffungswert bei jedem Schadenfall neu zu ermitteln. Falls es zwischenzeitlich zu außerordentlichen Investitionen an dem Fahrzeug gekommen ist, ist es hilfreich, wenn man dafür Belege hat. Regelmäßige Wartungsarbeiten (Kundendienst, Ölservice...) oder normale Verschleißreparaturen (Reifen, Bremsen...] zählen nicht dazu. Ein Anspruch besteht nicht.

 

Den sogenannten 130%-Fall gibt es übrigens bei der Kaskoversicherung nicht, außer man hätte das explizit vertraglich vereinbart.

Ob man eine Kaskoversicherung braucht oder nicht hat mal ein früherer Chef von mir sehr praktisch umrissen: Eine Versicherung braucht nur derjenige, der nicht über genügend Barvermögen verfügt einen entstandenen Schaden zu bezahlen. Damit hat er nicht ganz unrecht, denn oft bezahlt man (meist Sach-)Versicherungen, ohne dass man eine Leistung erhält. Hätte man die Beiträge auf einem Konto gesammelt, hätte man evtl. den eingetretenen Schaden damit bezahlen können und für ein schönes Essen wäre vielleicht auch noch was übrig geblieben 😉.

Ich hoffe, das erhellt die Sache ein wenig.

 

Gruß Joachim

Bearbeitet ( von Oldieschrauber)

vor 10 Stunden schrieb Nihonnezumi:

Ja, laut HUK24 wird das in ein Register eingetragen, wenn ein Schaden abgewickelt wurde und steht damit auch anderen Versicherungen zur Verfügung. 

Das hatten wir letztes Jahr beim C1 (2020) auch. Die Gesamtkosten beliefen sich auf fast 10.000 €. Ich konnte nicht alles nachvollziehen, weil ein Anwalt eingeschaltet war, aber noch vor dem Problem der teilweisen Zahlungsunwilligkeit der gegnerischen Versicherung (nicht HUK), kam Post der Versicherung mit der Mitteilung , dass die Eintragung gelöscht sei. Die Rep wurde von einer Werkstatt durchgeführt.

Nur mal nebenbei bemerkt.

Joachim, vielen Dank für die nochmalige Klarstellung/ Aufdröselung ! Ich hatte mir aus Deinen Texten zum Thema schon ein File angelegt 😅, um das nachlesbar gespeichert zu haben. 

Nur war mir nicht klar, wie die Versicherungen das in der Praxis handhaben mit dem Wiederbeschaffungswert.

Vielen Dank 🌷

Die Versicherungen handhaben das i.d.R. so, wie es der Sachverständige vorgibt, zumindest im Kaskofall, weil das ja auch ihr eigener/beauftragter Sachverständige ist.

Im Haftpflichtfall wird das sehr oft nochmals von einem Sachverständigendienstleister, wie bspw. ControlExpert, nach Aktenlage geprüft und gekürzt (das ist schließlich deren Auftrag). Aber da kann der selbst beauftragte SV mit einer kurzen Stellungnahme relativ einfach gegensteuern.

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