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Kurzzeitkennzeichen - wer bekomm'?


silvester31

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb FuchurXM:

Naja es gibt doch noch die "Feststellbremse"...

…die tatsächlich eine Hilfsbremse ist.

Bei D-Modellen bis 1965, BX, XM und Xantia ist sie auch als solche hervorragend einsetzbar, bei allen übrigen Zentralhydraulikern stark von Zustand und Einstellung abhängig.

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7 hours ago, M. Ferchaud said:

Ja, genau - ohne Versicherungsschutz eine super Idee!

Wer als erwachsener deutscher ordentlicher Staatsbürger auf die Idee kommt, ohne Versicherungsschutz auf der Straße herumzueiern, dem ist nicht zu helfen.

Abergut, du bist ja auch selbst im Beitrag direkt nach dem zitierten meinigen auf die richtige ID gekommen.

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vor 6 Stunden schrieb schwinge:

Wer als erwachsener deutscher ordentlicher Staatsbürger auf die Idee kommt, ohne Versicherungsschutz auf der Straße herumzueiern, dem ist nicht zu helfen.

Abergut, du bist ja auch selbst im Beitrag direkt nach dem zitierten meinigen auf die richtige ID gekommen.

Nicht erst danach.

Und Deine Aussage, man solle einfach hinfahren, beinhaltet leider ansonsten keine verwertbaren Inhalte, die konstruktive Rückschlüsse zulassen.
Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass es durchaus Fälle gibt, in denen eine Anfahrt auf eigener Achse aufgrund behördlicher Widrigkeiten nicht möglich ist.

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vor 14 Stunden schrieb M. Ferchaud:

Ich habe mir kürzlich eine EVB von meiner Versicherung für meinen seit 15 Jahren stillgelegten CX übermitteln lassen. Damit darf ich auch ohne Zulassung zum TÜV und wieder zurück fahren. Allerdings muss die Fahrt mit zum Fahrzeug gehörenden, amtlichen Kennzeichen und ausschließlich im entsprechenden Zulassungsbezirk stattfinden.

Die übermittelte EVB ist 15 Monate ab Ausstellung gültig.

Der Kundenbetreuer empfahl, auf jeden Fall einen Termin mit der Prüfstelle zu vereinbaren und einen entsprechenden Nachweis während der Fahrt mitzuführen, falls man kontrolliert würde.

Diese Vorgehensweise würde ich aber auch immer mit der Zulassungsstelle abklären bzw. das dort melden. 
In meinem (und auch dem benachbarten Zulassungsbezirk, wie ich neulich mitbekommen habe) bekommt man da einen Zettel ausgestellt für „Fahrten mit entstempelten Kennzeichen im Zulassungsbezirk, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen“ (oder so ähnlich). Auf diesem Zettel wurde bei mir auch das Kennzeichen genannt, das ich für diese Fahrten nutze. 

 

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vor 7 Minuten schrieb TurboC.T.:

Diese Vorgehensweise würde ich aber auch immer mit der Zulassungsstelle abklären bzw. das dort melden. 
In meinem (und auch dem benachbarten Zulassungsbezirk, wie ich neulich mitbekommen habe) bekommt man da einen Zettel ausgestellt für „Fahrten mit entstempelten Kennzeichen im Zulassungsbezirk, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen“ (oder so ähnlich). Auf diesem Zettel wurde bei mir auch das Kennzeichen genannt, das ich für diese Fahrten nutze. 

 

Guter Hinweis! 👍

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Gast munich_carlo
vor 32 Minuten schrieb M. Ferchaud:

In meinem (und auch dem benachbarten Zulassungsbezirk, wie ich neulich mitbekommen habe) bekommt man da einen Zettel ausgestellt für „Fahrten mit entstempelten Kennzeichen im Zulassungsbezirk, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen“ (oder so ähnlich). Auf diesem Zettel wurde bei mir auch das Kennzeichen genannt, das ich für diese Fahrten nutze. 

Genau so einen ähnlichen Zettel bekamst Du früher bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ausgehändigt und musste vor Fahrtantritt mit den Daten des Fahrzeuges (incl. Fahrgestellnummer) versehen werden.

Daran haben sich allerdings die wenigsten gehalten. Da mit dieser Regelung aber immer mehr verkehrsunsichere Autos auf öffentlichen Straßen unterwegs waren, kam es zu der Neuregelung, dass eine gültige HU vorhanden sein muss. Ich glaube, diese Regelung wurde 2015 eingeführt.

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Kommt hin. Und ist auch nachvollziehbar, wenngleich das unseresgleiche:n bisweilen vor echte Probleme oder hohe Kosten stellt.

Aber das Autohobby ist eben ein kostspieliges, und Herausforderungen wollen angenommen sein… 😇

Bearbeitet von M. Ferchaud
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In Ermangelung des letzteren hatte ich mich jüngst hierfür entschieden:
 

large.IMG_3952.jpg.f82e14e68a319a8939811cdab68dd23e.jpg

Zwar teurer als ein Trailer, hat aber eine elektrische Seilwinde, ist mit sechs Sicherungs-Spanngurten ausgestattet, einfacher im Handling, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, sparsam und recht unkompliziert in der Abwicklung. In diesem Fall für 250,- sogar ohne Kilometerbegrenzung. 


Und wie man sieht, passen lange Boliden problemlos drauf.

Bearbeitet von M. Ferchaud
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vor 7 Stunden schrieb M. Ferchaud:

In Ermangelung des letzteren hatte ich mich jüngst hierfür entschieden:
 

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Zwar teurer als ein Trailer, hat aber eine elektrische Seilwinde, ist mit sechs Sicherungs-Spanngurten ausgestattet, einfacher im Handling, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, sparsam und recht unkompliziert in der Abwicklung. In diesem Fall für 250,- sogar ohne Kilometerbegrenzung. 


Und wie man sieht, passen lange Boliden problemlos drauf.

Hallo,

inwiefern hat der Transporter keine Geschwindigkeitsbeschränkung? Gilt doch nur für Fahrzeuge unter 3,5t? Meistens haben solche Transporter doch gern nur eine Nutzlast von unter 1,5 Tonnen?

Klingt irgendwie nach Spiel mit Toleranzen, oder?

Gruß Volker

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Ich hatte vor ein paar Monaten nach einer Transportmöglichkeit gesucht und dabei allerlei Varianten mit verschiedenen Zugfahrzeugen, Trailern und auch solchen Huckepack-Transportern durchgespielt. Letztere werden fast immer in der Konfiguration mit 3,5 t zGM vermietet, um mit B-Führerschein gefahren werden zu dürfen. Nutzlast ist dabei so um die 1,4 t. Hätte für meinen Xantia Break ohne Fahrer und mit fast leerem Tank legal gereicht 🙂 Zum Glück ließ der sich letzten Endes doch überreden, aus eigener Kraft in die Werkstatt zu fahren.

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