30. September 200421 J. Moin Ich interessiere mich für einen CX Bestattungswagen. Jetzt hat das Schiff keinen Kat. Und wenn ich dann an 2,5 Liter Hubraum denke und den dazu gehörigen Steuersatz..... Aua. Jetzt erzählt mir nen Kumpel das das Sonderfahrzeuge sind. Diese seien besonders günstig in Steuer und Versicherung. Stimmt das? Wie teuer ist so ein Auto denn dann? Weiß einer genaueres? Gruß Tom
30. September 200421 J. Hallo Ich hatte so einen Gedanken auch schon einmal gewälzt, mir wurde dann aber von Bekannten gesagt, dass die Zulassung von (umgebauten) PKW als LKW nicht mehr ganz so einfach und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Du solltest auf jeden Fall mit den Schlüsselnummern / Angaben aus dem KFZ-Brief beim örtlichen Zulassungsamt nachfragen! TÜV-Zulassung als LKW wird wohl nicht mehr ohne Weiteres akzeptiert! Dem Fiskus einen Teil der Steuern 'ersparen' kannst Du Dir mit einem Nachrüstkat, schau mal bei Fa. Buesing, die bieten so was für CXe an. Habe ich auch, spart nicht unwesentlich Geld: Beim 2.5er kommst Du AFAIK auf 6,75 Euro / 100 ccm. Gruß hummel
30. September 200421 J. Ersteller Also ich hab gerade mal mit dem Finanzamt telefoniert. Die meinen das das Auto als Wohnmobil versteuert wird. Aber wie ist das in der Versicherung? LKW oder Wohnmobil oder was ganz was anderes. Er wird nicht mehr als Bestattungswagen eingesetzt. Aber er bleibt so umgebaut. Fährt jemand so ein Dingen?
30. September 200421 J. wird als kleintransporter versichert (war bei meinem zumindest so). Sensenmann meinte mal, dass es auch eine spezielle versicherungsklasse für erdmöbeltransporter gibt, wenn ich das richtig erinnere.
30. September 200421 J. suche die suche oder frag sensenmann. meine unwissenheit: lkw darf sonntags nicht fahren, wohnmobil ist sonder kfz und a.f.a.i.k. ist die versicherung immer auf 100%
30. September 200421 J. Leider fast alles falsch bisher. Wenn der Wagen noch eine Trennwand hat und eine Sargraumauflage (also eine Ladefläche), sowie im Brief als So. Kfz Bestattungswagen ausgewiesen ist, solltest Du den Wagen auch so zugelassen bekommen und nach Gewicht besteuern. Der Klageweg, wenn sich dein Finanzamt weigert ist nicht aussichtslos. Es gibt über www.leichenwagen.de auch links auf entsprechende Aktenzeichen, wo entschieden worden ist, daß ein Auto daß einmal als Leichenwagen genutzt wurde nicht mehr so ohne weiteres als PKW zugelassen werden kann. Stell Dir mal vor ein Autohändler baut einen Rappold CX wieder auf Break um, verkauft ihn und der neue Besitzer hat im Gegensatz zu uns ein extremes Pietätsproblem mit der Tatsache daß in diesem Autos jahrelang tote Menschen durch die Gegend gefahren wurden. Falls Du keine Oldtimerversicherung bekommst (was auch bei meinem CX nicht geht, weil die da sehr zicken) dann kannst Du versuchen eine Leichenwagenversicherung zu bekommen. Das sind bei der HUK für den CX 350 EUR im Jahr Festbeitrag. Ohne Gewerbe und weil die Versicherung nach Nasenfaktor entscheiden kann ob Du sie bekommst oder nicht, mußt Du eventuell mehrere abklappern, freundlich sein, aber z.B. Dich auch mal mit dem Vorgesetzten verbinden lassen und ihn fragen wo in den Versicherungsbedingungen denn steht, daß Du ein Gewerbe haben mußt und wie Du es denn nachweisen sollst daß der Wagen entsprechend genutzt wird (Mit Ladung mal vorbeifahren? :-) ) Du hast ansonsten aber i.d. Regel dann noch eventuell die Verhandlungsmöglichkeit eine ganz normale PKW-Versicherung zu bekommen. Das würde z.B. dein bisheriger Versicherer vielleicht gerne machen, wenn Du andeutest, daß woanders die Kleinlasterversicherung aber deutlich billiger ist. Die Kleinlasterversicherung ist anfangs extrem teuer, sinkt in den ersten Jahren aber viel stärker als eine PKW-Versicherung. Wichtig: Sich von keinem ins Boxhorn jagen lassen und das NEIN von irgendeiner kleinen Sachbearbeiterin akzeptieren. Ansonsten wenn es mal nicht klappt ein kleines Gedächtnisprotokoll: Versicherungsfuzzie:Nein, Youngtimerversicherung, nein das geht nicht, wissen sie wir hatten soviel Probleme damit. Mit all den Studenten die ihre Möhren jeden Tag zur Uni prüfen. Nein, und ein Leichenwagen, nein das geht überhaupt nicht was wollen sie denn mit dem Wagen? Ich (Stimme leise und ähnlich wie Klaus Kinsky): "oh, nein, nein, ich bbbbrauche den WWwwagen nnur selten wissen sie? nur 12 mal im Jahr um genau zu sein. Das ist, das ist nur an an V..Vollmond um die Opfertiere für die schwarzen Messe zu transportieren!" Wie war noch Ihr Name? Mit wem habe ich gesprochen? Herr Kleideeiter. Das ist ein ziemlich seltener Name, richtig? Ihr Büro ist an der Adenauerallee ja? Versicherungsfuzzi:" Ähem, *GULP*, nein wie gesagt es tut mir sehr leid, Ähhh *GULP*!"
30. September 200421 J. D A N K E !!! Das war die Auskunft die ich hören wollte!!! Sehr informativ. Danke Sensemann @holger s.: LKW Fahrverbot gilt nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Mit meinem Postgolf ( AUA! Ja auch ich hab mal VW gefahren) durfte ich auch sonntags fahren. Tom
30. September 200421 J. als Ergänzung noch folgendes: Wenn der CX funèbreak korrekt als Sonderkraftfahrzeug Bestattungswagen zugelassen ist wird er zwar nach Gewicht besteuert, ist aber kein LKW. Denn bei einer LKW-Zulassung, wie sie bei den Kollegen 4x4-Stadttreckerfahrern beliebt ist, gibt es ein gewichtsunabhängiges Sonntagsfahrverbot für Gespanne, dass schon manch einen Pferdebesitzer ein paar Euronen gekostet hat ;-) Ach ja, Sargschienen müssen auch noch vorhanden sein, damit die Fuhre nicht in jeder Kurve verrutscht. Es reichen auch ein Paar gehobelte Latten. Der Abstand laut DIN ist (glaub ich) 73cm, könnte ich aber bei Bedarf nachmessen. Thomas
30. September 200421 J. sonntags aber nur ohne hänger := bei der DA kostet ein CX LKW 88KW (Leistung zählt) SF0 (!) = 100 % 1250 Euro p.a -zumindest für SF 0 ist das billiger als nen PKW SF3 = 70% SF9 = 50 % - die VErsichern keine Firmen daher woh recht günstig - aus dem Kopf würde ich sagen billiger wie PKW? (Teurer wie Leiche)
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