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Frankreich: Gesetz regelt Recht auf Ersatzteile


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Dieser Artikel ist aus Sicht der Pluriel-Gemeinde ein Weihnachtsgeschenk:

https://netzpolitik.org/2022/frankreich-selbstgemachte-ersatzteile-aus-dem-3d-drucker/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Diese Passage "berührt" uns ganz besonders:

Am 1. Januar 2022 trat dort ein neuer Artikel im Verbrauchergesetzbuch in Kraft, der weitreichende Folgen haben kann. Artikel L111-4 verpflichtet Hersteller zum einen dazu, verbindliche Auskünfte über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zu geben. Damit lässt sich kontrollieren, ob die vorgeschriebene Verfügbarkeit von Ersatzteilen von den Herstellern auch eingehalten wird. Zum anderen schreibt das neue Verbrauchergesetz vor, dass die Fertigungszeichnung eines Ersatzteils vom verantwortlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden muss. Das gilt dann, wenn es auf dem Markt nicht mehr verfügbar ist und mithilfe eines dreidimensionalen Druckverfahrens hergestellt werden kann.

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vor 2 Stunden schrieb Gernot:

Zum Preis der Teile steht da aber auch nichts.

Das hast Du vollkommen richtig erkannt. Aber schlimmer als der "Schwarzmarkt" kann es ja auch nicht werden.

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