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C15 Diesel LKW Zulassung oder H?


Schrottmattes

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Tach! Kurze frage an die C15 Dieselfahrer:

Was kommt günstiger, den C15 mit der normalen LKW zulassung zu fahren oder lieber mit H-Kennzeichen? Der weiße Kasten ist von 1991 und noch ganz gut beinander, H sollte mit etwas Arbeit machbar sein. Muß ich irgendwas beachten von wegen Anhänger und Sonntagsfahrverbot? Hab da mal schlechte Erfahrung gemacht, ist aber schon 15 Jahre her.... Fahre rein Privat.

Merci schonmal!

>>   Mattes

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Ich würde immer die H nehmen. Schonmal im europäischen Ausland Maut gezahlt? Da kostet so ein klitzeklein LKW plötzlich reichlich Maut. Wenn du Pech hast. Maßgebend ist der Eintrag im Schein, nicht das Aussehen. Und so mancher Kassierer weiß das genau. Außerdem nutzt dir die LKW Zulassung nichts in Umweltzonen.

Jens

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Moin!

Naja, um Umweltzonen brauche ich mir in unserer Gegend keine Gedanken zu machen, hier gibts im umkreis von 100 kilometer keine 😉

Also in Frankreich wird die Peage glaube ich an der höhe ausgemacht, wobei die höhe nicht überall ganz gleich ist...

weis jemand was so ein C15 als LKW an Steuern kostet?

>>   Mattes

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...das Problem des Sonntagsfahrverbotes mit Anhänger darf man natürlich auch nicht zu gering schätzen. Andererseits berichtet mir ein Freund mit Werkstatt, dass die TÜV-Ingenieure sich bei den H-Gutachten  inzwischen absolut kleinkariert anstellen und wegen nachlackierter Stellen mit minimalen Farbunterschieden o.ä. die Einstufung als "erhaltenswert" verweigern...

Bearbeitet von torsten130
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Am 23.3.2023 um 09:17 schrieb Schrottmattes:

Moin!

weis jemand was so ein C15 als LKW an Steuern kostet?

dürfte nicht sonderlich von meinem durisotti abweichen, der kostet 78.- p.a.

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meine Acadiane kostet als LKW 86€ wenn ich es richtig im Kopf habe. 

Falls das ein Thema sein sollte: bei den Schutzbriefen der Automobilclubs sind LKW im der Regel nicht versichert was Pannenhilfe etc angeht. Vor Jahren bin ich in F mal liegengeblieben und war dann höchst unangenehm überrascht. Ich muss aber gestehen, dass ich die Versicherungsbedingungen vorher tatsächlich nicht gelesen hatte

Bearbeitet von Andreas Strunk
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Am 23.3.2023 um 09:49 schrieb torsten130:

...das Problem des Sonntagsfahrverbotes mit Anhänger darf man natürlich auch nicht zu gering schätzen.

Das Verbot gilt nur für den gewerblichen Güterverkehr, nicht für private Fahrten!

Gruß

Holgi

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Moin!

Okay, dann ist das Steuerlich wie meine Kastenente, bei der zuladung kommts dann scheinbar nicht auf die paar Kilo an unterschied an.

Anhängertechnisch ist was geändert worden, ich war noch auf dem Stand das du mit LKW Zulassung Sonntags überhaupt nicht fahren darfst mit Hänger. Da wurde aber so nach und nach drann rumgeändert. Ist das jetzt der Stand das ich privat bis 3,5 tonnen Sonntags fahren darf?

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vor 2 Stunden schrieb Schrottmattes:

Ist das jetzt der Stand das ich privat bis 3,5 tonnen Sonntags fahren darf?

Privat darfst Du bis 7,5 Tonnen an Feiertagen fahren, ob mit oder ohne Anhänger.

Nur am Rande: Ab 7,5 Tonnen (egal welche Tage) besteht auch bei privater Nutzung Fahrtenschreiberpflicht (bzw. dieses EG- Kontrollgerät). Das tückesche bei Anhänger- Nutzung: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers lt. Papieren zählt zu den 7,5 Tonnen. Also darf Gewicht Zugfahrzeug plus Anhänger nicht über 7,5 Tonnen liegen.

Gruß

Holgi

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