18. Oktober 200421 J. da das CX S1-thema ja mehr und mehr in den focus rückt, hier noch ein beitrag: nach dem lesen des markt sonderheftes youngtimer-preise hab ich mir mal so überlegt, welche zustandsnote denn mein wagen so haben könnte. er steht 1a im lack, hat minimalste roststellen. damit wäre er ein richtig guter 2er. die einzigen punkte die zur abwertung führen sind türverkleidungen, fahrersitz und auspuff. auspuff ist ja kein thema, gibts halt einen neuen. aber was ich mich wirklich gefragt habe: wie bekomme ich es unter der motorhaube so hin, dass der auch dem zustand entspricht? der wagen ist halt 20 jahre alt und hat 140tkm runter, da bleibts nicht beim auslieferungszustand. im schnitt ist es also ein schlechter 2er – hm … oder ein guter 3er? nein, das währe ungerecht … da an dem wagen sonst nichts fällig ist, steht auch der ausbau des motors nicht an. wie soll man denn unter diesen umständen einen rundum-2er hinbekommen? ich hab diverse fotos von restaurierten motorräumen gesehen, da kann man nur neidisch werden. aber reine kosmetik – ohne schläuche, aggregate resp. den ganzen motor auszubauen – bringts hier wohl kaum. die innenkotflügel irgendwie wieder auf hochglanz zu bekommen, ist hier wohl ausgeschlossen. wenn ich den 2er-porsche-motor aus der markt sehe: da ist mein motorraum weit von entfernt. mit einer motorwäsche allein ist da wohl kaum geholfen.
18. Oktober 200421 J. Entspann Dich. Diese Notenvergabe halte ich beim CX (noch) für Unsinn. Mein 75er Pallas ist mit Sicherheit im jetzigen Originalzustand ein sehr guter 3er oder ein schwacher 2er, aber das ist wie in Schule immer auch Ansichtssache... An meinem CX wurde bislang auch nichts restauriert, der Wagen ist in einem für seine fast 30 Jahre hervorragenden Erhaltungszustand. Aber der Motorraum sieht eben so aus, wie bei einem Gebrauchtwagen, kein Rost aber etwas Schmutz, ein paar Ölflecken hier ein geflicktes Kabel dort. Dafür ist der Unterboden fast werksneu (wirklich, der TÜV-Prüfer, den ich um ein kurzes Statement wegen der nächstes Jahr anstehenden H-Prüfung gebeten hatte, konnte das Alter des Autos nicht glauben) und auch ansonsten ist der Rost nur sehr spärlich vertreten. Der Innenraum ist auch in hervorragendem Zustand. Nur - wie willst Du hier eine Note vergeben und vor Allem, welchen Wert in EUR willst Du daraus ableiten? Halte ich für kaum möglich. Auch die Martktpreise im neuen Markt-Sonderheft sollte man mit höchster Vorsicht genießen, zumal es auch beim CX eine abnehmende Zahl an guten bis sehr guten Exemplaren gibt. Also was soll`s.Ich freu mich, daß mein CX nächstes Jahr kein Young- sondern ein Oldtimer ist :-) und hoffe auf eine problemlose TÜV-Gesamtabnahme incl. H-Prüfung.
18. Oktober 200421 J. >Aber der Motorraum sieht eben so aus, wie bei einem Gebrauchtwagen Was ja wohl auch kein Problem sein sollte.
18. Oktober 200421 J. chimbuka postete>Aber der Motorraum sieht eben so aus, wie bei einem Gebrauchtwagen Was ja wohl auch kein Problem sein sollte. Für mich nicht.
18. Oktober 200421 J. Ersteller ich denke auch, dass diese noten eher der erbsenzähler-fraktion befriedigung bringen. kein auto altert ja linear … ich freu mich ja über meinen wagen, so wie er ist (auch wenn ein '75er pallas mir ganz gut in den kram passen würde …). trotzdem mache ich mir gedanken, wie ich den motorraum auf vordermann bringen soll. oder sollte sich mir diese gedanken einfach nicht machen? mir fehlt wohl was zum basteln. dann muss eben für den sommer doch noch eine 66er 2CV zum restaurieren her. oder so was in der art …
18. Oktober 200421 J. die Notendefinition in dem Youngtimer Heft selber fand ich irretierend, alles was probloms ohne Reperaturbedarf fährt ist 3 ? Egalo hab es heut nem Sachverständigen unter die Nase gehalten, was rauskommt erfahre ich Ende der Woche. Nur 30% mehr für nen Break fand ich nich ganz Marktgrecht, denke das reicht zumindest in der Serie 2 Kategorie auf keinen Fall..
19. Oktober 200421 J. Ich erlebe es recht oft, daß die Leute falsche Vorstellungen von diesen "Noten" haben. Ein wirklich guter Wagen ist halt nun mal nur eine 2 und auf keinen Fall eine 1. Und mit ein paar kleinen Gebrauchsspuren ist man sofort im 3er Bereich. Ein nicht perfekt aussehendes Auto in recht gutem technischen Zustand ist nun mal "nur" eine 3. Na und? Das sind eben keine Schulnoten und es geht auch nicht um Versetzung ja/nein. ;-) "Note" 1, also im Prinzip besser als neu, gibt es eh nur sehr selten. Die Preise orientieren sich zwar an solch Noten, aber das sind ja keine Festpreise, sondern Orientierungshilfen für Käufer und Verkäufer. Auch mit Note 3 sollte man ein H-Kennzeichen kriegen können, bzw ich kenne mehrere Wagen, die mit H rumfahren und eher 3+ als 2- im Zustand sind. Ich würde mir nicht zuviele Gedanken dabei machen. Gruß Olli mit nem 2er Xantia und nem 3er CX
19. Oktober 200421 J. man muss das aber auch in Relation zu den insgesamt rumfahrenden Exemplaren eines Typs sehen. Nach der strengen Definition haette ein CX nicht mal als Neuwagen die Note 1 erreicht -- oder nur sehr sehr wenige ... ;-) Will sagen: wenn man heute einen CX in Note 1 haben will, dann muss er schon besser als neu sein. Wieviele gibt's davon? Ich kann mir nicht vorstellen, dass davon genuegend gehandelt werden, um statistisch einen Preis festzusetzen. Bei Ferrari und Co ist das anders. Deswegen koennte m.E. die Preisspalte "Note 1" beim CX ruhig wegfallen und alles um eine Spalte nach rechts verschoben werden. 8 Riesen fuer einen 2er S1-Prestige entspricht etwa der Marktlage. Einen echten 1er aufzutreiben duerfte nahezu unmoeglich sein. Wer einen hat, der hat ihn sich selbst gemacht und gibt ihn nicht wieder her.
19. Oktober 200421 J. Die Zustandsnoten werden etwas interessant in dem Moment, wenn ein Auto - sei es original oder restauriert - mittels einer Wertabschätzung versichert werden soll. Da gibt es zwei Möglichkeiten: 1. den Marktwert und 2. der Wiederbeschaffungswert, der vom Marktwert deutlich nach oben abweichen kann, wenn das Auto sehr selten bis ein Unikum ist wegen des hervorragenden Zustandes oder der entsprechende Typ wegen absoluter Seltenheit nicht mehr mit einem Marktwert zu beziffern ist. Die Versicherungen orientieren sich dann an den Zustandsnoten. Wie konsequent ein in Oldtimer routinierter Sachverständiger auf kleinste Details fixiert guckt, um einen Zustand zu ermitteln, habe ich bei meinen beiden GS hautnah erleben dürfen (die dann beide auf Note 1 bewertet wurden). Seitdem bin ich mir absolut sicher, dass es keinen CX mit 1 gibt, echte 2er existieren höchstens eine kleine Hand voll in ganz D, die meisten sind 3er (wie alle oben beschrieben), und viele 4er. Ist übrigens alles nur etwas wichtig, wenn per Gutachten ein Wert des Autos festgestellt werden soll zwecks Wertversicherung. Ansonsten ist das eher nicht wichtig fürs Leben. Wegen der Exotik eines 1er Zustandes bei vielen Autotypen halte ich die Preistabellierung nach guter und schlechter Zustand für eher sinnvoll. Das sorgt auch nicht für so viel Verdruss, wenn der enthusiastische Eigner eines liebevoll und mit viel Engagement erhaltenen Auto plötzlich eine dem Zustand entsprechende "durchschnittliche" Note erhält (was in den allermeisten Fällen der Fall ist). Diese Eigner werden dann wieder leiser, wenn sie mal ein echtes 1er Auto gesehen haben. Nur im direkten Vergleich kann man solche akademischen Unterschiede sehen. 1er Zustand bedeutet übrigens "wie neu oder besser, sehr selten in seinem Zustand, original erhalten ohne irgendwelche Reparaturen (Ausnahme Verschleißteile, die aber auch nur original sein dürfen. Ausnahme von der Ausnahme: modernere Reifen gleicher Größe, Katalysatornachrüstung, sicherheitstechnische Nachrüstungen, die der Gesetzgeber fordert), perfekt restauriert auf den Originalneuzustand oder besser" (die fünf Zustandsnoten und deren detaillierte Erläuterung gibts irgendwo im Netz nachzulesen). Zeitgenössische Umbauten müssen ebenfalls handwerklich perfekt sein und per Prospekte/Bilder/Preislisten/Hersteller/Herstelldatum/Kaufdatum nachgewisen werden. Sonst führen solche Umbauten zu einer deutlichen Abwertung. Das alles immer vor dem Hintergrund, das der Gutachter neutral agiert und sich nicht von "wutentbrannten" Besitzern anlullen lässt und ein Gefälligkeitsgutachten schreibt. Das gibts leider auch (viel zu oft). Insofern war jeder neuer CX ein echter 1er, auch wenn er ab Werk mit Mängeln behaftet war. Echte 2er habe ich persönlich schon lange nicht mehr gesehen, weil immer irgendwie mängelbehaftet und siffiger Motorraum und Fahrwerksteile mit Flächenrost. Aber das macht ohnehin jeder mit sich selbst aus. Der mentale Wert eines Autos sollte sich nicht nach Noten richten, sondern stets nach der persönlichen Wertschätzung.
19. Oktober 200421 J. Um mal ein Paar Klarheiten zu beseitigen kopiere ich mal die TÜV-Richtlinien hier rein. Ich hoffe, die Formatierung passt. Quelle:TÜV Süddeutschland Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern Für Fragen zur Begutachtung von Oldtimern wenden Sie sich bitte an Ihr TÜV Service-Center. Ihr nächstgelegenes Service-Center finden Sie unter www.tuev-sued.de Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO Präambel Im Rahmen von Begutachtungen gem. § 21c StVZO treten häufig Unsicherheiten bei der Beurteilung der Fahrzeuge auf. Gerade der Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“, der in der Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen (VkBl 1997, S. 515) genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zulassung als Oldtimer gilt, wirft Probleme bei der Begutachtung von Fahrzeugen gem. § 21c StVZO auf. Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden soll. Dieser Anforderungskatalog wurde vom TÜV Süddeutschland in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET) erarbeitet und bundesweit mit den Technischen Prüfstellen abgestimmt. Grundlage ist die Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen, die im Verkehrsblatt 1997, S. 515 bekanntgemacht wurde. Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gem. § 21c StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen zu definieren, um einheitliche Beurteilungskriterien zu schaffen. Inhalt 1. Allgemeine Voraussetzungen 2. Anforderungskatalog 3. Entscheidungsmatrix zur Beurteilung von Abweichungen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO: Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge: • Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“ erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28. November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im Einzelfall Kontakt aufzunehmen. • • Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eine Begutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich. • Die Originalität (siehe „Anforderungskatalog“) muß gegeben sein. Bei einigen Merkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem zuständigen Oldtimer-Fachmann). • Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig. • Das vorgestellte Fahrzeug muß in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraus-setzung dafür gilt eine bestandene HU und mindestens ein Zustand 3 aus den ein-schlägigen Bewertungsstufen der Oldtimerliteratur. Diese Bewertungsstufen sind wie folgt definiert: Bewertungsstufe Definition 1 Makelloser Zustand: Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten! 2 Guter Zustand: Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt). 3 Gebrauchter Zustand: Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. 4 Verbrauchter Zustand: Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Teilrestauriert. Leicht zu reparieren (bzw. restaurieren). 5 Restaurationsbedürftiger Zustand: Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile. Keine Wracks oder Ersatzteilträger. • Grundsätzlich kann ein Fahrzeug die Betriebserlaubnis als Oldtimer erst nach positivem Abschluß der Untersuchung im Umfang einer HU gem. § 29 StVZO erhalten. 2. Anforderungskatalog:
19. Oktober 200421 J. Weiter gehts: Kapitel 0: IDENTITÄT • Die originale FIN muß vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN aufweisen, müssen mit einer TP-Nummer versehen sein. Vom Kunden ausgedachte Nummern sind nicht eintragungsfähig. Bis 01.10.1969 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren oder auf einem separaten, aufgenieteten Blechschild anzubringen. Dies ist nicht zu beanstanden. Ist keine Identifikation möglich, ist nach § 59 Abs. 3 StVZO zu verfahren. • Es ist ein Typschild in deutscher oder EG-Ausführung erforderlich. Das originale Schild darf natürlich montiert bleiben. • Die Motor-Nummer bzw. der Motortyp muß nachvollziehbar sein (durch eingeschlagene Nummer/Typ, durch Gußnummern oder durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung, auch der Nebenaggregate etc.). • Alle Nachweise sind im Zweifelsfall vom Halter zu erbringen. Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD Lack • Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden. • Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden. • Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung). • Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich. • Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. Blech • Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich. Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offiziellen Angebot des Herstellers gegeben hat, also ein Umbau in eine damals lieferbare Karosserie-Version des gleichen Fahrzeugtyps erfolgte (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio oder Borgward Isabella Coupé in Cabrio: möglich, jedoch Mercedes 114 Coupé in Cabrio nicht möglich). Bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen (meist Vorkriegsfahrzeuge) ist Tausch mit zeittypischer (identischer) Karosse (z.B. Umbau Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer) möglich, auch wenn sie in jüngerer Zeit hergestellt wurde. • GfK-Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/zu ersetzenden Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Ein ganze Karosserie aus GfK oder mehrere zusammenhängende Teile aus GfK (z.B. Flipfront) werden jedoch nicht akzeptiert. Erscheinungsbild • Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen. • Das Fahrzeug muß weitgehend frei von Rost sein. • Generell muß das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben. Umbau auf anderen Typ oder andere Ausstattung: Beispiele: Ein Umbau vom MG B „Gummiboot“ auf „Chrommodell“ ist möglich, da beide Fahrzeuge aus gleicher Typenreihe hervorgegangen sind. Jedoch ist ein Umbau der Heckpartie eines Mercedes 220 SEb auf 230 SL generell nicht möglich, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Kapitel II: RAHMEN UND FAHRWERK An Rahmen und Fahrwerk sind folgende Anforderungen zu stellen: Rahmen • Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas. • Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung, keine mehrfach übereinander geschweißten Bleche (Patchwork). • Der Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein (geringfügige Eindellungen, z.B. von falscher Benutzung des Wagenhebers herrührend, sind im Einzelfall zu beurteilen). • Moderner Korrosionsschutz wird akzeptiert. Fahrwerk • Das Orignalfahrwerk ist gefordert. • Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör angeboten). • Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse). • Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit gleichen Anbaumaßen) Verwendung finden. Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB Motor • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen. • Ausnahmen: - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ) - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. • Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. • Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn: - es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder - ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen). • Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert. Getriebe Eine Umrüstung der Getriebeart mittels Automatik-Getriebe ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeugtyps Automatik-Getriebe vom Fahrzeughersteller angeboten wurden. Ansonsten gelten sinngemäß die Aussagen zur Rubrik „Motor“. Kapitel IV: BREMSEN, LENKUNG, REIFEN/RÄDER, AUSPUFFANLAGE Bremsen • Siehe Motor. Es gibt jedoch für einige Vorkriegsfahrzeuge schon seit sehr langer Zeit Umbausätze von Seilzug- auf Hydraulikbremsen (BMW Dixi oder Ford A). Diese sind akzeptabel. • Die Umrüstung von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage kann akzeptiert werden. • Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (z.B.: Mercedes 300 SL W198, Jaguar XK). Dies ist z.B. nicht möglich bei einem Ford Thunderbird, Bj. 57, mit Scheibenbremse vom Modell 70, da es sich dabei um zwei vollständig unterschiedliche Fahrzeuge (Fahrzeug-Konzept) handelt. • Eine Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt. • In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. Lenkung • Nachfertigungen von Originallenkrädern sind akzeptabel. • Ein Holzlenkrad ist nur zulässig, wenn es sich dabei um ein Original bzw. um einen originalgetreuen Nachbau handelt. Es sind keine Nachfertigungen zu akzeptieren, die keine Originalmaße aufweisen (Moto-Lita Holzlenkräder sind z.B. grundsätzlich nicht zulässig !). • Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur möglich, wenn diese wahlweise ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit stammen (Nachweis z.B. durch Rechnung oder Katalog-/Bildmaterial aus dieser Zeit). In beiden Fällen muß das Lenkrad vorschriftsmäßig gem. StVZO sein. • Der Umbau auf Servolenkung kann dann akzeptiert werden, wenn es in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges serienmäßig diese Ausstattungsvariante gegeben hat. Darüber hinaus kann auch eine servounterstützte Lenkanlage aus einem anderen Modell vom gleichen Hersteller (z.B.: Jaguar XK mit Servoaggregat vom XJ) nachgerüstet werden, wenn diese vorschriftsmäßig gem. StVZO ist. Die Ausführung des Lenkgetriebes (z.B. Schnecken-, Zahnstangen- oder Kugelumlauflenkgetriebe) ist dann jedoch beizubehalten.
19. Oktober 200421 J. und weiter: Reifen/Räder Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen: • Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht. • Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS). • Werksfreigegebene Umrüstungen • Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original. Beispiel: MG-B Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!). • Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind. • Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich. • Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“). • Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren. Auspuffanlage • Nur originale Auspuffanlagen oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl) können positiv begutachtet werden. • Zudem kann eine Fremdanlage, die optisch etwa der Originalanlage entspricht, akzeptiert werden, wenn sich daraus keine Änderung des Geräusch-/Abgas- und Leistungsverhaltens ergibt. • Umbauten generell nur auf zeitgenössisches Zubehör. Die Vorschriftsmäßigkeit gem. StVZO muß gewahrt bleiben. • Die Nachrüstung mit einem Katalysator ist grundsätzlich möglich. Kapitel V: AUSSTATTUNG, ELEKTRIK/BELEUCHTUNG, ZUBEHÖR Ausstattung • Es wird weitgehende Originalität verlangt. • Ein Armaturenbrett, das aus einem anderen Fahrzeugtyp entstammt, ist nicht zulässig. Beispiel: VW Käfer mit Porsche-Armaturen nicht möglich. Stammen die Armaturen jedoch vom gleichen, aber jüngeren Fahrzeugtyp, können sie akzeptiert werden (siehe auch Kapitel I, Umbauten und Kapitel III, Motor). • Der Ersatz des originalen Sitzbezugmaterials durch Zebrafell o.ä. ist nicht positiv zu begutachten, während Schonbezüge aus Fell keine Veränderung darstellen und demnach zulässig sind. • Eine Umrüstung der Innenausstattung auf Kunstleder/Leder oder andere Stoffe ist möglich. Diese Aussage gilt auch für den Einbau von Sitzen aus späteren Modellen des gleichen Herstellers, die optisch nicht zu sehr differieren. Der komplette Umbau anderer Sitze aus anderen Modellen (z.B. Mercedes-Sitze in VW-Bus o.ä.) ist jedoch nicht zu akzeptieren. • Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis). • Der Einbau von Recaro-Sitzen ist dann möglich, wenn es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt (mit Nachweis). • Der Umbau einer vorderen durchgehenden Sitzbank auf Einzelsitze muß im Einzelfall sachverständig beurteilt werden. • Behindertengerechte Umbauten können aufgrund sozialer Aspekte nicht abgelehnt werden. Dies gilt sowohl für zeitgenössische als auch für moderne Varianten. • In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. Elektrik und Beleuchtung • Ein moderneres Radio kann akzeptiert werden. • Modifikationen des Kabelbaums, sowie der Umbau der elektrischen Versorgung von 6V auf 12V sind grundsätzlich möglich. • Der Einbau anderer Scheinwerfer (z.B. Rechteckscheinwerfer an Käfer) kann nicht positiv begutachtet werden, es sei denn bei der Umrüstung handelt es sich um zeitgenössisches Zubehör. • Zusätzliche vorschriftsmäßige Scheinwerfer sind möglich. • Der Umbau von Beleuchtungsteilen, der für die Zulassung erforderlich ist, muß anerkannt werden. Ein genereller Umbau von Beleuchtungsteilen (z.B. Manta-Rückleuchten an einem Mercedes) ist hingegen nicht statthaft. Zeitgenössisches Zubehör • Die Vorschriftsmäßigkeit muß gewährleistet sein (Beispiele: „Sonnenblendschute“, „Brooklands-Rennscheiben“). • Zur Beurteilung ist ggf. ein Nachweis über Herkunft und Alter zu führen. Kapitel VI: BESONDERHEITEN NUTZFAHRZEUGE Aufbau • Der Umbau zu einem zeitgenössischen Aufbau ist generell möglich. • Zeitgenössische Werbe- oder Firmenaufschriften sind akzeptabel. • Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. • Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden, da die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen. Der Umbau in ein Wohnmobil ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich. Kapitel VII: BESONDERHEITEN KRAFTRÄDER Tank • Der Originaltank muß installiert sein. • Abweichender Tank, z.B. von Nachfolgemodell, kann im Einzelfall akzeptiert werden. In Zweifelsfällen sollte zur Beurteilung Rücksprache mit Oldtimer-Spezialisten gehalten werden. • Ein Zubehörtank kann nur dann positiv begutachtet werden, wenn es sich nachweislich um zeitgenössisches Zubehör handelt. • Eigenbauten mit abweichender Optik sind nicht möglich. • Nachbauten von Originaltanks und zeitgenössischen Zubehör-Tanks sind zulässig. Auspuffanlage • Es können nur Originalanlagen oder originalgetreue Nachbauten positiv begutachtet werden. • Bei Vorkriegsfahrzeugen sind Zugeständnisse möglich, jedoch darf das originale Erscheinungsbild nur minimal verändert werden. • Typgeprüfte Zubehör-Anlagen (z.B. „4 in 1“ bei Serie „4 in 2“) dürfen montiert werden. Sitzbank oder Sitz • Es wird die Ausrüstung mit einem Originalsitz oder einer Originalsitzbank (auch originalgetreue Nachbauten) gefordert. • Desweiteren ist die Ausstattung mit Sitzen oder Sitzbänken von Nachfolgemodellen desselben Herstellers (auch deren originalgetreue Nachbauten) möglich. • Andere Sitze oder Sitzbänke können auch dann akzeptiert werden, wenn sie sich optisch nahe am Original darstellen. Entscheidungsmatrix zur Beurteilung von Abweichungen gegenüber dem Original-Zustand Art der Abweichung Bemerkung Oldtimer Kapitel JA NEIN 0: Identität nachträglich eingeschlagene TP-Nummer x* fehlendes Original-Typschild x* I: Karosserie/ Lack: Abweichung von der Originalität im Farbton x Äußeres Lack: Metallic oder Zweifarbenlack x* Erscheinungs- Lack: gemusterter Lack oder Painbrush x* bild Lack: Historische Coca-Cola-Werbung x Lack: Durchrostungen an Türen, Hauben, Radlauf, etc. x Blech: Umbau in Cabrio, Targa, Pick-Up x* Blech: Einzelteile aus GfK x* Blech: Karosserie aus Gfk oder sog. Flipfront aus Gfk x Erscheinungsbild: Unfallschaden oder größere Beulen x* II: Rahmen und Rahmen: Nachfertigung oder Replika x Fahrwerk Rahmen: nicht fachgerechte Reparatur x Rahmen: Beschädigungen x* Rahmen: moderner Korrosionsschutz x Fahrwerk: Tiefer- oder Höherlegung x* Fahrwerk: Verstell-Achsen x Fahrwerk: nicht original/Federn nicht original/originalgetreu x* III: Motor und Motor: Motor aus anderer Baureihe x* Antrieb Motor: Änderung Vergaser/Ansaugtrakt o. Leist.-Steig. x* Motor: Vergaser nicht original x* Motor: Nachrüstung mit Katalysator x* Getriebe: Umrüstung von Schalt- auf Automatikgetriebe x* IV: Bremsen Bremsen: Umbau von Seilzug- auf Hydraulkbremse x* Lenkung Bremsen: Umbau von Einkreis- auf Zweikreisanlage x Reifen/Räder Bremsen: Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse x* Auspuff Bremsen: Änderung der Pedalanordnung x Lenkung: originalgetreue Nachfertigung des Lenkrades x Lenkung: Holzlenkrad x* Lenkung: Zubehörlenkräder x* Lenkung: Umrüstung mittels Servolenkung x* Reifen/Räder: Originalausrüstung/zeitgenössisches Zubeh. x* Reifen/Räder: Umrüstung gem. Räderkatalog x* Reifen: andere Reifengröße x* Reifen: Umbereifung von Diagonal- auf Radialreifen x Reifen: unterschiedliche Reifengrößen vo/hi x* Auspuff: Original oder originalgetreue Nachbauten x Auspuff: Edelstahl-Anlage x* Auspuff: Fremdfabrikat, ähnlich dem Original x* Auspuff: Kat-Nachrüstung x Art der Abweichung Bemerkung Oldtimer Kapitel JA NEIN V: Ausstattung Ausstattung: anderes Armaturenbrett x* Elektrik Ausstattung: Veränderung der Fahrzeugsitze x* Beleuchtung Ausstattung: Leder-/Kunstlederausstattung x* Zubehör Ausstattung: Recaro-Sitze x* Ausstattung: geänderte Sitze/Sitzbank x* Ausstattung: behindertengerechter Umbau x Elektrik: modernes Radio x Elektrik: Umbau von 6V auf 12V x Beleuchtung: andere Scheinwerfer x* Beleuchtung: zusätzliche vorschriftsmäßige Scheinwerfer x Beleuchtung: LTE anderer Fahrzeugtypen x Beleuchtung: Umbau, der in StVZO gefordert ist x Zubehör: nicht vorschriftsmäßig (original/nicht original) x Zubehör: nicht zeitgenössisch x VI: Nutzfahrzeuge Aufbau: Umbau in zeitgenössische Variante x Aufbau: nicht zeitgenössische Werbe-/Firmenaufschrift x Aufbau: Umbau in Wohnmobil x* Aufbau: Umbau in andere Fahrzeugkategorie x* VII: Krafträder Tank: Umbau vom Nachfolgemodell x* Tank: Zubehörtank x* Tank: Eigenbau mit abweichender Optik x Tank: originalgetreuer Nachbau x Auspuff: kein Original oder originalgetreuer Nachbau x* Auspuff: typgeprüfte Zubehöranlage x Sitz/Sitzbank: Umbau vom Nachfolgemodell x* Sitz/Sitzbank: originalgetreuer Nachbau x Sitz/Sitzbank: geänderte Ausführung x* Hinweise: x*: Weitere Details und Ausführungen siehe Anforderungskatalog unter jeweiligem Kapitel In Zweifelsfällen sollte auf das Fachwissen eines Oldtimer-Spezialisten zurückgegriffen werden!
19. Oktober 200421 J. Mist! Leider ist bei der Formatierung etwas verloren gegangen. Die Spalten Ja/nein und die dazugehörigen x lassen sich irgendwie nicht richtig positionieren. Wer das Dokument (Word) haben möchte kann sich per Mail bei mir melden. Ich maile es dann. Viele Grüße Stefan R.
19. Oktober 200421 J. Ersteller mich stört vor allem die phrase bei zustand 3: "Nicht schön, aber gebrauchsfertig." da frag ich mich, was ist denn mein wagen, wenn nicht schön? pffft …
19. Oktober 200421 J. Hallo Holger, ich habe so den Eindruck, daß die Note 3 das weiteste Feld ist. Meiner D-Super wurde der Zustand 3 in Aussicht gestellt, wenn sie die Hauptuntersuchung besteht. Die Beschreibung "Nicht schön, aber gebrauchsfertig" trifft dann zu. Technisch ist der Wagen in Ordnung, aber gerade am Blechkleid ist noch einiges zu machen, so daß der Wagen zur Zeit fast schlechter aussieht, als vor der Überarbeitung. Wir mußten viel Rost beseitigen so daß nun einige Stellen an dem Auto nur grundiert sind. Das Auto ist also "verwittert-grün mit grauen Flecken". Aber die Innenausstattung ist jetzt "gepflegt, mit Gebrauchsspuren" und wenn die Lenkung jetzt gemacht ist, ist der Wagen technisch verkehrssicher und fahrbereit. Trotzdem habe ich schon einige Oldies gesehen, die ebenfalls als Zustand 3 benotet wurden und äußerlich wesentlich mehr hermachen. Von 3 zu 2 scheint es ein ziemlicher Quantensprung zu sein. Für eine echte 2 darf nicht eine kleine Delle im Blech sein, kein Kratzer im Lack. Für eine 1 muß der Lack dazu noch wie neu sein (keine Farbveränderungen durch Witterung) und die Sitze müssen so sein, als hätte nie jemand darauf gesessen, also darf ein echter 1er nichtmal eine gewisse "Patina" haben. Fast unmöglich. 3 ist alles, was technisch in Ordnung ist, keine großen Löcher hat und mit Sitzen, wo kein Roßhaar rausquillt. Viele Grüße Stefan R.
19. Oktober 200421 J. JuiJui, da hat sich Stefan aber ins Details gelegt. Besten Dank stellvertretend. Was wichtig ist: Für einen "echten amtsmäßig zugelassenen" OLDTIMER bedarf es keinen Museumszustand. Es "genügt" Zustand 3: "nicht schön, aber gebrauchsfertig". @Holger: stör Dich doch nicht an der Formulierung. Sie ist bezogen auf DETAILS (hier mal ein Rostbläschen, da mal ein Kratzer, dort ne kleine Delle...), nicht auf das Allgemeinbild !!
19. Oktober 200421 J. Eben, Stefan schrieb es in 014, auch wenn es ein klein wenig überspitzt ist: eine Delle = maximal Zustand 3 und keineswegs mehr 2 ! Auch wenn der Rest noch so gut ist. Gruß
19. Oktober 200421 J. ...mir scheint es hier doch ein großes Maß an Übereinstimmung zu geben. Die Diskussionen resultieren wohl daraus, dass die Bewertungsskala eben für ALLES geschaffen wurde, was an Fahrzeugen Kulturgut ist oder auf dem Weg dahin ist. Es wurde ja schon sehr richtig gesagt, dass die absoluten Klassiker in der Szene nach VOLLRESTAURIERUNG um den Zustand 1 kämpfen können. Die ganz große Mehrzahl unserer Fahrzeuge spielt in einer niedrigeren Liga. Zustand 3, 4 und 2 sind da angesagt (genau in dieser Reihenfolge). Deshalb wäre es schon sinnvoll, für die Mehrzahl der Typen den Zustand 1 einfach auszulassen. Das haben die Leute von Classic Data bei unseren Youngtimern jetzt ja auch weitgehend gemacht (VISA, AX, BX, GS zum Teil, CX leider nicht), für mich eine Verbesserung gegenüber den letzten Oltimer-Notierungen. Bei dem Durchschnittsauto, wie ich es auf unseren Treffen erlebe, wird man wohl gut beraten sein, den Wert ausgehend von Zustand 3 zu beurteilen, und dann mit pros und cons sich in Richtung 3+/2- oder 3-/4+ zu bewegen.
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