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Fahrzeugkauf / nach Zahlung keine Gegenleistung


ML1977

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb holger s:

16000 Zeichen und nicht mal auf dem Weg zum Staatsexamen.

Verstehe. Du bist ja aus Berlin, da reicht es, 17 Wörter ohne Hilfe hintereinander zu schreiben, um das Abitur zu bestehen.

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vor 39 Minuten schrieb Petruschka:

...logisch und rational gesehen ja, aber:

Selbst ich, der schon seit über dreissig Jahren in der Automobilbranche arbeitet, habe schon ein Auto ( ebenfalls meinen XM!!! ) unbesehen per Mail gekauft und auch vorab per Überweisung komplett bezahlt. In der Hand hatte ich zum Zeitpunkt der Überweisung nichts, keine Fahrzeugpapiere, keinen rechtsverbindlichen Kaufvertrag, keine Fahrzeugschlüssel, einfach gar nichts. Es handelte sich zwar nur um einen Bruchteil der hier im Raum stehenden 5000€, aber wenn was schiefgegangen wäre, hätte ich meinem Geld auch nachlaufen dürfen...

Was ich damit sagen will: Man weiss es theoretisch schon, wie ein Gebrauchtautokauf ablaufen sollte, will aber, sei es aus kindlicher Ungeduld oder (unbegründeter) Angst, dass jemand anderes einem exakt dieses Auto vor der Nase wegkauft oder aus welchen ( irrationalen? ) Günden auch immer unbedingt dieses Auto haben. Und dann bezahlt man eben vorab und blendet das Risiko und auch die Möglichkeit, dass der Geschäftspartner ein Gauner sein könnte, einfach aus!

Gerade wenn man in einem Auto mehr als nur einen Gebrauchsgegenstand sieht, lässt sich die Vernunft oftmals ( auch unbewusst ) durch die Emotionen besiegen!

Ich wundere mich in den letzten Tagen auch sehr, dass anscheinend auch Händler beim Ankauf von Autos sehr unvorsichtig sind (die sollten ja eigentlich frei sein von Emotionen). Ich versuche derzeit einen BMW F11 zu kaufen. Einen "seriösen" XM zu finden war ein Kindergeburtstag dagegen. :D

Von vier Autos, die mich bisher ernsthafter interessiert hatten, hatten zwei manipulierte Tachos und einer einen verschwiegenen Unfallschaden. Sehr leicht herauszufinden über einen VIN-Info-Dienst. Haben die Händler sich wohl gespart. Mindestens zweien der Händler nehme ich aufgrund ihrer professionellen Reaktion (Auto sofort aus Börse entfernt, für den Hinweis bedankt und um Entschuldigung gebeten) und der Tatsache, dass die Manipulation nach Datenlage deutlich vor ihrem Ankauf stattfand tatsächlich ab, dass sie keine Ahnung hatten, was sie da verkaufen.

 

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vor 24 Minuten schrieb TorstenX1:

Verstehe. Du bist ja aus Berlin, da reicht es, 17 Wörter ohne Hilfe hintereinander zu schreiben, um das Abitur zu bestehen.

Ja, so einfach ist das hier; das weiß aber jeder.

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Ich hab mein (Fach-) Abitur ja auch in Berlin gemacht. Lustigerweise in einer Klasse, die das letzte halbe Jahr genau 3 Schüler umfaßte. Die 24 anderen hatten bis dahin aufgegeben 😄 Einfach war das freilich nicht wirklich, Hausaufgaben nicht gemacht zu haben fiel zB. gnadenlos auf, und der Leistungsvergleich zu meiner damaligen bayerischen Freundin zeigte keine Unterschiede 🙂

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Am 2.11.2023 um 22:46 schrieb silvester31:

Na der blaue Hund pöbelt nun seit einigen Wochen hier jeden an, der nicht zu hundert Prozent seiner Meinung ist, wird ausfällig, bezeichnet andere als A...loch.

 

vor 2 Stunden schrieb holger s:

Und jetzt noch mal bitte oben durchlesen, und feststellen, wer hier wen zuerst als A***** bezichtigt hat, als mit Doofheit geschlagen und dem Geschädigten an den Hals gewünscht, er möge »einen absoluten Totalverlust einfahren«? 

Und nun der Stein des Anstosses:

Am 2.11.2023 um 20:14 schrieb bluedog:

Ist das eigentlich in Deutschland so usus, dass man s Arschloch raushängen lässt, wenn sich einer, der es kann, mal ernsthaft zu einem Thema äussert?

Ich kann hier beim besten Willen nicht lesen:"Du Ar**lo**!" oder "Du bist ein A**lo**!" . Es ist eine allgemein gehaltene Frage, ob es üblich ist sich "arschig" zu benehmen, wenn einer sich mal ernsthaft zu einem Thema äußert. Daraus zu zaubern: Er bezichtigt jemand als ARSCHLOCH ist nicht korrekt. So, zumindest mein Empfinden. Das er in seinen letzten Ausführungen dann auch mal "drüber" ist, mit seiner Wortwahl (gefickt, etc) find ich auch nicht in Ordnung. Aber diesen "Shitstorm" hat er nicht verdient.

Seine Ausführungen als "Ergüsse" zu bezeichnen, empfinde ich ebenso grenzwertig,abwertend und beleidigend,scheint aber niemanden zu stören.

Ebenso die Fehlinterpretation, das bluedog sich wünscht,daß der TO einen Totalverlust erleidet.Das tut er nicht.Er gibt sich selbst eine Antwort auf seine provokante Frage :

Am 2.11.2023 um 20:29 schrieb bluedog:

Oder ist einfach mal wieder nichts wert, was nichts kostet? - Dann kann man dem TO nur wünschen, er möge in dieser Angelegenheit einen absoluten Totalverlust einfahren! Je mehr Lehrgeld ihn die Angelegenheit kosten wird, umso höher seine Wertschätzung für die damit verbundene Erfahrung.

Wenn denn,ja wenn denn,....ja dann,ja dann kann man den TO auch wünschen, das...die und jenes... Heißt nicht: "Ich wünsche den TO Totalverlust."

Auch denke ich,das bluedog hier nicht vermitteln will,das dieser ganze Vorgang ja rechtlich vollkommen in Ordnung geht, und das Herr K. ein lieber Engel ist. Das dieser Händler aus Koblenz kriminell ist, bezweifelt doch niemand,auch bluedog nicht.Er hat lediglich auf eine Rechtslage hingewiesen,als die Vermutung aufkam,es gäbe einen Zweitverkauf. Bei so einem Szenario, hast du als Geschädigter einen Schadensersatzanspruch, der Verkäufer wird allerdings nicht wie ein "Krimineller" oder "Straftäter" behandelt.

Das es in diesen Fall zu einer Strafanzeige gekommen ist,die Staatsanwaltschaft sich um einen Betrugsfall kümmert und das Finanzamt auch mal wach geworden ist, ist doch eine positive Nachricht.Ich selber habe von diesem Herrn K. auch schon vor ein paar Jahren gehört,auch aufgrund seiner Machenschaften.Das er dies solange durchziehen konnte, ist schon traurig.Hoffentlich sieht der TO sein Geld wieder. Spanien ist ja auch kein rechtsfreier Raum.

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vor 1 Stunde schrieb TorstenX1:

Verstehe. Du bist ja aus Berlin, da reicht es, 17 Wörter ohne Hilfe hintereinander zu schreiben, um das Abitur zu bestehen.

Falsch. Er ist aus Wuppertal. Barmen oder Elberfeld? 🙂

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vor 3 Stunden schrieb Petruschka:

Selbst ich, der schon seit über dreissig Jahren in der Automobilbranche arbeitet, habe schon ein Auto ( ebenfalls meinen XM!!! ) unbesehen per Mail gekauft und auch vorab per Überweisung komplett bezahlt.

So einen edlen Ritter suche ich für meinen XM aktuell händeringend!

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vor 4 Stunden schrieb Steinkult:

So einen edlen Ritter suche ich für meinen XM aktuell händeringend!

...ich zumindest muss Dich leider enttäuschen: Zum einen habe ich schon einen XM, zum anderen wird auch trotz Vorabüberweisung aus einem ZPJ4 niemals ein ZPJ4 mit Automatic werden... und schalten möchte ich nicht. Du kennst das sicher: Hübsche Dame auf dem Beifahrersitz, da braucht man die rechte Hand für was anderes als zum Schalthebel bedienen... 😊

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vor einer Stunde schrieb Petruschka:

Hübsche Dame auf dem Beifahrersitz

5 € in die Chauvikasse 😎

vor 5 Stunden schrieb Steinkult:

händeringend!

Geduld ist das einzige was hilft.

 

 

vor 6 Stunden schrieb PuckX2:

Wuppertal

Das ist doch die Stadt mit dem meisten Regen in Deutschland, deshalb ist die StraBa hochgehängt 😎

vor 7 Stunden schrieb TorstenX1:

Lustigerweise in einer Klasse, die das letzte halbe Jahr genau 3 Schüler umfaßte

Kenn ich, wir waren 7 (in Köln) und die Prüfer waren externe 

vor 6 Stunden schrieb PuckX2:

Er hat lediglich auf eine Rechtslage hingewiesen,als die Vermutung aufkam,es gäbe einen Zweitverkauf

Nun ja, er ist dann aber schon empfindlich, wenn ein Gegenargument kommt. Hab ich auch schon so erlebt. Und, ich bin mir sicher, es wäre auch weniger weitschweifig möglich gewesen.

Ansonsten dem TE viel Geduld und ich hoffe, er kommt zu seinem Auto oder Geld. 

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Hallo zusammen!

 

ja, Betrug beim Autokauf ist gemein und miserabel. Aber für alle die noch kaufen wollen die Grundregeln, die Euch vor so einem Verlust schützen:

 

_________ REGELN GEBRAUCHTWAGENKAUF__________

NIEMALS ein Auto ungesehen kaufen

Zum Kaufvertrag IMMER den Personalausweis des Verkäufers ansehen und Foto machen

Fahrgestellnummer im KFZ Brief IMMER am Fahrzeug kontrollieren.

NUR vom Eigentümer kaufen.

Bei Vertragsabschluss maximal Anzahlung leisten (100-250 Euro)

Bezahlung des Fahrzeuges AUSSCHLIESSLICH Zug um Zug gegen Übergabe von Brief und Schein (Zulassungsbestätigung Teil 1 und 2), letzter AU-Bescheinigung und ALLEN Schlüsseln und dem FAHRZEUG 🚗 

____________________________________
 

und wenn das Angebot auch noch so verlockend ist (wenig KM, Too Zustand usw.) immer achtsam bleiben! 

Hinweise für möglichen Betrug:

aufgerufener Kaufpreis erheblich unter Wert

Auto steht im Ausland

Zahlungsabwicklung über Union Investment

Gründe die das sofortige Übergeben des Fahrzeuges verhindern 

usw usw

eine kleine Abschlussübung:

Porsche 911 Targa 115.000 Km unrestsuriert Zustand 2 49.000 Euro

na? Klingelt was bei Euch?

viel Erfolg beim Autokauf!!!

 

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Am 3.11.2023 um 05:44 schrieb ML1977:

Meinen Rücktritt von der Kaufvereinbarung habe ich erstmals am 22.09.2023 geäußert. 

So „rein rechtlich“ würde mich noch interessieren, ob sich der Rücktritt unter gewissen Umständen noch als nachteilig erweisen könnte.

Und zwar dann, wenn der Titel vorliegt und irgendwann alle Gläubiger mit ihren Forderungen bedient werden wollen.

Wenn dann der XM da noch irgendwo rumsteht, würde der wohl aufgrund des Rücktritts vom Kauf in die Gesamtmasse einfließen.

Ansonsten hätte er wohl sofort vom rechtmäßigen Besitzer übernommen werden können. Oder ist das zu konstruiert?

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vor 7 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Ja.
Der Geschädigte hat so oder so eine Forderung, die er geltend macht.

Das ist nicht die Frage. Manchmal gibt es aber beim Schuldner nix zu holen und/oder es gibt zuweilen auch nicht nur einen Gläubiger.

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vor 13 Minuten schrieb margia2:

Das ist nicht die Frage. Manchmal gibt es aber beim Schuldner nix zu holen und/oder es gibt zuweilen auch nicht nur einen Gläubiger.

stimmt, aber es ist für mich die Frage, ob die Forderung nach dem Rücktritt das grössere Problem ist gegenüber  der nicht stattfindenden Herausgabe  des gekauften XM. Wobei ich dabei bleibe, das keiner ernsthaft so bescheuert sein kann, ein Fahrzeug zwei Mal zu verkaufen, auch Herr K. aus K. nicht und es den XM meiner Meinung nach im Dunstkreis von K. noch gibt

Bearbeitet von Andreas Strunk
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vor 12 Minuten schrieb margia2:

Das ist nicht die Frage. Manchmal gibt es aber beim Schuldner nix zu holen und/oder es gibt zuweilen auch nicht nur einen Gläubiger.

Die Forderung kommt - bei Insolvenz - sowieso in die Gesamtmasse und dann wird verteilt. Im schlimmsten Fall ein Totalverlust.

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vor 6 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Die Forderung kommt - bei Insolvenz - sowieso in die Gesamtmasse und dann wird verteilt. Im schlimmsten Fall ein Totalverlust.

Genau. Und wenn der XM da noch irgendwo rumsteht und der Forist nicht zurückgetreten wäre, hätte er ihn doch vermutlich abholen können, wenn da „hinterher“ mal aufgeräumt wird.

Ist auch letztlich egal, war nur so ein Gedanke.

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Schade schade, wie aus jedem sachlich begonnenen Thread am Ende wieder eine Bühne für die diversen Selbstinszenierer wird... Das Forum besuche ich genau deshalb immer weniger. So wie sich allgemein immer weniger von den alten Hasen hier melden.

 

An den Threadersteller: viel Erfolg und toll, dass einer dem Koblenzer endlich mal konkret nachgeht!

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vor 26 Minuten schrieb margia2:

Genau. Und wenn der XM da noch irgendwo rumsteht und der Forist nicht zurückgetreten wäre, hätte er ihn doch vermutlich abholen können, wenn da „hinterher“ mal aufgeräumt wird.

...genau dieser Meinung bin ich auch! So ist zumindest mein laienhaftes Rechtsverständnis! 

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Das ganze Anwesen samt Werkstatt ist verkauft. Grundstück, Gebäude, Inventar und evtl. noch stehende Autos gehören dem neuen Eigentümer. Forderungen sind also ausschließlich an Hrn. K. zu richten. Je nach Gewurschtel und Um-/ Überschreibung bei der erhaltenen Kaufsumme gibt´s Insolvenz, also nix und/ oder ein laaaaanges Gerichtsverfahren.

  • Traurig 1
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damit wird mE die Frage bezüglich des Rücktritts vom Kaufvertrag nochmal spannender. Ohne diesen Rücktritt würde der gekaufte XM nämlich eindeutig NICHT dem neuen Eigentümer gehören

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