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Fahrzeugkauf / nach Zahlung keine Gegenleistung


ML1977

Empfohlene Beiträge

vor 18 Minuten schrieb MatthiasM:

Ich kann den Beitraegen hier genug entnehmen um fuer mich ein Urteil zu faellen. 

Eben das ist es doch, was dem gestern hier Aufgeschlagenen mächtig stinkt.

Dass er selber viel hätte beitragen können, dass es nicht so kommt (Stichwort "Krisenkommunikation") - geschenkt. Ist halt nicht jedem gegeben.

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vor 13 Minuten schrieb fgee:

Eben das ist es doch, was dem gestern hier Aufgeschlagenen mächtig stinkt.

 

Er tut ja so als wuerde es ihm am Allerwertesten vorbei gehen. Und genau das ist doch einer der Punkte, die mich interessieren. Ich habe nach einem Kauf gerne ein gutes Gefuehl, weil sich der Verkaeufer um mich bemueht und ich denke, er ist auch zufrieden. Daran scheint er kein Interesse zu haben. Da ist mir eigentlich auch Wurst, wer da wen "betrogen" hat oder wer Recht hat. 

 

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Am 22.10.2023 um 13:53 schrieb ML1977:

Vielen Dank! Das mit der CX-Basis ist noch einmal etwas Neues. Ich habe dort gerade den Sachverhalt geschildert. Sollte es sich tatsächlich um eine dort bekannte Person handeln, erhalte ich vielleicht Antwort und weitere Anregungen.

Mit Blick auf den Citroen XM habe ich das Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und für eine ggf. anderweitige Zulassung des Wagens eine Art Sperrvermerk zu setzen. Von denen wurde dann auch noch eine Fahndungsausschreibung angeregt, welche aber die Polizei vornehmen muss. Hier bin ich dran.

Zur Fahndung ausgeschrieben werden nur Fahrzeuge, deren Unterschlagung oder Diebstahl bei der Polizei angezeigt worden ist. Nach dem Geschilderten wurde der Wagen, an dem noch Arbeiten vorgenommen werden sollten, nur nicht übereignet. Damit kommt kein Fahrzeug in die Fahndung. Lediglich der Kaufvertrag wurde nicht erfüllt. Der rechtmäßige bisherige Eigentümer bleibt davon unberührt. Unbedingt alle relevanten Dinge bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Nach einem halben Jahr Akteneinsicht nehmen oder nehmen lassen, um die ermittelten Personen- und Aufenthaltsdaten einsehen zu können. Damit das gerichtliche Mahnverfahren starten. Ist gar nicht so schwer. Geht im Prinzip bis zur ggf. notwendig werdenden Erstellung einer Klageschrift auch ohne Anwalt.

Bearbeitet von XMV6
  • Danke 3
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