5. November 200421 J. Salut, ohne die Cit-Händler-Diskussion anzufachen, aber....: vor knapp (!!) einem halben Jahr einen Xantia X2 bei einem offiziellem Cit-Händler im Ruhrgebiet gekauft. Dachte ich!! Tatsächlich hat er mir einen Kaufvertrag vorgelegt, der ein "Kommissionsgeschäft" bedeutete. Das heißt: Der off. Cit-Händler hat einen Xantia im Namen von Citroen mit dem dementsprechenden Vertrauensbeweis verkauft, aber eigentlich nur ein Privatgeschäft einer abgegurckten Karre (Baujahr 98) eines Vorbesitzers, dem man vermutlich einen Neuwagen verkauft hat, abgewickelt. WOHLGEMERKT: OHNE, WAS DAVON ZU SAGEN. EIN OFFIZIELLER VERTRAGSHÄNDLER!! Wichtig ist das im Zusammenhang mit der Sachmängelhaftung. Bei einem Privatverkauf entfällt die nämlich. Das Auto hatte inerhalb von sechs Monate einen Motorschaden und jetzt einen Getriebeschaden. Ich fahre seit 15 Jahren Citroens, aber ich glaube, nein, ich weiß jetzt reicht es endgültig. Ein offizieller Cit-Händler wickelt irgendwelche Hinterhofgeschäfte ab. Ich hoffe, ich kann auf "Luft" unterm Hintern verzichten. beste grüße
5. November 200421 J. Hallo HPXantia, vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht ... ABER ?!? , wolltest Du mit Deinem Beitrag das schlechte Beispiel ungenügenden Lesens eines Kaufvertrages kundgeben ? Du hast wirklich recht , ... , "Wer lesen kann ist echt im Vorteil ! " . In Zukunft werde ich noch etwas genauer meine Verträge lesen, denn auch Citroen-Händler sind nur Menschen, "Geld regiert die Welt" und auch "Citroen lebt nicht von Luft allein" ! Mit freundlichem und schwebenden Gruss Siegfried ... von einem der gelernt hat ...
6. November 200421 J. Ersteller @ Siegfried Lesen habe ich dann doch schon gelernt. Mein erster Ärger musste gestern erstmal raus. Aber du kannst mir glauben, dass es der Händler sehr raffiniert angestellt hat. Und wenn man nicht weiß, dass dieses Procedere offensichtlich gängige Praxis ist, dann geht man eben in ein Cit-Autohaus, mit dem demenstsprechenden und durchaus leicht naiven Vertrauenvorschuss, und glaubt, eben dort einen Citroen zu kaufen. So isset ..und wieder ein wenig klüger ist ....
6. November 200421 J. Hallo HPXantia, auf alle Fälle würde ich einen Anwalt hinzuziehen und ausserdem eine Beschwerde beim Generalimporteur loslassen. Man muss als Kunde einem Markenhändler vertrauen können. War der Xantia denn besonders billig, die Gebrauchten beim Citroenhändler werden meistens für Apothekenpreise angeboten, eben wegen der Gebrauchtwagengarantie. Gruss Embo
6. November 200421 J. Die Gebrauchtwagen-Garantie, welche eine "Nicht-Privat-Person" geben muß, hat noch eine interessante Auswirkung im wirklichen Leben: Ein Arbeitgeber hat einen Stamm an Außendienstmitarbeitern, welche einen Firmenwagen fahren. Bisher ist es allgemeine Praxis, dass diese Fahrzeuge am Ende ihres Außendienst-Daseins preiswert an Mitarbeiter abgegeben werden. Nach den neuen Garantiebestimmungen muß die Firma nun Garantie leisten. Adé billige Firmenfahrzeuge, die werden nun alle beim Händler in Zahlung gegeben, der sie dann wiederum mit Garantie los werden muß.
6. November 200421 J. Ersteller @embo nicht besonders billig, angemessen würde ich sagen. Ein X2 1,8 SX mit schlecht repariertem Heckschaden und 70 000 km (komisch, dass da das Getriebe kaputt geht) für 4000. Vielleicht für einen Händler eher günstig, für den freien Markt eher hoch. Aber genau da greift der Punkt des Vertrauens in den offiziellen Cit-Händler. Anwalt ist eingeschaltet, allerdings kostet das immer viel Geld, Stichwort Sachverständiger, sein Recht einzufordern. Cit in Köln anzurufen ist ein edanke. Bringt so etwas wirklich was?? beste grüße, danke für die antworten.
6. November 200421 J. Einen Sachverständigen brauchst du eigentlich nicht, da es sich eher um Vertragsrecht handelt, also bürgerliches Recht. Vorausgesetzt der Getriebeschaden ist eindeutig. Von der Meldung an die Zentrale wirst du vielleicht noch nicht profitieren, wenn sich die Vorfälle aber häufen kann der Zitronenhändler ganz schnell seinen Händlerstatus los werden. Heutzutage werden die Händlernetze aus Kostengründen immer weiter reduziert, zuerst fliegen diejenigen, die negativ aufgefallen sind. Vielleicht sind die auch bereit auf den Händler einzuwirken. Mal sehen... Gruss Embo
6. November 200421 J. Ersteller @lieber Embo da in der Sachmängelhaftung der Händler während der ersten sechs Monate in der Beweislastung liegt, muss er nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Mangel vorgelegen hat. Wenn es zur Streitigkeit vor einem Gericht kommt, wird der Richter, der kein Techniker ist, einen Sachverstädnigen anrufen, um eben dies zu prüfen. So ist es leider... thanks, äh..excusez merci beaucoup... andreas
7. November 200421 J. Hallo HPXantia, den Zustand des Getriebes vor einem halben Jahr wird auch ein Sachverständiger nicht nachweisen können. Dass er das Getriebe zerlegt glaube ich nicht. Er kann höchstens dich fragen, ob bei der Probefahrt etwas aufgefallen ist. Und ob du Unfug getrieben hast und den Schaden mutwillig herbeigeführt hast (im Rückwärtsgang den Grossglockner-Pass runter oder so...). Hier geht es doch darum, ob innerhalb der sechs Monate ein Schaden aufgetreten ist und das ist doch der Fall. Aber hör erstmal den Anwalt an. Bin gespannt auf deinen Bericht! Gruss Embo
8. November 200421 J. Kollege! Bei meinem Xantia war es mit dem Getriebe ähnlich. Gerade ein Jahr gefahren ist mir bei 60.000km das Getriebe eingegangen. Lapidarer Kommentar bei Citroen: liegt am Fahrer. Nur komisch dass cih vorher nie Probleme mit Getriebe hatte und auch mit dem Wagen zu 90% nur Autobahn Schweiz/Österreich gefahren bin - also kaum Schalten, da so gut wie nie Stadtverkehr. Habe viele kritische, böse aber auch bittende Briefe und mails verschickt. Cit Ö war nicht kulant - hat mich an den Rand meiner Citroenphilie gebracht. Darf meiner Meinung nach einfach nicht nach nur 60.000km passieren. Ist zu teuer der Spass!
8. November 200421 J. Hallo Namenloser! Hast Du schon versucht, mit dem oder den Vorbesitzer(n) zu reden? Die Adressen findest Du im Fahrzeugbrief, und manchmal kommen bei diesen Gesprächen die merkwürdigsten Ungereimtheiten zu Tage! Z.B., das der Händler beim Inzahlungnehmen "nur" aus steuerlichen Gründen einen Vermittlungsauftrag macht, in Wirklichkeit aber doch das Fahrzeug in Zahlung genommen hat! Versuchs mal! Bevor Du einen Anwalt (wenn keine Rechtschutz vorhanden) konsultierst, erkundige Dich beim ADAC über die Rechtslage, und wende die an die KfZ Schiedsstelle! Wenn die einem ihrer Mitglieder auf die Finger klopfen, werden oft ganz schnell Lösungen gefunden! Den CKD würde ich auf jeden Fall informieren, und um Hilfe bitten, denn deren Gespräch mit einem Ihrer Händler hat anderes Gewicht, als das eines verärgerten Kunden! Das mit dem Gutachter würde ich ggf. auch noch in der Hinterhand behalten, denn - u.U. kann muss Du die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges feststellen lassen (60.000 in sechs Jahren?, bisschen wenig, oder?)!
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