10. November 200421 J. Hi Freunde, vorab: Es ist klar, daß es keine gute Idee ist, heutzutage noch (tendenziell) krebserregende Asbestfasern in die Atemluft gelangen zu lassen. Mich interessiert aber, ob es überhaupt noch erlaubt ist, asbesthaltige Bremsbeläge - zu verkaufen, - zu montieren, - zu fahren. Weiß das jemand definitiv? >>Grüße, Jürgen
10. November 200421 J. Ersteller Danke Nils für die Klarstellung! Zur Erläuterung: Ich bin auf einen Ebay-Anbieter reingefallen, der mir alte Bremsbeläge mit aufgedruckter Asbest-Warnung verkauft hat. (Der Aufdruck war natürlich im Inserat nicht erwähnt und nicht auf dem Foto zu sehen.) Ich denke, ich werde ihn bitten, die Ware per unfreiem Versand zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Andernfalls muss ich wohl mit einer Ebay-Meldung drohen. Was meint Ihr? >>Grüße, Jürgen
10. November 200421 J. Kannst Du feststllen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist? Wenn ja, die Dinger sofort unfrei zurück und Meldung an die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz o.ä.)
10. November 200421 J. Es gibt wohl noch immer so Deppen, die nach dem Motto handeln, "es steht jeden Morgen ein Dummer auf!"... So einen Besch.. würde ich bei ebay NIE riskieren, schlechte Bewertungen brauche ich nicht!
10. November 200421 J. Ersteller Naja, ich werde erstmal freundlich mailen und schreiben, daß ich mit der Ebay-Bewertung noch bis zur Antwort warte. :-)) >>Grüße, Jürgen P.S. "feststellen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist?" Schwierig bei Ebay, oder? auch eine Shop-Seite sagt doch nichts definitiv.
10. November 200421 J. Hallo "P.S. "feststellen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist?" Schwierig bei Ebay, oder? auch eine Shop-Seite sagt doch nichts definitiv." - Ich meine, mal gelesen zu haben, dass Ämter wie z.B. Finanz oder Gewerbeaufsicht nach Anzahl der Abschlüsse urteilen, ob es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt. Gruß hummel
10. November 200421 J. Dem ist auch so... Selbstständig kann jeder, aber Gewerbe kostet extra. Und zwar Steuern... Da kann man leicht das Finanzamt am Hals haben, wenn man massiv Güter handelt und aber keinen Cent Steuern zahlt.
11. November 200421 J. Wenn der Gute einen Shop bei Ebay hat gibt er sich zumindest den Anschein, daß er gewerblich handelt und das reicht in dem Falle. Ansonsten reicht ein Anruf bei der IHK seines Wohnortes um festzustellen, ob ein Gewerbe angemeldet ist.
11. November 200421 J. Ersteller Abwarten, ich habe den Verkäufer jetzt erstmal freundlich um Rücknahme und Entsorgung als Sondermüll und um Rücküberweisung des Kaufpreises (incl. Versandkosten) gebeten. Er hat bis jetzt 100% positive Ebay-Bewertungen. Ich habe ihm "angeboten", mit meiner Bewertung bis zu seiner Antwort, maximal eine Woche zu warten. >>Grüße, Jürgen
14. November 200421 J. Ersteller "Später mal" ging sehr schnell: Der Verkäufer hat seinen Irrtum bedauert ("darauf habe ich nicht geachtet"), mir in Mopsgeschwindigkeit den Kaufpreis inkl. Versandkosten und Kosten für meinen Rückversand erstattet und ich habe die Ware umgehend zurückgeschickt. Was soll ich sagen, besser kann Ebay nicht sein! Damit ist meine persönliche Ebay-Bilanz wieder clean, bisher also noch kein wirklicher Fehlgriff, und eine sehr gute Bewertung des Verkäufers war da natürlich auch selbstverständlich. >>Grüße von Jürgen, der jetzt 'ganz versöhnt' schlafen geht.
15. November 200421 J. Und wieder sehen einmal alle: mit Vernunft und freundlichem Umgangston kommt man in Vielen Fällen mindestens genausoweit wie mit Drohungen.
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