12. Februar 20242 J. Im Netz findet man nur Informationen andersrum, also Meldepflicht dem Hauptarbeitgeber gegenüber. Ich überleg aktuell, mir mal arbeitstechnisch was Anderes/Neues zu suchen. Dabei will ich meinem aktuellen Job aber nicht ganz den Rücken kehren, sondern nur von Vollzeit auf Aushilfe runterfahren. Ich weiß, daß ich dem Vollzeit-AG eine Nebentätigkeit melden muß, klar, der muß ja wissen,ob das mit den Pflichten kollidiert. Aber wie sieht das Andersrum aus? Muß ich dem dann Aushilfsjob-AG den Hauptjob angeben oder nicht? Das würd ich gern vermeiden, sonst heißt es am Ende, ich würde nur die Kündigungsfrist umgehen wollen. Eigentlich geht den AG bei 5-6 Stunden pro Woche der Rest meiner Freizeit nichts an.
12. Februar 20242 J. Es dürfte eine Rolle spielen, ob die Aushilfstätigkeit geringfügig (Minijob) ausgeübt wird oder sozialversicherungspflichtig (Teilzeit). Nach meinerAnsicht keine Meldepflicht des Hauptarbeitgebers bei Nebentätigkeit im Minijob. Ansonsten aber schon wg. Meldeverfahren Sozialversicherung. Gruß Holgi
12. Februar 20242 J. Soweit ich das verstehe, mußt Du das transparent gestalten. Egal wem gegenüber in der Konstellation.
12. Februar 20242 J. Gesetzlich bist du frei in der Wahl deiner Tätigkeit und musst prinzipiell niemanden um Erlaubnis fragen. Die Einschränkungen ergeben sich aber durch geltende Tarife und Arbeitsvertrag der Hauptbeschäftigung sowie Meldepflichten bei Steuer und Sozialversicherung. Dem Minijob Arbeitgeber müsstest du beispielsweise weitere Minijobs anzeigen, da diese in der Summe das maximal erlaubte Entgelt nicht übersteigen dürfen. Eine Pflicht, den Hauptarbeitgeber zu nennen, erkenne ich soweit nicht. Halte es trotzdem für sinnvoll, mit offenen Karten zu spielen. Andererseits: Solange niemand fragt ... 😉
12. Februar 20242 J. Hatte ich auch schon Hauptjob öffentl.Dienst,Minijob Zahnlabor ging ohne zu melden bzw.kümmerte niemanden.
12. Februar 20242 J. Ersteller Konstellation wäre auch so, Hauptarbeitgeber neu die Stadt, Nebenjob geringfügig quasi am freien Tag im Einzelhandel paar Stunden. Daß ich das dem Haupt melden muß, ist klar. Da ist das auch kein Problem. Nur dem Nebenjob würde ich, wenn keine Pflicht, mich bedeckt halten. Befürchte, daß bei Geringfügig wegen Wechsel die Gehässigkeit des Regios reinhaut und ich gezwungen bin ganz zu kündigen. Würde ich gern vermeiden und die Kollegen im Store weiter unterstützen, mach das halt doch gern hier, nur nicht mehr ohne jede Freizeit und zu dem Preis. Beim Wechseln auf geringfügig eh mit Knappschaftsmeldung, dann wird sozial und Plauschsteuersatz erstmal abgezogen. Steuer kommt dann mit der Steuererklärung im Folgejahr zurück. Bearbeitet (12. Februar 20242 J. von BX_LeMans)
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