23. November 200421 J. Hallo, unser 1,6er ZX von '91 hatte letzte Woche TÜV/AU. TÜV hat er bestanden, allerdings stand Folgendes auf dem Bericht: "Hinweise: Beim Betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht." Was bedeutet das? AU hat er anfangs nicht bestanden, beim erhöhten Leerlauf war zuviel O2 im Abgas. Daraufhin wurde ein defekter U-Schlauch gewechselt und der Fehlerspeicher gelöscht, da in letzter Zeit häufig die Motorkontrolllampe geleuchtet hat. Nun steht im AU-Bericht "Regelkreisprüfung nur eine Auslenkung". Es wurde nicht erkannt, als die Störgröße dazu kam. Für was ist so ein U-Schlauch zuständig? Und könnte die Lambda-Sonde hinüber sein? Danke im Voraus Sebastian
23. November 200421 J. zu eins, das ist nichts negatives! zu zwei, es müssen nicht mehr beide auslenkungen durchgeführt werden, es reicht, wenn er eine auregelung egal in welche richtung ob fett oder mager macht! fazit: alles rechtens.
23. November 200421 J. Moin, also wenn die Blockiergrenze erreicht wurde ist das sogar sehr gut. Will einfach heißen, der Tüv Prüfer hat es geschafft die Handbremse so stark anzuziehen, daß die Räder blockierten. Nicht jede Bremse erzeugt soviel Druck, daß die Räder blockieren. Je mehr Druck eine Bremse erzeugt um so besser. Stell Dir vor Du wolltest eine Vollbremsung machen und es ist zuwenig Bremskraft da. Dein Bremsweg würde ganz schön lang werden und da die Feststellbremse (Handbremse) auch eine Notfallbremse ist (bei ausgefallenem Hautbremssystem) ist eine Feststellbremse die man sogar zum blockieren bringen kann eine gute Aussage. Ölige Grüße Helge
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