24. November 200421 J. Hallo Schwebe-Gemeinde, nach dem das EGS Aufrüstkit für den XM V6 12V < nicht 12 VOLT !!! - 12 Ventile :-) > ENDLICH fertig geworden ist, habe ich gestern bei GAT noch mal mit Engelszungen diskutiert, wie man denn den 24 Ventiler auf EURO 2 angehoben bekommen könnte. Die gute Nachricht: GAT würde auch bei einer Bestellung von "nur" 50 Stück einen Serie für den 24V für uns produzieren. Die schlechte Nachricht. das EGS würde bei einer so kleinen Auflage über 300.- EURonen kosten. Rundfrage: WER wäre bereit, 300 EUR bis 350 EUR für ein EGS für EURO 2 auf den Tisch legen? Ich persönlich fahre einen Y3 24 Ventiler und würde schon mal einen Kit nehmen, wir brauchen also noch weitere 49 feste Bestellungen :-) Das Procedere: Verbindliche Bestellung mit Anzahlung von in diesem Fall mindesten rund 150 EUR (bei rund 7.500 EUR TÜV und KBA Gebühren kann ich das nicht erneut vorlegen - bei der ersten Aktion habe ich den ganzen Kram fast 6 Monate zwischenfinanziert). Schlimmstenfalls Anschaffung neuer KATs und Einspritzventile für das Referenzfahrzeug (den Betrag dafür haben wir bei der Entwicklung für den 12V "in den Sand gesetzt"). Dnach TÜV Mustergutachten und ABE. WER macht mit? Auch in diesem Falle wird zu 99,9% das Mustergutachten NUR für den Y3 24 Ventiler erstellt oder NUR für den Y4 24 Ventiler, da in der ABE später HSN/TSN die ausschlaggebenden Daten sind. Gruß ACM Georg W. Eschenbach
24. November 200421 J. Hi Georg, das ist ja mal eine Neuigkeit! Allerdings - wie Du weißt - fahre ich einen Y4 mit TSN 252 (der Y3 hat 492). Wenn die Herren Inschenjöre von GAT und TÜV sich diesmal alleine auf die TSN beziehen, wird es wohl für den Y4 wieder nichts werden, denn davon dürften (trotz der jüngeren Baujahre) noch viel weniger als vom Y3 unterwegs sein. (Die Gesamtzulassungszahlen des XM waren ja kontinuierlich gesunken und der 24V-Anteil dürfte nach 1992/93 sehr, sehr klein gewesen sein. "Ist der Ruf erst ruiniert...") Allerdings verstehe ich die Argumentation immer noch nicht, wenn man in der jetzt abgeschlossenen Aktion sogar vier verschiedene TSNs auf einen Schlag prüfen konnte: - Y 3 (XM V6)........:TSN 485, 167 PS - Y 3 (XM KOMBI)...:TSN 212, 167 PS - Y 4 (XM)............:TSN 250, 167 PS - Y 4 (XM KOMBI)...:TSN 251, 167 PS ...jeweils Schalter und Automatik. Gut also, daß man hier bereit war, Modelle die sich in Gewicht (Limo/Break) und Antrieb (Schalter/Automatik) ganz erheblich unterscheiden, gemeinsam zu prüfen. Völlig unverständlich, daß man beim 24V, den es nur als Schalter-Limo gab, nicht die beiden TSNs zusammenfassen will. Mir sind überhaupt keine substantiellen Änderungen zw. Y3 24V und Y4 24V - Antrieb bekannt! Sehr verwunderte Grüße (über die Herren Inschenjöre, nicht über Dein Engagement, Georg!) von Jürgen. C'est ne pas une voiture, c'est savoir vivre!
24. November 200421 J. servus ich werd vorher klären ob ich das egs in der alpine vom tüv eingetragen kriege,wenn ja bin ich dabei.gruss xmbarti
24. November 200421 J. Ersteller ALPINE?? Mit 24V Motor? Himmel! Das weckt bei mir Begierlichkeiten! Gruß Georg (dem es nie schnell genug voran geht)
24. November 200421 J. Dann werd ich mich auch mal melden: V6-24v, Y3, orga 6086. Wo sind denn dia anderen 24v Fahrer??? Gruß
24. November 200421 J. @xmbarti: Ich fasse mal kurz zusammen: Der TÜV und GAT weigern sich (so siehts zumindest bis jetzt aus) den 24V-XM bis 1994 und den 24V-XM ab 1994 gemeinsam in einem Typ-Abgasgutachten zu prüfen. Deinen Alpine-Eigenbau mit XM-Motor, den nimmt er natürlich mit ins Gutachten auf! Alles klar? Oder peilst Du ein Einzelgutachten zu den von Peter V. genannten 1300 -2000 Euren an? Dann brauchst Du die XM-Gemeinschaftsaktion allerdings nicht. >>Grüße, Jürgen
24. November 200421 J. Korrektur zu meinem Beitrag 001, da hab' ich heute morgen was verwechsbuchselt: Geprüft wurden jetzt ja wohl nur die Modelle mit den Typschlüsselnummern 485 und 212, also alle Y3 mit 12V-167 PS, egal ob Limo oder Break, Schalter oder Automatik. Die Y4er mit TSN 250/251 brauchten ja nicht geprüft zu werden: Diese hatten entweder von Beginn an Euro2 oder sind ohne Umschlüsselung umrüstbar. Meine Schusseligkeit! (Wenn man auch im Büro ohne seine Unterlagen und aus dem Gedächtnis solche Sachen schreibt :-)) Der Widerspruch in der Argumentation der TÜVtler/GATler bleibt aber: Mal können alle Versionen in einem Rutsch geprüft werden, aber beim 24V (sowohl als Y3 als auch als Y4 nur nach E2 = Euro1 geprüft) weigert man sich, obwohl es keine techn. Änderungen gab. >>Grüße, Jürgen C'est ne pas une voiture, c'est savoir vivre!
24. November 200421 J. sorry, wieder verschrieben, es muß hier in 006 heißen: "Die Y4er mit TSN 250/251 brauchten ja nicht geprüft zu werden: Diese hatten entweder von Beginn an Euro2 oder sind ohne Umrüstung umschlüsselbar."
26. November 200421 J. Ersteller Hallo Schadstoff-Feinde, wir müssen das was klarstellen: die GAT-Leute stellen sich nichjt quer, im Gegenteil, DIE wollen ja schliesslich Geld verdienen. Das aktuelle EGS ist beim TÜV Rheinland geprüft wordem für Citroen XM TYp Y3 mit V6 Motor Typ ZPJ für Motorkennz. SFZ (2975cc-123KW bei 5600/min) und Motorkennz. UFZ (2963cc - 123KW bei 5600/min). Das Referenztfahrzeug ahtte Schaltgetriebe in der ABE ist Getrieb: 5 Gang mechanisch vermerkt. Damit wären also Limousine und Break erschlagen. Da obendrein im Kfz-Brief NIRGENDS vermekt ist, ob es sich um ein Schaltfahrzeug oder um ein Automatikfahrzeug handelt, und da man ja jederzeit von Automatik oder HAndschlatung durch Tausch der teile umrüsten kann, ist das Thema auch erledigt. Wobai man davon ausgehen könnte, dass ein oberpenibler TÜV-Prüfer bei Abnahme des EGS bei Automatikgetriebe meckern könnte (aber wer fährt schon zum TÜV zur Eintragung des EGS?). Also: es wurde EIN Referenzfahrzeug geprüft und NUR für diesen Fahrzeugtyp gibt es die ABE. So wird es sich auch beim Y3 24 Ventiler verhalten (da gibt es eh keine Automatikvariante und auch keinen Break). Da wird es, falls wir es schaffen 50 Stück unters Volk zu bringen, auch ausschliesslich für den geprüften Typ das Mustergutachten und die ABE geben. Auch beim Y3 sind 12Ventiler und 24 Ventiler zwei völlig verschiedene Ausführungen: der eine hat 12 Ventile, der andere 24. Der eine hat einen Auspuffstrang durch einen KAT, der andere hat gleich zwei KAT´s (und sollte daher gleich schadstoffärmer sein). Dann gibt es den TYp Y4 in verschiedneen Varaianten. Wenn es das identische Auto mit identsichem Motor usw. wäre, warum heisst es dann Y4 und hat eine andere HSN/TSN? Und genau daran hängt sich der TÜV - zu Recht - auf. Und will natürlich für JEDES Mustergutachten grössere Menge Bimbes kassieren. Also: wir können uns HIER zu Tode diskutieren, in der Realität hilft uns unser Wunschdenken nicht weiter. Hier aus dem Forum lese ich also ZWEI Interessenten. Ich benötige für meine 92er RAkete ebenfalls ein EGS, macht mit Stand vom 26.11.2004 DREI STück. Wer nimmt die restlichen 47? Gruß ACCM Georg W. Eschenbach
26. November 200421 J. ACCM Gorg-vom-Ork posteteHallo Schadstoff-Feinde, ...Damit wären also Limousine und Break erschlagen. Da obendrein im Kfz-Brief NIRGENDS vermekt ist, ob es sich um ein Schaltfahrzeug oder um ein Automatikfahrzeug handelt, und da man ja jederzeit von Automatik oder HAndschlatung durch Tausch der teile umrüsten kann, ist das Thema auch erledigt... Also: es wurde EIN Referenzfahrzeug geprüft und NUR für diesen Fahrzeugtyp gibt es die ABE. ... Gruß ACCM Georg W. Eschenbach Hallo Georg, jetzt noch einmal nicht aus Dikutierwut, sondern nur zur Klarstellung: Die jetzt gelaufene Prüfung beinhaltet mit Limousine und Break also durchaus zwei verschiedene Typschlüsselnummern, nämlich die TSN 485 und 212, ja? Dann bleibt's doch beim Widerspruch, daß der TÜV das einmal praktiziert hat, aber die beiden TSN 492 und 252 (Y3 24V und Y4 24V) leider nicht gemeinsam prüfen will, obwohl der Motor (kpl. mit Ansaug- und Abgasanlage), die Karosserie und das Getriebe bei beiden gleich sind? (Unterschiede gibt's ja nur bei Ausstattung und Elektrik) So isses doch, oder? >>Grüße, Jürgen C'est ne pas une voiture, c'est savoir vivre! P.S. Dass die TÜV'tler das 'Problem' sind und nicht die Firma GAT, das ist klar! Da habe ich unsauber formuliert.
26. November 200421 J. hallo jürgen,wenn es eine funktionierende technik gibt,die in ein fremdes fahrzeug implantiert wird braucht man einen verständnisvollen tüv mann und natürlich eine einzelabnahme,für meine krümmer,kats und schalldämper hat es ja auch kein gutachten gegeben,es geht also in erster linie um die verfügbarkeit der technik,kats und einspritzdüsen sind ein jahr alt und der motor warscheinlich in einem besseren zustand als ein grossteil der restlichen,er hatte gerade 90000 auf der uhr und wurde vor dem umbau überarbeitet. gruss xmbarti
29. November 200421 J. So, nichts gegen die Alpine-Fahrer, aber ich habe hier noch ein paar harte facts für eine evtl. Typrüfung (also Gutachten für alle Fahrzeuge eines Typs) des oder der XM 24V: Die Bestandszählung des Kraftfahrt-Bundesamts zum 1. Januar 2004 hat "einschließlich der vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge" folgendes ergeben: TSN 492 (also XM Y3 24V, 200 PS): 572 Stück TSN 252 (also XM Y4 24V, 200 PS): 117 Stück Inzwischen dürften es entsprechend dem im vergangenen Jahr insgesamt um etwa 10 % gesunkenen XM-Bestand wieder ein paar weniger sein. >>Grüße, Jürgen da weiß man erstmal, was man doch für einen Exoten fährt!
29. November 200421 J. Hi Freunde, und wie die Geschichte jetzt doch noch für alle 24V-200 PS-Treiber zum happy end werden kann, das steht jetzt in: http://www.andre-citroen-club.de/forum/showtopic.php?threadid=31421 Grüße, Jürgen
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