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KM-Stand am Tacho nach Restauration anpassen?

Hervorgehobene Antworten

Hallo Leute!

Ich möchte sehr gerne eure Meinung hören, da ich echt nicht weiß was korrekt ist.

 

Es geht um:
Citroen ZX

Baujahr 1995

Laufleistung 172.000Km

 

Der Wagen wurde restauriert und die Karosserie ist nun fertiggestellt. Dabei wurde von den Türfangbändern, bis zu allen Verschraubungen, Dichtungen, Außenspiegeln, Zierleisten, Scheiben, allen Scheinwerfern, und vieles vieles mehr erneuert . Komplette Bremsanlage samt Aufnahmen und Hinterachse folgen noch. Jetzt geht es an die Motorisierung.

Der 1,8i 8v (XU7) mit 4HP14 Automatik fliegt nun raus und wird durch einen komplett überarbeiteten und somit nahezu neuwertigen 2,0i 8v (XU10J2C) und ein nagelneues 4HP14 Automatikgetriebe ersetzt.

Wie seht ihr die Sache?

  • KM-Stand am Tacho nun wieder auf Null setzen? (widerspricht der tatsächlichen Laufleistung des Chassis)
  • KM Stand bei 172.000 belassen? (widerspricht der Tatsache dass Motor und Getriebe "neu" sind)

Der Tauschmotor hatte beim Ausbau auch nur 115.000km drauf.

Was wäre gängige Praxis in dem Fall?

Danke und schöne Grüße,
Flo

 

Eigentlich gehört der Tachostand zur Karosse - üblichweise dokumentiert man einen Tauschmotor dann im Serviceheft. So weiß auch jeder bescheid

Die Kilometer gehören zur Karosse.

Die Kilometer gehören zu den Antriebswellen.

Uuuund zur Karosse.

Ist ja nicht nur der Motor von der Laufleistung betroffen. Selbst wenn du die komplette Lagerung, also alle Radlager, Silentblöcke, Domlager usw. erneuerst. hat die KArosse immer noch etliche Verwindungen usw. aushalten müssen und ist daher nicht neu.

Ich bin auch für Karrosse und umfassende Dokumentation.

Nach eine Schönheitsop setzt du ja auch nicht deine Betriebsjahre zurück.

Jens

vor 11 Stunden schrieb Jensg:

Ist ja nicht nur der Motor von der Laufleistung betroffen. Selbst wenn du die komplette Lagerung, also alle Radlager, Silentblöcke, Domlager usw. erneuerst. hat die KArosse immer noch etliche Verwindungen usw. aushalten müssen und ist daher nicht neu.

Ich bin auch für Karrosse und umfassende Dokumentation.

Nach eine Schönheitsop setzt du ja auch nicht deine Betriebsjahre zurück.

Jens

Da denkt sicher jemand an den höheren Wert, der bei einem Wertgutachten raus kommt...

Ist ja besser als neu, also -50.000 ;)

Moin,

ich habe dereinst meinen 1984er T3 mit einem gewissen km-Stand gekauft. Nachfragen beim Vorbesitzer und später beim VorVorbesitzer, ob das der originale km-Stand sei brachten auch keine Erkenntnisse („weiß ich nicht mehr”). Beim Umbau hatte sich herausgestellt, dass der Tacho 2 Jahre jünger war als das Auto. Also keinerlei gesicherten Informationen.

Weil ich den Bus dann auf TDi umgebaut habe, wurde der Tacho kurzerhand auf 0km gedreht, war ja sozusagen auch eine Neugeburt 🙂

Als ich dann irgendwann auf den ADAC angewiesen war, wollte er mir die dann angezeigten 30.000km nicht glauben. Auch mit „schreiben Sie doch irgendwas” wollte er sich nicht abfinden. Also 150.000km draus gemacht und er war zufrieden...

Gruß Volker

Ich hab auch ein Fahrzeug, von dem ich "nix weiß". Nach der Restauration (einmal mit allem, wenn ich mal Zeit habe - haha!) wird der Tacho auf den letzten nachweisbaren Kilometerstand gedreht (irgendwas um 300k) und fertig.
Irgendeinen alten Zettel - HU Bericht, Werkstattrechnung - findet man immer irgendwo.

Mein Wagen hat zwar eine Menge an Neu teilen oder Austausch teilen, Motor etc. aber trotzdem 47500 km , hört sich schöner an wie 475000km.

  • 1 Jahr später...

Moin Gemeinde!

Vor 2 Jahren habe ich eine ID 19 B von 02/1970 als Restaurationsobjekt mit 197.xxx km erstanden.

Das Ziel war und ist, das Auto zu restaurieren und selbst zu nutzen.

Den Kilometerzähler habe ich bei der Gelegenheit auch auf genullt, da ja nur 5-stellig und mit vorher 97.xxx km ohnehin nahe der 00.000!

Da ich aber auch genau weiß was an dem Wagen original ist und was ersetzt wurde und dies für mich auch dokumentiert habe, sehe ich in im Nullen des Tachos kein Problem. Ist ja für mich und so weiß ich später immer wieviel km ich mit dem Fahrzeug zurück gelegt habe.

Das gleiche gilt auch für mein Motorrad (mit BJ 2001 noch Youngtimer): es stand sehr lange Zeit beim Vorbesitzer der verstorben war und hatte beim Kauf keine 10.000 km auf der Uhr. Fotos belegen die Rückstellung und ich bin der einzige Nutzer. Sollte ich es doch eines Tages verkaufen "fehlen" lediglich 9.500 km. Ist bei Nichterwähnung genau genommen Betrug, aber es geht hier nicht um Hunderttausende. Da es sich im 4-stelligen km-Bereich bewegt, würde ich das auch immer transparent halten. Dann braucht man kein schlechtes Gewissen zu haben.

Grüße 

Jan 

 

Der km-Stand wird mittlerweile bei der HU mittels i-Kfz an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt. Somit bleibt der km-Stand erst mal digital erhalten. Bei  der nächsten HU kann es auffallen, dass der aktuelle km-Stand geringer ist, als der vor 2 Jahren dokumentierte km-Stand. Den km-Stand kann man auch beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des KBA gebührenpflichtig erfragen (5,10 €)

Strafbar ist eine Änderung der Laufleistung, wenn diese Änderung, bspw. beim Verkauf nicht angezeigt, und im Kaufvertrag dokumentiert wird. Im Serviceheft dokumentieren ist auch hilfreich, sofern das originale Serviceheft noch vorhanden ist. Bei älteren Fahrzeugen ist es aber i.d.R. relativ schwer den originalen km-Stand herauszufinden, besonders wenn das Fahrzeug bspw. eine längere Zeit schon abgemeldet ist, und dazu die Anzeige nur 5-stellig ist.

  • 4 Wochen später...

Eigendlich gehört der Kilometerstand zur FIN. Wobei ich wahrscheinlich den Tachostand von dem Auto übernehmen würde von dem die Technik stammt, falls es ein komplettes Schlachtauto gab. Für Karosse und Fahrwerk spielt der Kilometerstand weniger eine Rolle als der Fahrer....

Bei meiner AZAM hat der Tachostand sich mal innerhalb von 2 Tagen 3 mal komplett geändert nachdem der alte Tacho den Geist aufgegeben hat und der erste Ersatztacho Radau ohne ende gemacht hat. Der dritte tut seitdem seinen Dienst klaglos. Hab auf die Kilometerstände überhaupt nicht geachtet und war seitdem 2 oder 3 mal problemlos beim TÜV...

Die Aussage einer amtlich anerkannten Prüforganisation dazu ist:

Kurzfassung:

Die Kilometerlaufleistung ist für die Hauptuntersuchung (HU) nicht direkt relevant.

 

Ausführliche Erklärung:

Basierend auf den vorhandenen Richtlinien und Verordnungen gibt es keine spezifischen Hinweise darauf, dass die Kilometerlaufleistung eines Fahrzeugs ein direktes Kriterium für die Durchführung oder Bewertung einer Hauptuntersuchung (HU) ist. Die HU konzentriert sich primär auf den technischen Zustand, die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs, unabhängig von der zurückgelegten Strecke. Laut der HU-Richtlinie (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung) werden bei der HU verschiedene Aspekte wie Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung von Fahrzeugbauteilen und -systemen untersucht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Laufleistung indirekt Einfluss auf den Verschleißzustand bestimmter Bauteile haben kann, was wiederum bei der HU relevant sein könnte. Die Prüfung erfolgt aber anhand des tatsächlichen Zustands der Bauteile und nicht anhand der Laufleistung selbst.

In der HU-Richtlinie gibt es keinen Pflichtprüfpunkt zur Prüfung und Beurteilung der Laufleistung (km, ml, h), es ist nur das  Geschwindigkeitsmessgerät untersuchungspflichtig. Die Laufleistung wird aber dennoch im Bericht aufgenommen und ans KBA gemeldet, die s dient aber lediglich dazu, Laufleistungsbetrug aufzudecken. Wenn man bei einem Verkauf eine Änderung der Laufleistung angibt handelt es sich nicht um Betrug.

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