17. Oktober 20241 J. @AndreasRSNaja, ob man das für Geld macht oder uneigennützig wird rechtlich keinen Unterschied machen, der Tatbestand bleibt sich ja gleich. Bei für Geld kommen dann noch niedere Beweggründe dazu. 🙂 Bearbeitet (17. Oktober 20241 J. von SeppCx)
17. Oktober 20241 J. vor 42 Minuten schrieb SeppCx: @AndreasRSNaja, ob man das für Geld macht oder uneigennützig wird rechtlich keinen Unterschied machen, der Tatbestand bleibt sich ja gleich. Das eine ist "niemanden angeben" und das andere ist "eine falsche Person als Fahrer angeben", das ist ein erheblicher Unterschied. Grüße Andreas
17. Oktober 20241 J. vor einer Stunde schrieb Ebby Zutt: Folgende Fragen: bist du sauer auf den Freund? wie wichtig ist dir die Freundschaft? hättest du Probleme damit ein Fahrtenbuch zu führen? Diese Punkte wären bei mir nach Ablauf einer Nacht auf dem Prüfstand. Es könnten noch weitere Aspekte eine Rolle spielen, wie beispielsweise weiterführende Konsequenzen, die auf den Freund zukommen. Ist sein Einkommen beispielsweise vom Führerschein abhängig, sind die Konsequenzen bei Verlust desselben gravierend. Dieser Umstand hätte vor Gericht sicherlich keinerlei Relevanz und würde vielmehr das mangelnde Verantwortungsbewusstsein des Freundes unterstreichen. Wenn lediglich sein Punktekonto weiter aufgestockt wird, würde ich ihm auf die Schulter klopfen und sagen: „Hörma, das Bußgeld musste leider zahlen, auch wenn’s weh tut. Fahr in Zukunft angepasst, dann passiert sowas nicht mehr.“ Macht er nach diesem Rat die Freundschaft davon abhängig, ist es kein guter Freund.
17. Oktober 20241 J. @holza Jetzt möchten wir aber doch gerne noch wissen um wieviele km/h zu viel es es sich handelt... Übrigens das mit dem Erkennen wer da am Steuer sitzt, ist für die Behörde mittlerweile kein Problem mehr. Ich hänge hier mal mein letztes Portrait an auf dem man fast meine Barthaare einzeln zählen kann (das schwarze Oval ist natürlich nicht drauf). Auch wenn das Nummernschild da sehr überstrahlt aussieht - es in einer anderen Aufnahme glasklar herausgefiltert. Ach ja, die Anlage kann von vorne, von hinten, von oben, unten und von der Seite blitzen auf insgesamt 4 Spuren in zwei Richtungen.😄 Bearbeitet (17. Oktober 20241 J. von Higgins*)
17. Oktober 20241 J. vor 2 Stunden schrieb Higgins*: @holza Jetzt möchten wir aber doch gerne noch wissen um wieviele km/h zu viel es es sich handelt... Übrigens das mit dem Erkennen wer da am Steuer sitzt, ist für die Behörde mittlerweile kein Problem mehr. Ich hänge hier mal mein letztes Portrait an auf dem man fast meine Barthaare einzeln zählen kann (das schwarze Oval ist natürlich nicht drauf). Auch wenn das Nummernschild da sehr überstrahlt aussieht - es in einer anderen Aufnahme glasklar herausgefiltert. Ach ja, die Anlage kann von vorne, von hinten, von oben, unten und von der Seite blitzen auf insgesamt 4 Spuren in zwei Richtungen.😄 Mords Schlappe auf dem Auto.🙂
17. Oktober 20241 J. vor 2 Stunden schrieb ajkon1: Mords Schlappe auf dem Auto.🙂 Jetzt, wo du's sagst...fällt's mir auch auf!😁
17. Oktober 20241 J. Sogar das Krümelmonster zahlt seine Strafzettel: https://www.spiegel.de/panorama/dortmund-als-kruemelmonster-verkleideter-autofahrer-zahlt-bussgeld-fuer-zu-schnelles-fahren-a-70f706f1-bad2-43a8-b036-daf820a44f25
18. Oktober 20241 J. vor 18 Stunden schrieb SeppCx: Ich hab mal die künstliche Intelligenz befragt, das kam raus. Ich würde die Konsequenzen nicht tragen wollen.... Gibt es nicht einfach die Option nur zu bezahlen? (Hab schon sehr lange nichts mehr mit Punkten bekommen). Da macht man doch keine falschen Angaben! Wir bezahlen unsere selten Deckel auch immer so, ohne Angabe wer aus der Familie gefahren ist.
18. Oktober 20241 J. So lange es nur ein Verwarnungsgeldist kann man einfach zahlen ohne weitere Konsequenzen. Das kann jemandem helfen der im gleichen Jahr schon mehrfach erwischt wurde und so mit einer härteren Strafe zu rechnen hätte. Bei Bußgeld mit Punkten bekommt man halt letztere dann auf seinem eigenen Konto gutgeschrieben wenn man zahlt und so den Verstoß zugibt. Dem Täter bleiben weitere Konsequenzen dadurch möglicherweise erspart, man selbst riskiert aber bei einem späteren Verstoß entsprechende Konsequenzen als Wiederholungstäter. Wenn der Fahrer anhand des Fotos eindeutig nicht der Halter sein kann dann steht das im Brief explizit drin und man wird aufgefordert Angaben zum Fahrer zu machen. Passiert zum Beispiel wenn der Wagen auf eine männliche Person zugelassen ist und eine weibliche Person geblitzt wurde. Innerhalb der Familie darf man die Aussage verweigern, ansonsten soweit ich weiß nicht.
18. Oktober 20241 J. vor 9 Minuten schrieb bx-basis: Wenn der Fahrer anhand des Fotos eindeutig nicht der Halter sein kann dann steht das im Brief explizit drin und man wird aufgefordert Angaben zum Fahrer zu machen. Passiert zum Beispiel wenn der Wagen auf eine männliche Person zugelassen ist und eine weibliche Person geblitzt wurde. Innerhalb der Familie darf man die Aussage verweigern, ansonsten soweit ich weiß nicht. Richtig.
18. Oktober 20241 J. Hallo, vor 2 Stunden schrieb bx-basis: Innerhalb der Familie darf man die Aussage verweigern, ansonsten soweit ich weiß nicht. Genau, wie Kugelblitz auch schrieb. Man "darf" sich aber nicht erinnern, wem man das Auto geliehen hat. Passiert das öfter, wird man verpflichtet, das zu notieren, also ein Fahrtenbuch zu führen. Mit dem Fotobeweis wird es natürlich schwieriger, zu sagen, dass man sich an das Gesicht nicht mehr erinnert.. Grüße Andreas Bearbeitet (18. Oktober 20241 J. von AndreasRS) ,
18. Oktober 20241 J. vor 1 Stunde schrieb AndreasRS: Hallo, Genau, wie Kugelblitz auch schrieb. Man "darf" sich aber nicht erinnern, wem man das Auto geliehen hat. Passiert das öfter, wird man verpflichtet, das zu notieren, also ein Fahrtenbuch zu führen. Mit dem Fotobeweis wird es natürlich schwieriger, zu sagen, dass man sich an das Gesicht nicht mehr erinnert.. Grüße Andreas So ist es. Und vor Gericht wird da auch nachgefragt, wie das sein kann, dass man den Fahrer nicht erkennt. Da sollte man schon eine plausible Geschichte haben. Ich kannte mal jemanden, der tatsächlich die Person auf dem Foto nicht erkannte. Der Richter meinte "Sie müssen doch wissen, wer mit Ihrem Auto fährt!" Antwort: "Ich habe 5 Kinder, die alle einen Führerschein haben und jedes von denen hat noch mal mindestens genauso viele Freunde. Ist mir doch egal, wer mein Auto fährt." Das Fahrtenbuch hat ihn allerdings nicht gestört, ob seine Kinder das auch so entspannt sahen weiß ich nicht.
18. Oktober 20241 J. Ich hatte 91 KM/h in einer 70 KM/h Zone ausserorts. 125,00 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Holza, wenn Du das bezahlst, wirst Du zwangsläufig, je nach geblitzter Geschwindigkeit, stolzer Besitze eines oder mehrerer Punkte in Flensburg sein. 2,5 Jahre dauerts dann, bis die gelöscht werden, vorausgesetzt, Du fängst Dir nicht aus Versehen auch den Einen oder Anderen Punkt selber ein. Dann verlängert sich die Zeit, die alten Punkte bleiben bestehen.
18. Oktober 20241 J. Am 17.10.2024 um 09:01 schrieb holza: Ein Freund von mir ist mit meinem Auto geblitzt geworden. Er sieht auch sehr anders aus wie ich. vor 4 Stunden schrieb berndjetztmitxm: Ich hatte 91 KM/h in einer 70 KM/h Zone ausserorts. 125,00 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Holza, wenn Du das bezahlst, wirst Du zwangsläufig, je nach geblitzter Geschwindigkeit, stolzer Besitze eines oder mehrerer Punkte in Flensburg sein Ach so BerndneulichmitCX
18. Oktober 20241 J. vor 20 Minuten schrieb silvester31: Der TE ist womöglich schon in U-Haft. Sonst gäbs doch schon Feedback. oder wollte nur mal eine kontroverse Diskussion anregen...
18. Oktober 20241 J. vor 6 Stunden schrieb torsten130: oder wollte nur mal eine kontroverse Diskussion anregen... Gut möglich… immerhin war er das letzte Mal vor acht Sunden hier online… 😎
29. Oktober 20241 J. War das der Freund: https://www.hessenschau.de/morgenticker/hessen-am-morgen-die-nachrichten-im-ticker,hessen-am-morgen-montag-826.html#f59355d0-e208-4471-b408-d36e90a94e19 Zwischenzeitlich wieder aufgetaucht (vermutlich nachdem der Rausch ausgeschlafen war): https://www.hessenschau.de/morgenticker/baum-fuer-weihnachtsmarkt-wird-gefaellt--hessen-am-morgen-die-nachrichten-im-ticker,hessen-am-morgen-dienstag-890.html#4d7b1049-69b4-4d1a-a52f-87a27ab0fc2e + Quelle: hessenschau.de
4. Dezember 20241 J. ich sehe das gerade und deshalb nur ganz kurz zur Sache: Nur vor Gericht ist man als Zeuge, bis auf wenige Ausnahmen, zur Aussage verpflichtet. Vorher ermittelt die Ordnungsbehörde und wenn man keine Lust hat, sagt man gar nichts. Und ich selber bin ja kein Spielverderbr und habe deshalb nie Lust dazu. Das freut dann alle, die mit meinen Autos unterwegs sind. Bisher ist es wegen derartiger Dinge, wo der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, auch nie zu einem Gerichtsverfahren gekommen. Logisch, wo kein Beklagter auch kein Kläger. Gruß Gerd
4. Dezember 20241 J. vor 6 Stunden schrieb Gerd Kruse: Nur vor Gericht ist man als Zeuge, bis auf wenige Ausnahmen, zur Aussage verpflichtet. Vorher ermittelt die Ordnungsbehörde und wenn man keine Lust hat, sagt man gar nichts. Das stimmt so nicht mehr. Wenn die polizeiliche Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, dann ist man auch dort als Zeuge zur Aussage verpflichtet. Natürlich würde die Staatsanwaltschaft nie auf die Idee kommen, einen Verdächtigen als Zeugen zu laden...
4. Dezember 20241 J. vor 6 Stunden schrieb Gerd Kruse: ich sehe das gerade und deshalb nur ganz kurz zur Sache: Nur vor Gericht ist man als Zeuge, bis auf wenige Ausnahmen, zur Aussage verpflichtet. Vorher ermittelt die Ordnungsbehörde und wenn man keine Lust hat, sagt man gar nichts. Oh nein, da irrst Du. Bei dem Fall, wo mir neulich einer in den parkenden XM gefahren ist (inklusive Unfallflucht), hat sich ein festgestellter Zeuge, der vor Ort noch ausgesagt hatte, bisher nicht bequemt, seine Aussagen schriftlich weiter auszuführen. Laut des ermittelnden Kommissariats der Kriminalpolizei wird dieser Zeuge nun vorgeladen. Bearbeitet (4. Dezember 20241 J. von holger s)
4. Dezember 20241 J. vor 1 Stunde schrieb NonesensE: Das stimmt so nicht mehr. Wenn die polizeiliche Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, dann ist man auch dort als Zeuge zur Aussage verpflichtet. - das ist zwar richtig, doch ist die Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen und evtl. im Bußgeldverfahren bei Einspruch eingeschaltet. Hier geht es aber nicht um Straf- sondern um Ordnungsrecht. Und kennt die Ordnungsbehörde den Delinquenten nicht, dann gibt es folglich auch kein Bußgelverfahren, zumindest unter gewöhnlichen Bedingungen. Also nicht gleich den Schwanz einziehen und sich ins Bockshorn jagen lassen. Und wer sich gar nichts traut, der vertraut einfach auf anwaltliche Expertise. In einem solchen Pillepallefall kostet das auch nicht die Welt. Gruß Gerd
4. Dezember 20241 J. vor 2 Stunden schrieb holger s: Oh nein, da irrst Du. Bei dem Fall, wo mir neulich einer in den parkenden XM gefahren ist (inklusive Unfallflucht), hat sich ein festgestellter Zeuge, der vor Ort noch ausgesagt hatte, bisher nicht bequemt, seine Aussagen schriftlich weiter auszuführen. Laut des ermittelnden Kommissariats der Kriminalpolizei wird dieser Zeuge nun vorgeladen. Fahrerflucht ist eine Strafsache, da ist die Staatsanwaltschaft zwangsläufig beteiligt. Gruß Gerd
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