23. Oktober 20241 J. Hallo zusammen, Ich streite schon 1 Jahr mit das Zollamt und Die da oben. Mein Lancia Phedra aus 2009 ist laut das Zollamt ein EURO 3 Ich habe eine grüne Plakette und trotzdem kann es ein EURO 3 sein? Ich behaupte das mein Auto falsch eingetragen worden ist. (Damals mit eine erste aus 2003 war das auch der Fall) Meine Frage ist jetzt: kann einer von euch mal in seine Fahrzeugbrief schauen und sagen was da bei nr. K steht. Oder schauen in die Papieren von das Zollamt wie euere C8 oder 807 ist eingetragen. Es geht um die 2.2 HDI Biturbo Sehr vielen Dank im voraus
23. Oktober 20241 J. 2009 sollte Euro4 sein, was steht denn in der Zulassungsbescheinigung unter Ziffer 14.1? Und macht das bei der Besteuerung überhaupt einen Unterschied?
25. Oktober 20241 J. Ersteller Bei nr 14 steht: 98/69/EG II;B Gerade von KBA zurückbekommen: Es ist unsererseits leider nicht möglich eine Auskunft, hinsichtlich der Zuordnung der Schlüsselnummer 0467 oder Emissionsklasse 98/69/EG II;B zu den EURO-Emissionsnormen zu geben. Das Problem liegt in der Tatsache, dass die europäische Gesetzgebung (Richtlinie 70/220/EWG), nach der Ihr Fahrzeug vermutlich genehmigt ist, die Begriffe Euro 3 und Euro 4 nicht kennt. Es gibt also keine Rechtsgrundlage aufgrund derer eine eindeutige Zuordnung zu den EURO-Emissionsnormen Euro 3 oder Euro 4 erfolgen könnte – im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren war dieses mit Bezug auf die damals geltenden Vorschriften auch nicht erforderlich. Der Schlüsselnummer 0467 ist deshalb auch entsprechend die Emissionsklasse 98/69/EG II;B zugeordnet (siehe hierzu auch das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV1) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über den Link https://www.kba.de/DE/Statistik/Verzeichnisse/systematische_verzeichnisse_inhalt.html). Lediglich in der Statistik Fahrzeugzulassungen (FZ) des KBA erfolgte eine Zuordnung der Emissionsklassen der Richtlinie 70/220/EWG zu EURO-Emissionsnormen. Diese Zuordnung ist jedoch, wie dort auch angemerkt, nur für statistische Zwecke zu nutzen (die Zuordnung erfolgte auf Grundlage von im KBA festgelegten Kriterien). Gegebenenfalls gibt es weitere nach bestimmten Kriterien festgelegte Zuordnungen zu den EURO-Emissionsnormen für andere Anwendungsbereiche, jedoch gilt hierbei immer zu beachten, dass die Kriterien für die Zuordnung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können und dass sich die Zuordnung immer nur auf den jeweiligen Anwendungsfall beschränkt. Die steuerrechtliche Zuordnung der Emissionsklassen zu den EURO-Emissionsnormen beispielsweise fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des KBA, weshalb wir hierzu auch keine Auskünfte erteilen können. Es ist mir nocht nicht klar, werde am WE weiter versuchen es zu kapieren.
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