27. Oktober 20241 J. Ich vertraue mal auf die Schwarmintelligenz des Forums... Ein Auto hat seit ca. 12 Jahren ein H-Kennzeichen und das ist entsprechend mit Schlüsselnummer 98 und Oldtimer in den Papieren eingetragen. Der Verkäufer hat das Auto bei seiner Zulassungsstelle in NRW ohne H-Gutachten zulassen können. Das H- Gutachten liegt nicht mehr vor. Normalerweise wird dieses Gutachten ja alle 2 Jahre durch eine bestandene HU erneuert, oder? Das Auto soll nun umgemeldet werden mit Halter und Standortwechsel ebenfalls in NRW. Kann es da Probleme geben, weil das alte Gutachten nicht mehr vorliegt. Im Falle eben, dass das ggf. von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt wird. Anrufen wäre schlau, geht aber in Münster nicht, man braucht für alles eine Online Reservierung, die Wochen Vorlauf hat. Ich habe es so verstanden, dass dieses nur bei Erstanmeldung als historisches Fahrzeug nötig ist, eben für die Umschlüsselung. Was da jemand genaueres? Denn ich kann es dann aufgrund der falschen Schlüsselnummer auch nicht ohne weiteres mit der ursprünglichen Abgasnorm anmelden. Danke im voraus!
27. Oktober 20241 J. vor einer Stunde schrieb ThorstenG: Was da jemand genaueres? Denn ich kann es dann aufgrund der falschen Schlüsselnummer auch nicht ohne weiteres mit der ursprünglichen Abgasnorm anmelden. Danke im voraus! Steht in den Fahrzeugpapieren bei den weiteren Eintragungen kein Hinweis? Als ich damals meinen BX Leader und den 2CV4 aufs H-Kennzeichen ummeldete, hatte die Zulassungsstelle eine entsprechende Eintragung gemacht. Kann ntürlich auch nur ein Service der hier ortsansässigen Zulassungsstelle gewesen sein.
27. Oktober 20241 J. Der damalige Ersteller des Gutachtens hat möglicherweise noch das Gutachten vorliegen. Ich würde da noch mal anfragen.
27. Oktober 20241 J. vor 1 Stunde schrieb ThorstenG: Normalerweise wird dieses Gutachten ja alle 2 Jahre durch eine bestandene HU erneuert, oder? Nein, das Gutachten wird nur einmalig gemacht. Wenn der Prüfer bei der HU der Meinung ist, der Zustand des Fahrzeugs ist nicht mehr ausreichend für den Oldtimer -Status, kann er diesen aber anerkennen. In den Papieren wird aber unter Sonstiges Nummer und Datum des Gutachtens und die prüfende Stelle eingetragen. Wie geht denn „H“ ohne Gutachten nach §23 StVZO?
27. Oktober 20241 J. Ersteller Vor 12 Jahren wurde das Auto natürlich auf Grundlage eines H-Gutachtens als Oldtimer mit entsprechender Schlüsselnummer in die Papiere eingetragen. Das Gutachten hat der Verkäufer selbst beim Kauf nicht bekommen, es ist verloren. Er selbst konnte das Fahrzeug ohne das Gutachten wie üblich anmelden. Die Frage ist, ob das allgemeingültig ist. Keiner weiß, bei welcher Organisation das Gutachten gemacht wurde. Thomas, so meinte ich das auch. Der zweijährige TÜV Bericht ist dann die ständige Erneuerung des Gutachtens, solange das Auto keinen erheblichen Mangel wegen fehlender H Kriterien bekommt. Aber ich werde mir mal den Fahrzeugschein und den HU Bericht abfotografieren lassen... Bearbeitet (27. Oktober 20241 J. von ThorstenG)
27. Oktober 20241 J. Wenn in den Papieren die 98 steht dann ist es ein Oldtimer und er wird als solcher zugelassen ohne wenn und aber. Ein Gutachten benötigt man nur für die erstmalige Eintragung als Oldtimer. Verlieren kann nan den Status lediglich bei der HU wenn der Prüfer der Auffassung ist, daß der Zustand des Fahrzeugs nicht mehr den Richtlinien entspricht. In diesem Fall wird m.E. die HU als nicht bestanden gewertet und kann nur durch Verbesserung des Zustands oder Änderung der Zulassungspapiere ohne Oldtimerstatus in der Nachprüfung bestanden werden.
27. Oktober 20241 J. vor 46 Minuten schrieb ThorstenG: Er selbst konnte das Fahrzeug ohne das Gutachten wie üblich anmelden. Mit Schlüsselnummer 0098 oder 98 solltest Du das auch problemlos machen können.
27. Oktober 20241 J. vor 47 Minuten schrieb ThorstenG: Vor 12 Jahren wurde das Auto natürlich auf Grundlage eines H-Gutachtens als Oldtimer mit entsprechender Schlüsselnummer in die Papiere eingetragen Und in den Papieren steht dazu nichts? Das wäre ungewöhnlich
27. Oktober 20241 J. In meinen Fahrzeugpapieren stand nie etwas von einem Gutachten, nicht einmal das Datum der ersten Zulassung als Oldtimer war irgendwo vermerkt.
27. Oktober 20241 J. vor 31 Minuten schrieb Thomas Hirtes: Und in den Papieren steht dazu nichts? Das wäre ungewöhnlich Das ist nicht ungewöhnlich. Die Zulassungsstelle, der das Gutachten damals vorgelegt wurde, hat dem Gutachten entsprechend die Abgasschlüsselnummer geändert. Das Aufführen von Datum und Gutachtennummer unter Sonstiges passiert längst nicht immer. vor 37 Minuten schrieb bx-basis: oder Änderung der Zulassungspapiere ohne Oldtimerstatus in der Nachprüfung bestanden werden. Der Fall ist ja bisher relativ selten, aber hier lauert das Problem, dass mit dem Oldtimerstatus die Emissionsschlüsselnummer überschrieben wird. Wenn nun keine alten Papiere mit der ursprünglichen Schlüsselnummer vorhanden sind oder diese unter Sonstiges vermerkt wurde (selten, aber schon gesehen), dann hat man am Ende schlimmstenfalls Schlüsselnummer 88 (Emissionsklasse nicht bekannt), auch wenn man vor dem H mal z.B. Euro2 hatte.
27. Oktober 20241 J. vor 7 Stunden schrieb EntenDaniel: und den 2CV4 aufs H-Kennzeichen ummeldete Warum macht man sowas? Wegen Umweltzonen? Ansonsten ist es so ja deutlich teurer…
27. Oktober 20241 J. Ersteller "Das beschriebene Fahrzeug ist ein Oldtimer im Sinne des §23 StVO." 14.1: 0098 14: Oldtimer Mehr steht nicht im Fahrzeugschein. Zur ursprünglichen Abgasklasse gibt es keinerlei Angaben und Unterlagen. Zudem hat das Auto einen G- Kat und KLR (Euro2) verbaut, worüber es auch keine Dokumente gibt. Alles sehr unvollständig... Bearbeitet (27. Oktober 20241 J. von ThorstenG)
28. Oktober 20241 J. vor 16 Stunden schrieb M. Ferchaud: Warum macht man sowas? Wegen Umweltzonen? Ansonsten ist es so ja deutlich teurer… Weil, derjenige, der sich ab und an die Ente auslieh in die Umweltzone mußte. Den Aufpreis für diesen Luxus hat er mir bezahlt.
29. Oktober 20241 J. Ersteller Wie dem auch sei, habe nun auf Anfrage erfahren, dass bei meiner Zulassungsstelle die Halterumschreibung bei bestehendem H-Kennzeichen ohne Gutachten möglich ist.
30. Oktober 20241 J. Ersteller Das Auto hat seit heute ein neues Gutachten und zwangsläufig auch eine neue HU, so daß die Papiere nun vollständig sind. Das ist in meinen Augen die beste Lösung. Danke an alle für die Kommentare.
31. Oktober 20241 J. Für die Prüforganisation war es auf jeden Fall der beste Weg, die freuen sich über zusätzlichen Umsatz immer.
6. November 20241 J. Wenn das H-Kennzeichen bereits eingetragen ist und das Fahrzeug somit offiziell als Oldtimer anerkannt wurde, bleibt dieser Status normalerweise erhalten, solange das Fahrzeug angemeldet ist und regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) geht. Das bedeutet, dass kein neues H-Gutachten erforderlich ist, solange die HU alle zwei Jahre besteht und der Zustand des Fahrzeugs dem Oldtimer-Standard entspricht.
6. November 20241 J. vor 32 Minuten schrieb sandova: Wenn das H-Kennzeichen bereits eingetragen ist und das Fahrzeug somit offiziell als Oldtimer anerkannt wurde, bleibt dieser Status normalerweise erhalten, solange das Fahrzeug angemeldet ist und regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) geht. Das bedeutet, dass kein neues H-Gutachten erforderlich ist, solange die HU alle zwei Jahre besteht und der Zustand des Fahrzeugs dem Oldtimer-Standard entspricht. So stimmt das nicht. Das Fahrzeug kann auch jahrelang abgemeldet sein ohne HU und bleibt trotzdem ein Oldtimer, denn die Schlüsselnummer 98 (=Oldtimer) ändert sich dadurch nicht. Zum Anmelden braucht man dann eine einfache, neue HU, die man nur besteht, wenn das Fahrzeug noch den Kriterien als Oldtimer entspricht.
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