19. November 20241 J. Hallo, mein 2. Activa TCT der jetzt schon seit über 10 Jahren in der Halle schlummert wird in 2025 30 Jahre alt....... Ein Grund ihn wieder zu beleben und ein H Gutachten zu verpassen und dann mit 07 er fahren.... U.A suche noch ein Turbosteuerventil. Hat noch einer ein brauchbares rum liegen ?
19. November 20241 J. Hallo, Febi Bilstein 107865 könnte funktionieren. Die Anschlüsse sind an anderen Stellen. Google nach "VW N75." Grüße Andreas PS: Die seitlichen Blinker sind falsch. Bearbeitet (19. November 20241 J. von AndreasRS)
19. November 20241 J. Ersteller vor 3 Minuten schrieb AndreasRS: Hallo, Febi Bilstein 107865 könnte funktionieren. Die Anschlüsse sind an anderen Stellen. Google nach "VW N75." Grüße Andreas PS: Die seitlichen Blinker sind falsch. Hallo Andreas, warum sind die Blinker falsch ? Weil sie weiß sind ? An meinem Anderen sind die gelb.
20. November 20241 J. vor 10 Stunden schrieb hglipp: Ein Grund ihn wieder zu beleben und ein H Gutachten zu verpassen und dann mit 07 er fahren.... Warum H-Gutachten für 07? Mmn überflüssig...
20. November 20241 J. Tatsächlich? Das ist an mir vollkommen vorbeigegangen. Ich habe nur noch mitbekommen, dass man ab einem gewissen Zeitpunkt eine HU brauchte... Dann sorry für meinen Einwurf.
20. November 20241 J. vor 2 Stunden schrieb bx-basis: Ohne H-Gutachten keine 07 Das ist mir auch neu. Seit wann wurde das denn geändert?
20. November 20241 J. vor 1 Minute schrieb fantaweather: Das ist mir auch neu. Seit wann wurde das denn geändert? Vor Jahren, als das Einstiegsjahr von 20 auf 30 Jahre geändert wurde.
20. November 20241 J. Kurze Netzrecherche. Danach ist nur das Alter ausschlaggebend. Text kommt von der Seite einer Zulassungsstelle: "Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es ist vor allem interessant für Besitzer mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere/verschiedene Fahrzeuge bzw. Fahrzeugtypen (Auto, Motorrad etc.) verwendet werden. Der Unterschied zum H-Kennzeichen besteht darin, dass man das 07er Kennzeichen immer nur an einem Fahrzeug nutzen kann. Eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist hier nicht zulässig. Wird ein rotes Oldtimerkennzeichen für PKWs und Motorräder genutzt, können auch unterschiedliche Kennzeichentafeln (z. B. einzeilig und zweizeillig) verwendet werden. Es dürfen aber in jedem Fall maximal zwei Kennzeichenschilder ausgegeben und gesiegelt werden. Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden. Die Ausgabe des roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin/des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden. Rote Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Mit dem 07er Kennzeichen dürfen Sie an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen. Weiterhin sind auch Probe- und Überführungsfahrten, sowie Fahrten, die der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge dienen, zulässig. Die entsprechende Regelung findet sich in § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). WICHTIG: Rote Oldtimerkennzeichen müssen zwingend bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz befindet."
20. November 20241 J. In den letzten H-Gutachten die ich habe machen lassen war vermerkt daß diese sowohl für Zulassung mit H als auch für Zulassung auf 07 gültig seien. Ohne dieses Gutachten darf man m.W. kein 07er an ein Auto hängen.
20. November 20241 J. vor 17 Minuten schrieb fantaweather: Kurze Netzrecherche. Ebenfalls kurz recherchiert, kommt dieser Text wohl vom Landratsamt Schweinfurt. Darin enthaltene Passagen, woran die Ausgabe gebunden ist, sprechen von Dingen wie dem Zustand. Der letztendlich Dokumentiert und Nachgewiesen sein sollte. Klappt man auf eben dieser Seite den Reiter "Vorraussetzungen" auf, findet man dann unter anderem : Zitat - Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten). Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten max. 18 Monate alt sein darf. Danach muss ggf. ein neues bzw. ergänzendes Gutachten erstellt werden.
20. November 20241 J. Ersteller Klar mit Oldtimergutachten. Das wird auch für 07 benötigt. Habe das auch für meinen GSA und Visa, die ich mit dem 07 er fahre. Gruß HG
20. November 20241 J. Was ist konkret der Vorteil des 07er-Kennzeichens ? Ich könnte max. 2 Oldtimer abwechselnd mit einem Kennzeichen (und einer Versicherung ?) fahren ? Welche Steuer dafür ?
20. November 20241 J. vor 1 Stunde schrieb Nihonnezumi: Was ist konkret der Vorteil des 07er-Kennzeichens ? Möglich sind deutlich mehr als zwei Fahrzeuge. Wieviele ist, soweit ich weiß, abhängig vom Landkreis. Genauso wie, ab wann man eine Sammlung hat. In einigen Landkreisen kann man bereits mit einem Fahrzeug die 07er Nummer bekommen und in anderen benötigt man mindestens zwei Fahrzeuge. Ein Kumpel hat im Kreis WTM zur Zeit 6 Fahrzeuge auf einer Nummer eingetragen und plant noch zwei weitere. vor 1 Stunde schrieb Nihonnezumi: mit einem Kennzeichen Genau genommen zwei. Eins vorne, eines hinten. Spaß beiseite. Ja, das geht mit einer Versicherung. vor 1 Stunde schrieb Nihonnezumi: Welche Steuer dafür ? Der Einheitssteuer für Oldtimer. 191,73 € für Pkw und Lkw und 46,02 € für Motorräder . Bearbeitet (20. November 20241 J. von Citrofan93)
20. November 20241 J. Ersteller Ganz ehrlich weiß ich nicht mehr wie lange ich das schon habe. Könnte 20 Jahre sein........ Vorteile: Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge. Günstig.... 190 € Steuer Und Versicherung zahle was über 100 € im Jahr (für die Nummer, egal wieviel Fahrzeuge) Nachteil: Man darf es nicht im Alltag benutzen. Nur Fahrten zu Treffen, Werkstätten, Probefahrten usw. Man muß Fahrtenbuch führen. Es muß alle 2 Jahre verlängert werden. Dabei muß man eine Verkehrstauglichkeitsprüfung (Bremsen Licht usw. ) für jedes Fahrzeug vorlegen. Je mehr Fahrzeuge man hat, desto mehr Probefahren kann man halt machen und bei Oldtimern ist die Fachwerkstatt halt mal weiter entfernt..... 🙂 Man soll es halt nicht ausnutzen, alte Schrottkarren billig zu bewegen. Aus dem Grund sind die Vorschriften damals verschärft worden. Es geht darum, Kulturgut zu erhalten. Gruß HG
20. November 20241 J. vor 15 Minuten schrieb hglipp: Es muß alle 2 Jahre verlängert werden das stimmt so nicht ganz. Es ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich. Manche teilen 07 unbefristet zu, ggf nach einer Probezeit, andere befristen. In meinem ehem Kreis zB 1 Jahr
20. November 20241 J. vor 42 Minuten schrieb hglipp: Man muß Fahrtenbuch führen. Es muß alle 2 Jahre verlängert werden. Dabei muß man eine Verkehrstauglichkeitsprüfung (Bremsen Licht usw. ) für jedes Fahrzeug vorlegen. Das ist nicht einheitlich sei. Meine Zulassungsstelle hat das rote Fahrzeugscheinheft unbefristet ausgestellt und fertig. Fahrtenbuch ist zu führen, wurde in mittlerweile 22 Jahren von zwei Zulassungsstellen nicht kontrolliert. Diese Verkehrstauglichkeitsprüfung wird gesetzlich nicht gefordert. Da würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die das verlangen. Bearbeitet (20. November 20241 J. von Thomas Hirtes)
20. November 20241 J. Ersteller vor 3 Minuten schrieb Thomas Hirtes: Das ist nicht einheitlich sei. Meine Zulassungsstelle hat das rote Fahrzeugscheinheft unbefristet ausgestellt und fertig. Fahrtenbuch ist zu führen, wurde in mittlerweile 22 Jahren von zwei Zulassungsstellen nicht kontrolliert. Diese Verkehrstauglichkeitsprüfung wird gesetzlich nicht gefordert. Da würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die das verlangen. Das würde mich auch interessieren. Ich frage mich, warum das überall unterschiedlich gehandhabt wird und ob die das überhaupt dürfen. Ich werde da nächstes Jahr mal genauer nachhaken. Das ist ja schließlich immer mit Kosten verbunden, auch wenn diese Prüfung günstiger als eine normale HU . Und die Verlängerung alle 2 Jahre kostet ja auch immer Gebühren.
20. November 20241 J. vor 5 Minuten schrieb Thomas Hirtes: Diese Verkehrstauglichkeitsprüfung wird gesetzlich nicht gefordert. Da würde mich mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die das verlangen. im Kreis Mettmann ist bei Eintragung auf die 07 einmalig ein TÜV Bericht + H Gutachten vorlegen, ich weiß allerdings nicht, wie aktuell das sein muss
20. November 20241 J. vor 1 Minute schrieb hglipp: Ich werde da nächstes Jahr mal genauer nachhaken das zu diskutieren wird sicher spannend und ist wenn überhaupt nur mit dem Amtsleiter zielführend
20. November 20241 J. vor 1 Stunde schrieb Andreas Strunk: im Kreis Mettmann ist bei Eintragung auf die 07 einmalig ein TÜV Bericht + H Gutachten vorlegen, ich weiß allerdings nicht, wie aktuell das sein muss Das ist hier auch so. H-Gutachten nach §23 (egal wie alt) und gültige HU.
21. November 20241 J. Mein Bruder hat 1999 ein 07er Schild beantragt und an einen wiederbelebten Käfer geschraubt. Damals noch ab 20 Jahre, ohne Gutachten, ohne HU. Er mußte nur unterschreiben, daß das Auto verkehrssicher ist. Nach wenigen Jahren hat das Amt den Schein von sich aus auf zeitlich unbegrenzt umgestellt, womit auch das Fahrtenbuch hinfällig war. Nun ist das Auto also seit 25 Jahren ohne jegliche Kontrolle legal im Verkehr. Bei der mittleren Jahreslaufleistung von 300km könnte es kein besseres Konzept geben.
21. November 20241 J. Damals ging das noch so einfach. Aber die ganzen Spinner die dann mit ihren gut 20 Jahre alten oft wild getunten Karren in fragwürdigem Zustand im Alltag unterwegs waren haben für die massive Verschärfung der Vorschriften gesorgt.
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