26. November 20241 J. Ich frage für einen Freund.... Prinzipiell ist mir das Gebahren klar. Bin ich Gewerbetreibender, egal welcher Art, muß ich eine Gewährleistung anbieten beim Verkauf eines Firmenfahrzeugs. Verkaufe ich jetzt das Auto mit Kaufvertrag an eine Privatperson aus meinem Umfeld und diese verkauft das dann von privat an privat weiter (also direkt, ohne Ummeldung), ist das dann ein legaler Privatverkauf ? Tips wie "Verkauf doch gleich an einen Händler oder gib ihn in Zahlung, dann brauchst Du keine Gewährleistung zu geben" bitte verkneifen. Das ist meinem Freund bekannt.
26. November 20241 J. Legal schon einigermaßen (es sei denn, man könnte Dir die beabsichtigte Umgehung der Gewährleistung nachweisen). Aber der erzielbare Verkaufpreis sinkt dann eben auch. Der potentielle Käufer wird dann nicht bereit sein, den selben Preis zu zahlen. Schon gleich gar nicht von jemandem, der das Auto nur sehr kurz selbst besessen und nicht gefahren hat.
26. November 20241 J. Moin, ich habe jetzt nicht verstanden, ob der Gewerbetreibende ein gewerblicher Autohändler oder ein Gewerbetreibender ist, der ein auf das Unternehmen laufendes und in den Büchern geführtes Fahrzeug veräußert. Neben der Gewährleistung wäre auch die Umsatzsteuer zu betrachten, wenn ein Unternehmen gewerblich verkauft. Zusätzlich kommen andere steuerliche Aspekte in Frage, abhängig von Kaufpreis und Restwert bei ggf. laufender Abschreibung. Ggf. interessiert das mal das Finanzamt, wenn das Unternehmen geprüft wird. Im Privatrecht ist nahezu alles regelbar, was nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Trotzdem bleiben z.B. steuerliche Pflichten der Personen oder Unternehmen unberührt. Dies soweit für den ersten Verkaufsfall. Im Weiterverkauf, Ummeldung hin oder her, gilt dann die Vermutung, dass derjenige, der Fahrzeug und Zulassung hat, auch berechtigt verkaufen darf. Eigentum und Besitz sind eben nicht identisch. Soll heißen: es wird vermutlich einen lachenden Dritten geben. Ob der Gewerbetreibende und der Wiederverkäufer noch schmunzeln, steht auf einem anderen Blatt. Geschäfte, die so angelegt sind, dass offenkundige Pflichten (Steuer oder Gewährleistung) umgangen werden, sind vermutlich nicht legal. Disclaimer: dies ist keine Rechtsberatung! Beste Grüße Ralf
26. November 20241 J. Ersteller Der Verkäufer ist kein Autohändler. Sonst wäre die rein rechtliche Situation klar. Das Auto ist ein Firmenfahrzeug, sagen wir, von einem IT Unternehmen. Das Auto ist abgeschrieben und soll zum Betrag XXXX an privat, ohne notwendigen Umsatzsteuer Ausweis veräußert werden. Die Privatperson verkauft das Auto dann privat weiter für den Betrag XXXX ± yyy. Möglicherweise wird das Auto mit diversen Mängeln als Bastlerfahrzeug der Privatperson überlassen und diese führt noch notwendige Reparaturen durch, um einen kleinen Gewinn beim Weiterverkauf zu erzielen. Daß der Betrag XXXX als Betriebseinnahme versteuert werden muss ist soweit klar. Deswegen sollte er ja auch möglichst gering sein.... Eine Nähe zwischen veräußerndem (IT-) Unternehmen und erwerbender Privatperson ist aufgrund räumlicher Entfernung schon nicht zu vermuten.
26. November 20241 J. Danke für die zusätzlichen Informationen. Wenn denn alles so klar ist: Warum eigentlich die Frage?
26. November 20241 J. Ersteller vor 1 Minute schrieb Ralf Kuschmierz: Danke für die zusätzlichen Informationen. Wenn denn alles so klar ist: Warum eigentlich die Frage? Um andere Sichtweisen und/oder Erfahrungen einbeziehen zu können. Fallstricke auszuschließen. Den eigenen eingeschränkten Horizont eventuell zu erweitern....
26. November 20241 J. Spielt es für Gewährleistungsfragen eine Rolle, welche Art von Gewerbe der Verkäufer betreibt oder ist er in jedem Fall bei Verkauf gewährleistungspflichtig ?
26. November 20241 J. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die einzige Frage, ob es ärger wegen Steuerhinterziehung geben kann oder nicht. Richtig?
26. November 20241 J. Die notwendigen Reparaturen könnte man ja auch noch über die Firma laufen lassen - zumindest die Kosten für die Ersatzteile....
26. November 20241 J. Der Gewerbetreibende kann auch eine Versicherung zur Übernahme von Gewährleistung für das Jahr abschließen ( Käufer muss unterschreiben). Kostet ~350€. Hab ich für den C4 Spacetourer so.
26. November 20241 J. Ersteller vor 26 Minuten schrieb Nihonnezumi: Spielt es für Gewährleistungsfragen eine Rolle, welche Art von Gewerbe der Verkäufer betreibt oder ist er in jedem Fall bei Verkauf gewährleistungspflichtig ? Nein. Wenn Du selbständig bist, egal als was, mußt Du für die Gewährleistung gerade stehen, wenn Du an privat verkaufst. Wir reden hier immernoch vom Firmenfahrzeug, nicht daß das jetzt ausartet auf Briefumschläge, Töpfe oder sonst was. Erfolgt der Verkauf B2B , kann die Gewährleistung problemlos ausgeschlossen werden.
26. November 20241 J. Ersteller vor 26 Minuten schrieb RalphB: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die einzige Frage, ob es ärger wegen Steuerhinterziehung geben kann oder nicht. Richtig? Nein. Primär geht es darum das Auto am Ende für einen guten Preis verkauft zu haben, ohne eventuelle Gewährleistungsansprüche befriedigen zu müssen. Gibt man das Ding in Zahlung, kommt auf jeden Fall weniger bei rum und der Verhandlungsspielraum ist kleiner. Alles andere wäre ein Nebeneffekt.
26. November 20241 J. Ersteller vor 21 Minuten schrieb phantomas: Die notwendigen Reparaturen könnte man ja auch noch über die Firma laufen lassen - zumindest die Kosten für die Ersatzteile.... Sofern welche benötigt werden....😉
26. November 20241 J. Das Auto gilt als Firmenfahrzeug, wenn es auf die Firma und nicht auf den Gewerbetreibenden selbst zugelassen ist oder sind alle Autos eines Gewerbetreibenden Firmenwagen und von der "Gewährleistungspflicht" betroffen?
26. November 20241 J. Ersteller vor 10 Minuten schrieb Ronald: Das Auto gilt als Firmenfahrzeug, wenn es auf die Firma und nicht auf den Gewerbetreibenden selbst zugelassen ist oder sind alle Autos eines Gewerbetreibenden Firmenwagen und von der "Gewährleistungspflicht" betroffen? Privatfahrzeuge natürlich nicht... Wenn Du aber die Ausgaben geltend machen willst, ist das Auto auf die Firma zugelassen und wird entsprechend in den Büchern geführt.
26. November 20241 J. vor 1 Stunde schrieb silvester31: Privatfahrzeuge natürlich nicht... ..und warum meldet man den Wagen dann nicht um und verkauft diesen paar Wochen später als "privat"?
26. November 20241 J. Ersteller vor einer Stunde schrieb Ronald: ..und warum meldet man den Wagen dann nicht um und verkauft diesen paar Wochen später als "privat"? Denk mal nach. Wenn das Auto von der Firma auf den Firmeninhaber umgemeldet wird.... Kommste selbst drauf, was das Finanzamt dazu sagt. Außerdem ginge auch das nur mit einem Kaufvertrag. Immerhin ist das Fahrzeug ja Teil des Firmenvermögens.
26. November 20241 J. vor 1 Stunde schrieb silvester31: Denk mal nach. Man braucht dann den "Freund" nicht. https://www.selbststaendig.de/firmenwagen-privat-weiternutzen
26. November 20241 J. Ersteller vor 3 Stunden schrieb Ronald: Man braucht dann den "Freund" nicht. https://www.selbststaendig.de/firmenwagen-privat-weiternutzen Jein.... Aber der Link ist interessant !
27. November 20241 J. vor 11 Stunden schrieb silvester31: Aber der Link ist interessant ! Der war auch dabei: https://www.motor-talk.de/forum/firmenwagen-als-privat-uebernehmen-t6900495.html
27. November 20241 J. vor 22 Stunden schrieb Nihonnezumi: Spielt es für Gewährleistungsfragen eine Rolle, welche Art von Gewerbe der Verkäufer betreibt[...]? Nein. Wenn Du als IT-Firma Deinen Firmenwagen an Privat verkaufst, kannst Du die Sachmängelhaftung (volgo Garantie/Gewährleistung) nicht ausschließen. So ein Dreiecksverkauf ist natürlich möglich und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ver Verkäufer haften muss. Natürlich kann ein Gericht auch anders entscheiden und die Trickserei für unzulässig erklären. Vor Gericht und auf hoher See.. Grüße Andreas
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