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Wechsel von Saison-H-Kennzeichen auf "normales" H-Kennzeichen

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

mein Simca soll im kommenden Jahr (dann bin ich 23; und damit ist die Versicherung deutlich günstiger) mit einem normalem H-Kennzeichen zugelassen werden. Derzeit ist der Wagen mit Wunschkennzeichen (H/Saisonn) auf mich Zugelassen und Versichert. Alles soll bleiben wie es ist, bis auf die Saison-Begrenzung. Die neue Versicherung soll bei einer anderen Gesellschaft stattfinden.

Wie gehe ich jetzt vor? Muss ich das Auto bei der Zulassungsstelle abmelden und dann neu wieder anmelden? Kann ich dabei das Wunschkennzeichen reservieren? (damit es nicht zwischendurch weggeschnappt wird) Muss ich die alte Versicherung kündigen, oder endet der Vertrag durch die Abmeldung automatisch? 

Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte. (Ich bin hier ja bestimmt nicht der erste, der das hinter sich gebracht hat)

Viele Grüße

Johannes

Du besorgst eine EVB für H-Kennzeichen von Deiner Versicherung und gehst zur Zulassungsstelle um die Zulassung auf ganzjährig zu ändern. Neue Schilder kannst Du Dir schon vorab prägen lassen da Du die Nummer behalten wirst.

Zu welchem Termin Di die bestehende Versicherung kündigen kannst musst Du erfragen, die neue Versicherung übernimmt normalerweise die Formalitäten.

Bearbeitet ( von bx-basis)

  • Ersteller

Und der Vertrag bei der alten Versicherung läuft dann mit der Ummeldung automatisch aus und muss nicht nochmal gekündigt werden?!

edit: Gut, dann hats sichs ja geklärt...

Bearbeitet ( von Wasserlöwe)

Naja der alte Vertrag ist gültig bis zu einer Änderung, ob das Wegfallen der Saisoneinschränkung dabei gilt weiß ich leider nicht.

Wenn das aus Sicht der Versicherung ein Versicherungswechsel ist, ist das nicht so trivial.

Kündigungen sind grundsätzlich nur zum 31.12. möglich und müssen bis zum 30.11. erfolgt sein. Grund für ein Sonderkündigungsrecht liegen hier nicht vor.

  • Ersteller

Mein Plan wäre eben gewesen, zur Zulassungsstelle zu gehen und zu sagen: "Guten Tag, ich möchte diesen Wagen bitte abmelden." Wenn der Vorgang durch ist, gehe ich wieder zum Schalter und sage: "Guten Tag, ich möchte diesen abgemeldeten Wagen auf mich mit einem H-Kennzeichen zulassen, hier sind Fahrzeugbrief, Tüv-Bericht und Evb-Nummer der neuen Versicherung" 

Aber anscheinend scheint das so nicht zu funktionieren. (Siehe @bx-basis)

Was wäre, wenn ich die alte Versicherung fristgerecht zum 31.12. kündige und den Wagen erst am 6.1. abmelde/ummelde. Ist dann zwar fünf Tage nicht versichert, allerdings wird er ja auch nicht gefahren, sondern steht auf meinem Grundstück...

Bearbeitet ( von Wasserlöwe)

vor 3 Minuten schrieb Wasserlöwe:

Was wäre, wenn ich die alte Versicherung fristgerecht zum 31.12. kündige und den Wagen erst am 6.1. abmelde/ummelde. Ist dann zwar fünf Tage nicht versichert, allerdings wird er ja auch nicht gefahren, sondern steht auf meinem Grundstück...

Ich würde sie fristgerecht zum 31.12. kündigen und die neue Versicherung schon abschließen, ab dem 1.1. oder geht das nicht?

vor 14 Minuten schrieb Dr.Jones:

Ich würde sie fristgerecht zum 31.12. kündigen und die neue Versicherung schon abschließen, ab dem 1.1. oder geht das nicht?

Die Laufzeit der neuen Versicherung beginnt dann eh erst ab dem Tag der Anmeldung; das ist doch immer so.

vor 1 Stunde schrieb Wasserlöwe:

Mein Plan wäre eben gewesen, zur Zulassungsstelle zu gehen und zu sagen: "Guten Tag, ich möchte diesen Wagen bitte abmelden." Wenn der Vorgang durch ist, gehe ich wieder zum Schalter und sage: "Guten Tag, ich möchte diesen abgemeldeten Wagen auf mich mit einem H-Kennzeichen zulassen, hier sind Fahrzeugbrief, Tüv-Bericht und Evb-Nummer der neuen Versicherung" 

Aber anscheinend scheint das so nicht zu funktionieren. (Siehe @bx-basis)

Was wäre, wenn ich die alte Versicherung fristgerecht zum 31.12. kündige und den Wagen erst am 6.1. abmelde/ummelde. Ist dann zwar fünf Tage nicht versichert, allerdings wird er ja auch nicht gefahren, sondern steht auf meinem Grundstück...

… und zweimal Gebühren zahlen, a) für die Abmeldung und b) für die Wiederanmeldung. Sowohl bei der taggleichen Variante als auch beim Warten bis 6.1. (ist übrigens bei uns eine Feiertag, da hat die Zulassungsstelle geschlossen)

 

 

vor 2 Stunden schrieb Wasserlöwe:

Was wäre, wenn ich die alte Versicherung fristgerecht zum 31.12. kündige und den Wagen erst am 6.1. abmelde/ummelde. Ist dann zwar fünf Tage nicht versichert, allerdings wird er ja auch nicht gefahren, sondern steht auf meinem Grundstück...

Das geht nicht. Die Kündigung ist unwirksam wenn zum Ende der Laufzeit kein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Es ist in D nicht möglich ein zugelassenes Fahrzeug  nicht zu versichern.

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