3. Dezember 20241 J. Seit 2014 müssen alle PKW RDKS haben. PKW.... Für LKW gilt dies bis heute nicht. Nun ist mein Boxer laut Papieren ein LKW. Hat als Sonderausstattung aber RDKS. Jetzt kommt die Frage : Wenn ich mit leuchtender Kontrollleuchte zum TÜV fahre, weil die Winterräder schlicht keine Sensoren haben, ist das dann ein erheblicher Mangel, oder nur ein geringer, weil das System keine Pflicht, sondern Extra ist ? Was sagt @Oldieschrauber dazu ? Danke schonmal für's googlen und Hirn zermartern.
3. Dezember 20241 J. Hallo, normalerweise gilt: Was dran ist, muss funktionieren. Klassisches Beispiel sind Nebelscheinwerfer. Grüße Andreas
3. Dezember 20241 J. Das ist in der Tat eine knifflige Frage, die ich pauschal nicht beantworten kann. Geht man von den Definitionen der Prüforganisationen aus, ist es ein erheblicher Mangel, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene sicherheitsrelevante Funktion nicht ordnungsgemäß arbeitet. Da der Boxer als Lkw gilt und RDKS für Lkw nicht vorgeschrieben ist, dürfte dies in diesem Fall nicht als erheblicher Mangel bewertet werden. Ein funktionsunfähiges RDKS könnte jedoch als geringer Mangel eingestuft werden, wenn das System vorhanden, aber nicht funktionstüchtig ist. Wie Andreas schon sagte. Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass Prüfer das oft akzeptieren mit dem Hinweis, dass die Winterräder keine Sensoren haben, wenn das Fahrzeug eindeutig nicht in den Anwendungsbereich der RDKS-Pflicht fällt.
3. Dezember 20241 J. Ersteller vor 42 Minuten schrieb AndreasRS: Hallo, normalerweise gilt: Was dran ist, muss funktionieren. Klassisches Beispiel sind Nebelscheinwerfer. Grüße Andreas Hallo Namensvetter. Ja, davon gehe ich auch aus. Wenn es allerdings ein geringer Mangel ist, weil keine Pflicht, sondern Extra, ist mir das schnurz. Gibt dann ja trotzdem die Plakette. Bei einem erheblichen Mangel ja nicht.
3. Dezember 20241 J. Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder?
3. Dezember 20241 J. Ersteller vor 3 Minuten schrieb Auto nom: Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder? Interessanter Punkt. Erkennen die Sensoren nicht, ob das Rad dreht, bzw. an welcher Position es montiert ist !?
3. Dezember 20241 J. vor 6 Minuten schrieb Auto nom: Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder? Hängt vom Auto ab, wie weit die Antennen funken. Rotation erkennen die Sensoren nicht. Die Position wird über die Sensor-ID festgelegt. Sonst dürfte kein Boxer neben Deinem stehen. Bei manchen Autos kann man das System deaktivieren. Das fiese ist, dass man die Ventilbatterien nicht wechseln kann. Bearbeitet (3. Dezember 20241 J. von AndreasRS)
3. Dezember 20241 J. Bei meinem C5 von 2013 habe ich sie vor ein paar Tagen deaktiviert. Nachdem mir ein Metallventil um die Ohren geflogen ist, ist nun Schluss. Die Frage lautet: Von wann ist der Boxer ? Bei neueren Fahrzeugen lässt die Software die Deaktivierung oft nicht zu.
4. Dezember 20241 J. wenn das RDKS ein nur auf Kundenwunsch zu bekommendes Extra war und ist, ist es wider die Logik es als (egal ob schweren oder leichten) Mangel einzustufen. Man könnte sich sonst für gutes Geld juristische Probleme kaufen. Wer will das schon? Folglich finde ich die Einstufung durch den Prüfer als geringer Mangel schon grenzwertig. LG JS
4. Dezember 20241 J. Demnach darf ein blendender weil falsch eingestellter Nebelscheinwerfer auch kein Mangel sein wenn dieser nur als Option gekauft wurde - Du merkst selbst daß das Unsinn ist, oder? Wie schon vorher erwähnt muß alles was am Auto dran ist auch funktionieren. Tut es das nicht dann ist dies ein Mangel.
4. Dezember 20241 J. vor 23 Stunden schrieb silvester31: Seit 2014 müssen alle PKW RDKS haben. PKW.... Für LKW gilt dies bis heute nicht. Nun ist mein Boxer laut Papieren ein LKW. Hat als Sonderausstattung aber RDKS. Jetzt kommt die Frage : Wenn ich mit leuchtender Kontrollleuchte zum TÜV fahre, weil die Winterräder schlicht keine Sensoren haben, ist das dann ein erheblicher Mangel, oder nur ein geringer, weil das System keine Pflicht, sondern Extra ist ? Was sagt @Oldieschrauber dazu ? Danke schonmal für's googlen und Hirn zermartern. Das TPMS / RDKS (Tyre Pressure Monitoring System / Reifendruckkontrollsystem) wurde für alle Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. November 2014 und alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung ab dem 1. November 2012 gem. ECE-Regelung 141 verpflichtend eingeführt. Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse M1 bis zu einer Höchstmaße von 3 500 kg und für Fahrzeuge der Klasse N1, wenn sie mit einem Reifendrucküberwachungssystem ausgerüstet sind, außer für Fahrzeuge mit Achsen mit Doppelrädern. Die Ausstattungspflicht gilt ab 01.07.2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 (Lkw), M1 bis M3 (Busse und Wohnmobile) sowie O3 und O4 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, darunter auch Sattelauflieger) Es ist nicht zulässig, das TPMS zu deaktivieren soweit das Fahrzeug unter die Ausrüstungspflicht fällt. Das TPMS muss das Warnsignal spätestens innerhalb von 10 Minuten kumulierter Fahrzeit zum Aufleuchten bringen, nachdem der Betriebsdruck bei Fahrzeugbetrieb in einem der Fahrzeugreifen um 20 % gesunken ist oder bei dem Mindestdruck von 150 kPa liegt (es gilt der höhere Wert). Dein Boxer fällt in die Klasse der N1-Fahrzeuge, wenn seine zGM 3,5t nicht übersteigt. Nur wenn er Zwillingsbereifung hat ist er wieder raus. Ob der Mangel vom Prüfer erheblich oder gering einzustufen ist, beurteilt der Prüfer. Im Anhang ist ein Auszug vom Mangelbaum: Ob das System jetzt fehlt, die Funktion nur mangelhaft ist oder eine Fehlfunktion signalisiert liegt im Ermessen des Prüfers. Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen (wenigstens ein bisschen) Gruß Joachim
5. Dezember 20241 J. vor 22 Stunden schrieb bx-basis: Unsinn dem kann ich zwar zustimmen merke aber an, dass Du auf einem anderen Sachverhalt aufsetzt. Wen blendet ein nicht angeschlossener Nebelscheinwerfer oder einer leeres Nebenscheinwerfergehäuse? Wann ist was in welcher Funktion eingebaut. Kommt es drauf an, wie etwas ausschaut oder was es kann? LG JS
5. Dezember 20241 J. vor 11 Stunden schrieb Oldieschrauber: beantwortet Deine Fragen die Engländer sagen; I'm still confused, but on a higher level. LG JS
29. August 202529. Aug Ersteller Also. Zur NSW Thematik : Da gilt eindeutig, was da ist, muss auch (ordnungsgemäß) funktionieren . Damals am Meriva vom Prüfer den Tip bekommen, wenn was nicht wie ein NSW aussieht, ist es auch keiner 😉 Ergo vorm Termin beide mit mattschwarzer Folie abgeklebt, da einer einen erheblichen Riss hatte. Null Problemo. Jetzt aber zu meiner Fragestellung. War heute bei "meiner" Prüfstelle, da gerade der Hof leer war. Aussage vom Prüfer : Sie müssen ja nicht sagen, daß da keine Sensoren drin sind. Solange das System dann anzeigt, daß mit einem Sensor oder dem System etwas nicht stimmt, funktioniert das alles eigentlich so, wie es soll. Der Fahrer ist bei leuchtender Kontrolllampe dann selbst in der Verantwortung zu kontrollieren. Wir stufen das dann als geringen Mangel ein. Wenn sonst nichts ist, bekommen sie die Plakette. Das mit den Sommerreifen im Laderaum versuche ich aber trotzdem. Bearbeitet (29. August 202529. Aug von silvester31)
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