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Kennt sich wer mit Bob Dylan-Alben aus? Gaslight Tapes

Hervorgehobene Antworten

Moin,

bin ein bißchen verwirrt.

In einem Plattenladen in Frankfurt kaufte ich eine 3-LP-Box von Bob Dylan: Gaslight Tapes.

Nun, beim Recherchieren im Internet hab ich zu diesem Live-Album erfahren, daß es sich dabei wohl um ein Bootleg von anno wasweißich handelt. Desweiteren wird dieses Album mit unterschiedlichen Covern sowohl als LP wie auch als CD angeboten; als Ausgabejahr gibt es unterschiedliche Daten. Das einzige worauf wohl alle sich einig sind, ist daß das eins der ersten Live-Aufnahmen von Bob Dylan aus dem Jahre 1961 ist.

Bei Discogs ist es als Bootleg markiert und als nicht handelbar. Auf Wikipedia etc. taucht dieses Album auch nicht in seiner Diskographie auf.

Wenn es wirklich ein nicht handelbares Bootleg ist, stellt sich mir allerdings wiederum die Frage, warum dieses Album in seinen verschiedenen Ausführungen auf Internetplattformen und Plattenläden kaufbar ist?

In meinem Fall handelt es sich um eine Ausgabe von Platinum, hergestellt in West-Deutschland, 3 LPs in einer stabilen Pappschachtel. Titel der Platten: Platte1: "Legendary Gaslight Perfomances Vol.1", Platte2:"Legendary Gaslight Perfomances Vol.2", PLatte3: "He was a friend of mine".

Weiß da jemand Rat, was es sich mit der Platte nun aufsich hat? Vielleicht ist hier ja jemand, der/die sich da intensiver mit auskennt.

Viele Grüße

Daniel

Also ich persönlich nicht, habe aber folgende Idee:
Schreib mal Werner Reinke über studiomail@hr1.de
Der kennt sich wirklich bestens aus.
Er macht Reinke am Samstag auf Hr1 und wen er schon alles persönlich getroffen und interviewt hat, beeindruckt mich.

vor 4 Stunden schrieb EntenDaniel:

Wenn es wirklich ein nicht handelbares Bootleg ist, stellt sich mir allerdings wiederum die Frage, warum dieses Album in seinen verschiedenen Ausführungen auf Internetplattformen und Plattenläden kaufbar ist?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist bei indizierter Ware schon schwer genug zu verhindern, bei Bootlegs nochmal ungleich schwieriger.

Hallo,

Bootlegs zu verkaufen ist fast überall auf der Welt seit langem illegal.

Einige Künstler haben Bootlegs aber toleriert, wohl auch Bob Dylan. Der hat 2020 seine Rechte an den Songs aber an Universal verkauft, und dieses Unternehmen verfolgt Verkäufer von Bootlegs. Wenn Du die Alben vor 2020 gekauft hast, war das wohl innerhalb des Graubereichs, den es nicht mehr gibt.

Käufern kann aber nichts passieren, es sei denn, sie wollen die Teile wieder verkaufen. Meine früher erstandenen Bootlegs aus der Zeit vor dem Internet darf ich weiter mein Eigentum nennen, kann sie aber nicht verkaufen oder vererben.

Wenn Du Spaß an den Alben hast, höre sie Dir weiter an. Du wirst aber wohl der letzte Eigentümer sein.

Viele Grüße

Roland

vor 2 Stunden schrieb roe:

vererben

Dürfte in der Praxis auch niemanden interessieren, wenn die Angehörigen dereinst ein paar Platten aus den Beständen des Verstorbenen nach Hause tragen. Genauso wie verschenken, tauschen oder gar verkaufen unter Freunden. Also alles, was "offline" läuft.

Verkaufsversuche von Bootlegs auf den einschlägigen Plattformen würde ich aber tunlichst unterlassen. Ein Bekannter mußte mal einen höheren dreistelligen Abmahn-Betrag bezahlen, weil er eine erstmal unverdächtige CD bei eBay eingestellt hatte: Pink Floyd, Live & Alive. Die hatte er in den 90er Jahren bei Mediamarkt gekauft und damit für legal gehalten.

  • Ersteller

Hatte ebenfalls mal ein Live-Album von PinkFloyd als goldene LP - gekauft euf ner Plattenbörse. Wegen der miserablen Qualität des Klangs wollte ich sie wieder über eBay verkaufen. Dann bekam ich eine Mail von einem Interessenten, ob ich wüßte, daß das ein Bootleg ist. Auf meiner Nachfrage woran er das sieht, schrieb er mir, woran das zu erkennen ist. Also nahm ich es wieder raus. Nach eigener Recherche im Internet, bestätigten sich seine Aussagen. Der Interesent machte mir dann ein Angebot, daß er das Album trotz alledem, für seine Sammlung bei  mir kaufen würde. Hab die Platte aber nicht an ihn verkauft - sie ist letztendlich zu einer Schüssel upcycled worden.

 

  • Ersteller

Ja @gasmann ist traurig aber war. Und wer weiß, wer oder was der Interessent ist/war. Die Herangehensweise des Interessenten hätte ja auch ein Kripo-Beamte sein können, der quasi erst mal Infos liefert, und danach testet, ob ich die Platte nun trotz besseren Wissens trotzdem verkaufe. Wenn meine damalige Vorahnung wahr gewesen ist, hat mir das im Nachhinnein viel Streß und Geld erspart.

Dann doch lieber eine goldmarmorierte PVC-Obstschale aufm Tisch.

Bearbeitet ( von EntenDaniel)

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