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Xantia: Fragen zur Anhängerkupplung


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ACCM Claude-Michel
Geschrieben

Hallo,

ich habe vor Jahren eine gebrauchte Anhängerkupplung an meinem Xantia angebaut. Zwei Sachen scheinen nicht richtig zu sein. Diese möchte ich gerne korrigieren.

Elektrisch: den Stecker habe ich einfach parallel zu den Leuchtmitteln angeschlossen. Wie ich gelesen habe scheint das nicht ganz richtig zu sein. Es soll eine Überwachung der Blicker geben. Wie macht man das? Ich möchte einen Anhänger ankoppeln der normale Glühlampen hat. Aber auch ein Fahrradträger der LEDs hat. Und da soll es problematisch sein weil weniger Strom fließt.

Mechanisch: ich habe nur die stabile Querstrebe mit Kupplung angebaut da ich nur diese erhalten hatte. Wenn ich Bilder von anderen Anhängerkupplungen für Xantia sehe, sind da noch zwei Streben auf jeder Seite. An der Querstrebe sind seitlich auch je zwei Löcher und an der Karosserie ist auch ein Loch auf jeder Seite frei. Da könnte man ein Flacheisen von den zwei Löchher der Querstrebe bis zum Loch in der Karosserie anbauen. Das würde verhindern, daß die Querstrebe bei großer Belastung kippt. Ist das richtig so?

Hat jemand Erfahrung damit und kann mich beraten?

Geschrieben

Die AHK ist ohne Längsstreben nicht komplett und darf so nicht genutzt werden. Bei fehlenden Teilen ist das Ding nur Metallschrott.

Die Blinküberwachung ist in D vorgeschrieben und erfolgt über ein spezielles Blinkrelais was je nach Stromstärke eine zusätzliche Kontrolleuchte ansteuert oder elektronisch über ein Zusatzmodul.

  • Like 2
Geschrieben

Meines Wissens ist die Kontrollfunktion für den Blinker nicht mehr Pflicht.

Geschrieben

Das würde mich sehr wundern. Meines Wissens ist nur die Pflicht für die C2-Kontrolleuchte entfallen sofern eine Kontrolleinrichtung vorhanden ist die einen Defekt durch Anhebung der Blinkfrequenz signalisiert.

  • Like 1
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb GuenniTCT:

Meines Wissens ist die Kontrollfunktion für den Blinker nicht mehr Pflicht.

Doch, Kontrollfunktion für den Blinker ist Pflicht. Das kann optisch, bzw. akustisch erfolgen oder auch im Display angezeigt werden.

Geschrieben

Bei den Nachrüst-E-Sätzen gibt es auch keine Rückmeldung mehr. Weder bei meien Ducato, als ichdie 2011 angebaut habe noch die vom C8 oder die vom Sirion haben noch eine Rückmeldung.

Jens

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Jensg:

Bei den Nachrüst-E-Sätzen gibt es auch keine Rückmeldung mehr. Weder bei meien Ducato, als ichdie 2011 angebaut habe noch die vom C8 oder die vom Sirion haben noch eine Rückmeldung.

Jens

Korrekt ein-codiert? Bei meinem C5 III hat die AHK auch direkt ohne codieren funktioniert, aber die Überwachung der Leuchtmittel, Deaktivierung des hinteren PDC und Anzeige im Display etc. funktionierten erst nach dem Codieren. Das schnelle Blinken bei defekten Leuchtmitteln läuft da natürlich nicht mehr über ein echtes Relais sondern wird von Steuergerät simuliert.
Was irgendwann rechtlich weggefallen ist, ist die Deaktivierung der Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug. 

Bearbeitet von Koelner
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Koelner:

Was irgendwann rechtlich weggefallen ist, ist die Deaktivierung der Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug. 

Diese Abschaltung macht ab und zu Ärger bei defekten Nebelschlusslicht, was dummerweise meist erst beim TÜV Besuch auffällt. Da ist der Schalter in der Anhängerkupplung vergammelt und die Nebelschlussleuchten bleiben ständig abgeschaltet. Also, wenn mal bei jemanden die Nebelschlussleuchten nicht funktionieren, eine Anhängerkupplung vorhanden ist und die Lämpchen heile sind, dann ist die Anhängerkupplung eine mögliche Ursache.

Wenn, wie in diesen Fall, die Anhängerkupplung schon mechanisch nicht vollständig verbaut wurde, bin ich da bei@bx-basis

-Metallschrott-. Selber Flacheisen auf Glück nachrüsten, reicht da nicht.

 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb GuenniTCT:

Meines Wissens ist die Kontrollfunktion für den Blinker nicht mehr Pflicht.

Kann ich so bestätigen. Ich habe mich vor ein paar Monaten noch danach erkundigt, weil ich im Sommer endlich meine AHK montieren wollte. Bis heute liegt sie leider noch im Keller, denn ich habe es einfach nicht geschafft. Alles eine Frage von verfügbarer Zeit und der entsprechenden Motivation😉. Es muss allerdings ein anderes Blinkerrelais ("stärker") verbaut werden.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb xantist:

Kann ich so bestätigen. Ich habe mich vor ein paar Monaten noch danach erkundigt, weil ich im Sommer endlich meine AHK montieren wollte. Bis heute liegt sie leider noch im Keller, denn ich habe es einfach nicht geschafft. Alles eine Frage von verfügbarer Zeit und der entsprechenden Motivation😉. Es muss allerdings ein anderes Blinkerrelais ("stärker") verbaut werden.

Bei wem hast du dich denn erkundigt?

Geschrieben

ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:
,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolle für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

ECE R 48 Nr. 2.18 :
"Funktionskontrolle" ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet."

ich habe nirgendwo etwas dazu gefunden, dass dies inzwischen nicht mehr gültig ist … bitte korrigiert mich falls ich falsch liege.

  • Like 2
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb entenwilli:

Bei wem hast du dich denn erkundigt?

Ein Mitarbeiter der GTÜ gab mir diese Info. Der sollte es eigentlich genau wissen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb xantist:

Ein Mitarbeiter der GTÜ gab mir diese Info. Der sollte es eigentlich genau wissen.

Eigentlich. 🤔

  • Like 1
Geschrieben

Hm !
Ich ging bislang auch davon aus, daß die Blinkerkontrolle keine Pflicht mehr sei, und hatte mit diversen Xantias bei der HU keine Kommentare dazu oder gar Probleme.
Kurze Internetsuche ergab keinen Fund.
Vielleicht meldet sich ja ein mitlesender PI.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb entenwilli:

https://www.ebay.de/itm/156571955893?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=S6zW8gW_TFK&sssrc=4429486&ssuid=yWn_nbE_SLu&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

In Deutschland vorgeschrieben -
bei uns schon ohne Aufpreis dabei! Alle von uns angebotenen E-Sätze
überwachen die Blinker vom Anhänger.

Das ist ein Universal Elektrosatz. Da wird der Ausfall der Blinker des Anhängers durch Erhöhung der Blinkfrequenz angezeigt. Fahrzeug spezifische Elektrosätze für den Xantia gibt es schon seit längerer Zeit nicht mehr.

  • Like 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb TorstenX1:

Hm !
Ich ging bislang auch davon aus, daß die Blinkerkontrolle keine Pflicht mehr sei, und hatte mit diversen Xantias bei der HU keine Kommentare dazu oder gar Probleme.
Kurze Internetsuche ergab keinen Fund.
Vielleicht meldet sich ja ein mitlesender PI.

Scheinbar wird das gar nicht mehr überprüft. Früher wurde auch die Steckdosenfunktion mit einem so genannten Lichtbalken gecheckt. Kann mich gar nicht dran erinnern wann es das letzte Mal bei meinen Fahrzeugen gemacht wurde.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb entenwilli:

Scheinbar wird das gar nicht mehr überprüft. Früher wurde auch die Steckdosenfunktion mit einem so genannten Lichtbalken gecheckt. Kann mich gar nicht dran erinnern wann es das letzte Mal bei meinen Fahrzeugen gemacht wurde.

Ich hatte es einmal beim TÜV Rheinland, dass bei meinem damaligen Xantia die feststehende AHK überprüft wurde. Das dürfte so 12 Jahre her sein. Ob dabei die Blinküberwachung getestet wurde, weiß ich nicht mehr. Sowohl bei C5 I (abnehmenbare AHK) als auch C5 III (schwenkbar) wurde die AHK nie geprüft. 

  • Like 1
Geschrieben

Früher war der Anbau der AHK abnahmepflichtig und da wurde auch die Elektrik inkl. Blinküberwachung getestet. Im Rahmen der HU wurde es bei mir ein einziges Mal kontrolliert.

Wenn ich lese daß irgendwelche halben AHKs montiert werden wünsche ich mir die Anbauprüfung durch einen PI zurück. War nicht alles schlecht...

  • Like 2
ACCM Claude-Michel
Geschrieben

Vielen Dank schon Mal für die Anregungen. Du hast ja recht Hendrik, ich will ja eine richtig montierte Anhängerkupplung sonst würde ich ja nicht fragen.

Und ja, ich war jetzt schon zig Mal beim der Prüfung und nie hat mich jemand über diese zwei Unvollständigkeiten aufmerksam gemacht.

Vor jedem Fahren habe ich immer geprüft ob die Leuchten funktionieren. Und belastet war das ganze nie. Fahre nur Grünschnitt rum.

Das heißt aber nicht, daß es so bleiben kann.

  • Like 1
Geschrieben
Am 31.12.2024 um 16:05 schrieb ACCM Claude-Michel:

Mechanisch: ich habe nur die stabile Querstrebe mit Kupplung angebaut da ich nur diese erhalten hatte. Wenn ich Bilder von anderen Anhängerkupplungen für Xantia sehe, sind da noch zwei Streben auf jeder Seite. An der Querstrebe sind seitlich auch je zwei Löcher und an der Karosserie ist auch ein Loch auf jeder Seite frei. Da könnte man ein Flacheisen von den zwei Löchher der Querstrebe bis zum Loch in der Karosserie anbauen. Das würde verhindern, daß die Querstrebe bei großer Belastung kippt. Ist das richtig so?

 

die beiden Streben sind allerdings absolut erforderlich, um die wirkenden Kräfte und Momente sicher aufzunehmen, auch bei lediglich gering beladenem Anhänger. Ich hätte allerdings keine Bedenken (formale ausgenommen) selbst angefertigte Streben aus einfachem Baustahl zu montieren. Ich habe mal maßgenommen, und eine Stärke knapp 9 mm gemessen.

Grüße Gerd

ACCM Claude-Michel
Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Gerd Kruse:

....eine Stärke knapp 9 mm gemessen.

Oh, danke Gerd für die Info. Habe gerade so Flachstahl verzinkt, 8 mm x 40 mm. Ich habe sie vorher drangehalten um zu sehen wie es passen könnte da auch ein Versatz drin ist. Ich dachte nur: die sind zu wuchtig...werden ja karosserieseitig nur an einem Stück Blech fixiert. Wenn es notwendig ist, kann ich sie ja nehmen.

Ich habe auch dieses Modul gefunden:

large.Capturedcrandu2025-01-0217-11-38.png.5395a00ec5c548e373991607c4359b59.png

Wenn ich es richtig verstanden habe:

_ wird die Blinkfrequenz erhöht wenn eine Glühlampe vom Blinker defekt ist.

_ funktioniert auch mit LED

_ schaltet die Nebelschlußleuchte aus wenn der Anhänger angeschlossen ist.

Habe nur kein Stecker dafür gefunden aber das kann man auch mit einzelne Stecker lösen.

Bearbeitet von ACCM Claude-Michel
  • Like 1
Geschrieben

Solche Basteleien kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde eine vollständige AHK besorgen und montieren und das Blinkrelais durch eines mit C2-Kontrolleuchte ersetzen - die Verkabelung scheint ja gut zu funktionieren.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb bx-basis:

Solche Basteleien kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde eine vollständige AHK besorgen und montieren und das Blinkrelais durch eines mit C2-Kontrolleuchte ersetzen - die Verkabelung scheint ja gut zu funktionieren.

Man kann auch mal beim Hersteller nachfragen. Thule, Westfalia und Co haben ja ganz gut sortierte Ersatzteillager. Beispielsweise hat Westfalia mir letzten Sommer kostenlos Ersatzteile für einen gebrauchten und beim Versand beschädigten Fahrradträger zugeschickt.

ACCM Claude-Michel
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb bx-basis:

Solche Basteleien kann ich nicht nachvollziehen....

Ich schätze deine Wortmeldungen sehr, aber da kann ich nicht nachvollziehen warum es Basteleien sein sollen? 🤔 Nur weil ich nicht ein ganzen Kabelsatz kaufe den es eh nicht für den Xantia gibt? Also müsste ich einen anderen Satz nehmen und auch adaptieren.

Und zwei Streben herstellen ist auch kein Hexenwerk.

Hydraulikleitungen mit CuNiFer ist ok? Schweißarbeiten an der Karosserie auch? Eine Anhängerkupplung zu ertüchtigen ist nicht ok?

Mir gefällt auch diese Lösung mit dem Modul von Jäger besser als das Blinkrelais mit C2 Anschluß weil soweit ich verstanden habe geht dieses nicht bei LEDs.

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