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Unterschiede Citroen Berlingo VAN zur PKW-Ausführung? (Umtypisierung)

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

ich habe einen neuen Citroen Berlingo MPV M PureTech 110 S&S You (Variante E/H/HNP2-11E0CE, Fertigung 11/2024) gekauft. Dieser hat in Deutschland die Klasse N1 und wurde von mir nach Österreich importiert und ist dort als LKW < 3,5t angemeldet.

Da es in Österreich besser wäre, das Fahrzeug als PKW zu typisieren (höhere Zeitabstände für die technische Überprüfung, geringere Kosten) möchte ich es gerne von LKW auf PKW umtypisieren lassen.

Kann mir jemand sagen, wo der faktische Unterschied der LKW-Berlingos zur PKW-Ausführung liegt, und mit welchen Umbauten ich dementsprechend rechnen muss? Spontan wäre mir nur die Trennwand zwischen Kofferraum und Fahrgastraum eingefallen. Ansonsten hat das Fahrzeug 5 Sitze und entsprechende Sicherheitsgurte.

Liebe Grüße,
Felix

Für Ö kann ich es nicht sagen. In D müssen i.d.R. Nutzfahrzeuge nicht so strenge Abgaswerte erfüllen, um zulassungsfähig zu sein. Bzw. hinken Nutzfahrzeuge bei der Schadstoffklasse immer ein paar Jahre hinter den Pkw her.

Ich denke um eine Recherche bei einer Prüforganisation, Zulassungsbehörde und evtl. Anfrage bei Citroën Austria wirst Du nicht rumkommen.

Das mit der Abgasnorm dürfte hier nicht zutreffen, ich meine hier ist es wirklich nur die Trennwand die aus dem Berlingo einen "LKW" macht, zumindest eine gewisse Zeit wurde der Berlingo als Verbrenner ja ausschließlich so angeboten. Hat möglicherweise was mit dem PKW-Flottenverbrauch zu tun, so fallen die Verbrenner-Berlingos ja aus der Zählung raus da es LKW sind.

Wie und ob man das in Österreich umschreiben kann weiß ich nicht.

Für die Variante PKW muß es manchmal möglich sein, Sitze hinten einzubauen, incl. Sicherheitsgurte. Dafür braucht man dann die herstellerseitigen Befestigungspunkte im Boden.

Sind die vorhanden, geht das, wenn nicht, ein größeres Problem.

Soweit meine Infos.

Jens

vor 7 Minuten schrieb Jensg:

Für die Variante PKW muß es manchmal möglich sein, Sitze hinten einzubauen, incl. Sicherheitsgurte. Dafür braucht man dann die herstellerseitigen Befestigungspunkte im Boden.

Es ist ein 5-Sitzer...

Hast recht, hoffentlich mußte man damals bei der LKW-Zulassung nicht die Befestigungspunkte zuschweißen, wie da mittlerweile verlangt wird. Um illegalen Rückbau und Nutzung zu verhindern.

Was Van und was LKW ist, geht aus den Gesetztestexten auch nicht wirklich schlüssig hervor, einer ist N1, eine N2, der Ducato Bj. 2009 3l Euro 4 ist LKW, der 2015 mit gleichem Hubraum, modernere Einspritzung und DPF Euro 5 ein Van.

Jens

vor 10 Minuten schrieb Jensg:

Hast recht, hoffentlich mußte man damals bei der LKW-Zulassung nicht die Befestigungspunkte zuschweißen, wie da mittlerweile verlangt wird. Um illegalen Rückbau und Nutzung zu verhindern.

Der Berlingo MPV um den es hier geht ist ab Werk ein 5-Sitzer mit LKW-Zulassung, da ist nichts umgebaut oder zugeschweißt. Er hat lediglich eine feste Trennung zwischen Fahrgast- und Gepäckraum die ein identisches Fahrzeug mit PKW-Zulassung nicht hat.

Merci, dann mal schauen, welchen Weg er geht bei der Umschlüsselung. Ein paar Frage hast du ja schon beantwortet.

Jens

  • Ersteller

Danke für eure Antworten. Ich habe jetzt einmal bei Citroen angefragt, werde die Antwort hier hineinstellen. Falls in der Zwischenzeit noch jemand mehr weiß, bin ich auch dankbar.

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