20. Februar 20251 J. Hallo 2CV Freunde, ich benötige Hilfe. Ich war heute mit meiner AZU 250 Bj. 1961 bei der DEKRA zur TÜV Abnahme. Ich habe nur den alten originalen Papp-Brief mit den zwei Halter Eintragungen. Allerdings stehen da keine Schlüsselnummern darin so das der Prüfer erst gar nicht in sein Program kam. Abmelde Datum war 1989 Kann mir jetzt jemand behilflich sein? Gruß Michel Bearbeitet (20. Februar 20251 J. von Arbeiter)
20. Februar 20251 J. Prüfer wechseln. Habe vor einigen Jahren mit einem Freund seine 54er A mit originalem Pappbrief zur HU vorgeführt zwecks Wiederzulassung. Der Prüfer hat aus den Daten im Pappbrief und dem was seine Datenbank so hergab ein nettes Blatt mit den kompletten Daten für die Fahrzeugpapiere ausgestellt als Unterlage für die Zulassungsstelle. Schlüsselnummern gab es da auch keine...
20. Februar 20251 J. Ersteller Danke für die Info, nur liegt es nicht am freundlichen Prüfer, sondern an der elektronik bzw. dem Computer der keinen Zugang zu irgenwelchen Daten hat oder aus dem alten braunen Pappbrief. Was steht denn bitte auf den aktuell ausgestellten hellen Fahrzeugscheinen für Ziffern zu 1.1 und zu 1.2 u. 1.3 ? (bestimmt nicht : Prüfer wechseln) Danke, Michel Bearbeitet (20. Februar 20251 J. von Arbeiter)
20. Februar 20251 J. Im Pappbrief stehen doch Daten drin, diese überträgt der Prüfer in entsprechende Felder der neuen ZB. Was fehlt muss er sich aus den Fingern oder seiner Datenbank saugen. Habe ich wie gesagt genau so für ein A-Modell mit Pappbrief bei der DEKRA gemacht und mit diversen Importautos deren Papiere noch deutlich weniger hergaben als ein alter deutscher Pappbrief. Ziffer 2.1 ist 3001 (Citroën), 2.2 ist üblicherweise 000 wenn in den alten Papieren nichts steht, es sei denn der Prüfer findet eine zum Fahrzeug gehörende TSN in seiner Datenbank. Ziffer 1.1 bis 1.3 sind Name und Anschrift des Halters... Bearbeitet (20. Februar 20251 J. von bx-basis)
20. Februar 20251 J. Wozu brauchst Du für eine normale HU denn die Angaben? Wenn die ursprünglichen Fahrzeugpapiere incl Abmeldebescheinigung vorliegen, muss kein Gutachten nach §23 für die Wiederzulassung gemacht werden.
20. Februar 20251 J. Korrekt. Mein Prüfer hat damals quasi als Service für die Zulassungsstelle die Daten für die neuen Papiere zusammengestellt und ausgedruckt.
20. Februar 20251 J. Ersteller Noch einmal, ich habe nur den alten Pappbrief, keinen grünen Zettel. In dem alten Brief von 1961 stehen aber noch keine Schlüsselnummern sodas der Prüfer keinen Zugang zu seinem System hatte. So, und schon ging es nicht mehr weiter. Michel
20. Februar 20251 J. Exakt die gleiche Ausgangslage wie bei besagter 54er 2CV A die problemlos nach der HU bei der DEKRA neu zugelassen wurde - daher mein Rat den Prüfer zu wechseln.
20. Februar 20251 J. Prüfer wechseln… Wenn im Brief keine TSN steht, kann es auch sein, dass für die AZU später keine zugeteilt wurde. In den Listen des KBA gibt’s jedenfalls keinen Eintrag dazu. Für die HU ist das doch völlig egal, in allen meinen aus F importierten Autos ist die TSN genullt. Kläre aber vorher mit der Zulassungsstelle, ob die ohne Abmeldebescheinigung überhaupt zulassen wollen. Manchmal reicht auch der Nachweis der Stilllegung im Brief. Bearbeitet (20. Februar 20251 J. von Thomas Hirtes)
20. Februar 20251 J. vor 14 Minuten schrieb Thomas Hirtes: Wenn im Brief keine TSN steht, kann es auch sein, dass für die AZU später keine zugeteilt wurde. In den Listen des KBA gibt’s jedenfalls keinen Eintrag dazu. Ist beim 2CV A auch so, zumindest hat der Prüfer damals nichts für die 375cm³-Version gefunden.
20. Februar 20251 J. Ersteller Die grüne Abmeldebescheinigung gab es anscheinen 1989 noch nicht. Im Brief ist das Abmeldedatum eingtragen samt Stempel und Vermerk: 5.- DM
20. Februar 20251 J. vor 30 Minuten schrieb Arbeiter: Die grüne Abmeldebescheinigung gab es anscheinen 1989 noch nicht. Doch, die gab’s schon. Ich habe hier einen Brief mit Abmeldebescheinigung aus 1987. Ich würde das wie gesagt im Vorfeld mit der Zulassungsstelle klären.
21. Februar 20251 J. Wir haben folgende Modelle gefunden. Bitte wähle dein Fahrzeug aus: Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 9 kW / 12 PS 1954 - 1990 3001 / 902 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 10 kW / 14 PS 1961 - 1990 3001 / 903 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 11 kW / 15 PS 1961 - 1990 3001 / 904 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 15 kW / 20 PS 1963 - 1970 3001 / 340 Citroen 2CV 4 Leistung Baujahr HSN/TSN 12 kW / 16 PS 1963 - 1970 3001 / 325 Citroen 2CV 4 Leistung Baujahr HSN/TSN 17 kW / 23 PS 1970 - 1975 3001 / 351 Citroen 2CV 6 Club Leistung Baujahr HSN/TSN 21 kW / 29 PS 1970 - 1985 3001 / 303 Citroen 2CV 6 Leistung Baujahr HSN/TSN 18 kW / 24 PS 1975 - 1981 3001 / 370 Citroen 2CV 6 Leistung Baujahr HSN/TSN 20 kW / 27 PS 1979 - 1990 3001 / 430
21. Februar 20251 J. Gerade eben schrieb entenwilli: Wir haben folgende Modelle gefunden. Bitte wähle dein Fahrzeug aus: Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 9 kW / 12 PS 1954 - 1990 3001 / 902 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 10 kW / 14 PS 1961 - 1990 3001 / 903 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 11 kW / 15 PS 1961 - 1990 3001 / 904 Citroen 2CV Leistung Baujahr HSN/TSN 15 kW / 20 PS 1963 - 1970 3001 / 340 Citroen 2CV 4 Leistung Baujahr HSN/TSN 12 kW / 16 PS 1963 - 1970 3001 / 325 Citroen 2CV 4 Leistung Baujahr HSN/TSN 17 kW / 23 PS 1970 - 1975 3001 / 351 Citroen 2CV 6 Club Leistung Baujahr HSN/TSN 21 kW / 29 PS 1970 - 1985 3001 / 303 Citroen 2CV 6 Leistung Baujahr HSN/TSN 18 kW / 24 PS 1975 - 1981 3001 / 370 Citroen 2CV 6 Leistung Baujahr HSN/TSN 20 kW / 27 PS 1979 - 1990 3001 / 430 Kann man damit was anfangen ?
21. Februar 20251 J. Ersteller Vielen herzlichen Dank Willi! Ich habe dies gleich zu DEKRA weitergeleitet. Mal sehen was passiert. Gruß Michel
24. Februar 20251 J. Am 20.2.2025 um 15:19 schrieb Arbeiter: Die grüne Abmeldebescheinigung gab es anscheinen 1989 noch nicht. Im Brief ist das Abmeldedatum eingtragen samt Stempel und Vermerk: 5.- DM Doch, die gab es. Ist aber auch egal, weil die Abmeldung ja im Brief eingetragen ist. Bei einem deutschen KFZ-Brief, der nicht geschnitten ist, entfällt de facto die Vollabnahme. Außerdem stehen sämtliche Daten ja im KFZ-Brief. Und ganz klar, wenn es bei der Vorlage deutscher Originalpapiere ernsthaft Probleme gibt, ist ein Wechsel des Prüfers bzw. der Prüforganisation im Zweifelsfall vielleicht doch eine gute Lösung. 2CV vor 1963 hatten übrigens keine ABE, weswegen vom Kölner TÜV in jedem KFZ-Brief bestätigt wurde, dass "das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht" (konkret heißt das: TÜV-Stempel und Unterschrift des jeweiligen TÜV-Prüfers). Im Prinzip entspricht dies einer Einzelabnahme. Deine Ente kommt aus dem Saarland, da müsste bei "Bescheinigungen der Angabe in Spalte A" auch irgendetwas in der Art stehen, wobei ich eher auf eine Abnahme im Saarland tippen würde. Bearbeitet (24. Februar 20251 J. von Vincent2)
9. März 20251 J. Ersteller Rückmeldung: es hat jetzt problemlos geklappt. Nach dem sich die Prüfstelle "schlau gemacht" hatte kam der Anruf das ich meine Papiere abholen kann. Danke nocheinmal allen Unterstützern mit Info. Gruß Michel
24. März 20251 J. Hallo Arbeiter, da ich auch eine 61'er AZU habe, bei der die Schlüsselnummer allerdings genullt ist (Import aus Frankreich) würde mich mal interessieren, welche Schlüsselnummer der Prüfer denn jetzt genommen hat. LG, Bert
26. März 20251 J. Ersteller Hallo Bert, es sind fünf Nullen und 3001 für Citroen eingeschrieben. Gruß Michel
27. März 20251 J. vor 16 Stunden schrieb Arbeiter: es sind fünf Nullen und 3001 für Citroen eingeschrieben. Oha! Also auch genullt. Das hilft uns nicht weiter…
27. März 20251 J. In deutschen Prospekten aus der Zeit lese ich immer nur AZUL in der Auflistung. Der 2CV Weekend AZUL war aber ein Kombimodell und wurde in Belgien produziert (kostete 4450 DM). Gab es in Deutschland schon zu der Zeit den 2CV AZU? Wenn nicht, könnte es ja sein, daß es für das Modell keine Typnummer gibt.
27. März 20251 J. Wie ich die deutsche Bürokratie einschätze, gab es garantiert für alles eine Nummer. 😝 Aber die AZUL war bestimmt ein eigener Typ, die hätte ja auch ne Rückbank und 4 Sitzplätze. Meine AZU und die vom Arbeiter sind ja richtige LKW…
28. März 20251 J. Deswegen kann es sein, daß es eine Typnummer für die AZUL gibt, aber nicht für die AZU.
29. März 20251 J. Ich habe versucht herauszufinden, seit wann es überhaupt die Typschlüsselnummern gibt. Nichts bei Google, nichts bei Wiki, auch sonst ohne Erfolg. Weiß hier vielleicht jemand etwas genaueres? Es muß so kurz vor 1960 gewesen sein. In diesem Zusammenhang vermute ich, daß zu diesem Zeitpunkt alle am Markt angebotenen Modelle eine solche Nummer erhalten haben, daß es aber rückwirkend für nicht mehr angebotene Typen keine Schlüssel mehr gab. Deswegen ist die AZ seit Anbeginn drin, kurzzeitige Varianten aber nicht. Modelle der späteren 60er Jahre haben dann alle eine Schlüsselnummer. Bearbeitet (29. März 20251 J. von der_Glufy)
29. März 20251 J. Ersteller Ich habe doch einen originalen Pappbrief von 1961, da ist eine Anordnung für Schlüsselnummern noch gar nicht vorgesehen. Also muß dies später als 61 erfolgt sein. Gruß Michel
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