6. März 20251 J. Hallo Citroen-Freunde, ich trage mich mit dem Gedanken, einen Gebrauchtwagen (Bj. 1990) in Frankreich zu kaufen. Hat jemand persönliche Erfahrungen, wie das funktioniert? Ich möchte das Auto am liebsten auf Rädern nach Deutschland holen. Bisher habe ich eher fragliche Hinweise erhalten von Leuten, die mal gehört haben, dass ...... 🙂 So hab ich z.B. die Aussage erhalten, dass das in Frankreich zugelassene Fahrzeug vor dem Verkauf nicht abgemeldet werden muss, der Verkäufer die Zulassung durchstreicht und den Namen des Käufers draufschreibt. Kann ich mir nicht vorstellen, wo doch die Zulassung ein Dokument ist. Und dann kann man mit der französischen Nummer bis nach Hause fahren. Welche Dokument braucht man eventuell zusätzlich, um das Auto dann in Deutschland zuzulassen? Wenn das schon mal jemand gemacht hat mit allen Behördengängen, wäre ich für Hinweise sehr dankbar. BG! Falk
6. März 20251 J. Eine Abmeldung wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Der Verkäufer streicht die Zulassungsbescheinigung durch mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift und füllt ein "certificat de cession" aus das beide Seiten unterschreiben, dieses ist das offizielle Dokument was den Verkauf dokumentiert. Ab diesem Zeitpunkt gehört dann der Wagen dem Käufer und dieser hat dann 1 Monat Zeit um die Zulassungsdokumente auf seinen Namen ausstellen zu lassen. Die Ausfuhr nach Deutschland geht so völlig problemlos, wenngleich da eigentlich irgendwelche anderen behördlichen Sachen vorgesehen sind - braucht aber keiner. Um damit legal zu fahren zu können muß der Käufer den Wagen natürlich versichern, und zwar ab dem tag der Übernahme - und das wird für Dich als Deutscher ohne Wohnsitz in Frankreich möglicherweise die größte Herausforderung. Ich weiß nicht ob es Versicherer gibt die das machen, wenn Du einen findest dann steht der Überführung nichts im Wege. Zulassung in D ist dann nach Vollabnahme problemlos möglich. Achtung: die Zustandsbeschreibungen französischer Verkäufer weichen meist minimal von der Realität ab. Ein "voiture roulante" schafft es möglicherweise auch nur bis ins nächste Dorf wenn das nicht allzu weit entfernt liegt, der Hinweis auf "corrosion" auf dem Bericht der contrôle technique kann durchaus die Umschreibung für faustgroße Löcher sein...
6. März 20251 J. vor 1 Stunde schrieb bx-basis: Um damit legal zu fahren zu können muß der Käufer den Wagen natürlich versichern, und zwar ab dem tag der Übernahme - und das wird für Dich als Deutscher ohne Wohnsitz in Frankreich möglicherweise die größte Herausforderung. Ich weiß nicht ob es Versicherer gibt die das machen, wenn Du einen findest dann steht der Überführung nichts im Wege. Ob das heute noch geht weiss ich nicht, aber ich habe im Sommer 2017 für meinen damals in der Normandie gekauften C6 bei einer französischen Gesellschaft eine temporäre 30 Tages Versicherung abschließen können. Das war sogar im Vergleich zu einer deutschen Kurzzeitversicherung echt preiswert. Man konnte sogar einen Schutzbrief mit einbauen. An Unterlagen brauchte man eine Kopie der carte grise und des Führerscheins. War total problemlos. Ich habe leider dazu keine Unterlagen mehr, aber das wird ja mit google&Co rauszukriegen sein Bearbeitet (6. März 20251 J. von Andreas Strunk)
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