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Zukünftige EU Regelung zu Autoverwertung

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

ich war die letzten beiden Tage auf einer Konferenz in Antwerpen zum Thema Autorecycling. Es war zwar geschäftlich, aber es hat eine durchaus relevante Komponente für Old- und Youngtimer Besitzer. Dazu unten.

Jedenfalls bin ich heute Morgen aus dem Vortragsraum in die Pause gegangen – und da lief plötzlich und vollkommen unerwartet vor mir auf einem Bildschirm der Image Film eines großen französischen Autoverwerters. Genau in dem Moment wurde ein wunderschön strahlend glänzender Grünmetallic Xantia X2 mit einem Gabelstapler vom Hof angehoben, in die Verwertung Halle gefahren, wo diverse Teile ausgebaut wurden und dann wurde das Restauto in den Schredder gejagt. Ich konnte das gar nicht anschauen, denn wir hatten genauso einen vor circa 25 Jahren.

Abgesehen von meiner Gefühlswelt habe ich auf dieser Tagung ein paar sehr interessante Informationen erhalten: Die EU überarbeitet gerade die europäische Altauto Direktive. Während die Altauto Direktive von 2001 in Deutschland nicht in vollem Umfang zur Anwendung kam, weil beispielsweise bei der Abmeldung eines Fahrzeuges kein Verwertungsnachweis gefordert wurde, wird sich das in Zukunft ändern.

In sehr vielen anderen europäischen Ländern kann man beispielsweise ein Fahrzeug nur abmelden, wenn man den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerter vorlegt. Ansonsten zahlt man die KFZ-Steuer einfach weiter – in Italien beispielsweise bis zum jüngsten Tag. Dadurch erreichen die Behörden natürlich sehr hoher Altauto Rücklaufquoten. In Deutschland wurde dieser Teil der bisherigen Altautodirektive nicht konsequent umgesetzt.

Die Überarbeitung wird eine europäische Richtlinie sein, die bei in Kraft treten sofort in allen europäischen Ländern Gesetzesstatus erreicht –und damit auch in Deutschland (vermutlich in 2026). D.h., dass Ausschlachtung von Alt Fahrzeugen als Ersatzteilspender für nicht zertifizierte Gewerbebetriebe und Privatleute zukünftig erschwert beziehungsweise unmöglich werden. Das wird die Ersatzteillage nicht unbedingt verbessern.

Das interessante ist, dass die neue Richtlinie (wie auch die bisherige Direktive) nicht für historisch bedeutsame fahrbereite Fahrzeuge gelten soll – also vermutlich in Deutschland Autos mit H-Kennzeichen. D.h. ein ein gepflegtes Fahrzeug mit H-Kennzeichen darf man schlachten – ein abgerocktes Auto ohne TÜV nicht.

 

 

Bearbeitet ( von 96er)

vor 14 Minuten schrieb 96er:

In sehr vielen anderen europäischen Ländern kann man beispielsweise ein Fahrzeug nur abmelden, wenn man den Verwertungsnachweis eines zertifizierten Altautoverwerter vorlegt. Ansonsten zahlt man die KFZ-Steuer einfach weiter – in Italien beispielsweise bis zum jüngsten Tag.

In Frankreich gibt es so etwas wie eine Abmeldung nicht. Ein neues Auto wird angemeldet und dann gibt es nur 3 Optionen: Verkauf an neuen Halter, Verkauf an einen Wiederverkäufer, Abgabe zur Entsorgung.

Steuern bezahlt man hier nur 1x bei der Zulassung, laufende Kosten verursacht nur die Versicherung die für jedes zugelassene Auto vorgeschrieben ist. Anders als in Deutschland gibt es hier jedoch durchaus Möglichkeiten einen Versicherungsvertrag zu beenden und das Auto irgendwo in eine Ecke zu stellen, das wird sehr deutlich wenn man in ländlichen Gegenden mal guckt was so alles auf den Grundstücken rumsteht - das ist garantiert nicht alles versichert...

Auf den Verwertungsnachweis muss aber (leider😄) verzichtet werden, wenn man sein Auto als gestohlen meldet.

Das ist in Italien, zumindest in meinem dortigen Bekanntenkreis, so "üblich" und wird von den Behörden akzeptiert, bzw. geduldet (zumindest im Trentino).

Hier in Deutschland könnte es natürlich sein, das das Ordnungsamt zum Nachschauen und kontrollieren käme.

Trotzdem würde sich die Anzahl der Schlachtfahrzeuge dann sicherlich deutlich dezimieren.

Warten wir es ab............

vor 5 Minuten schrieb Rundauge:

Hier in Deutschland könnte es natürlich sein, das das Ordnungsamt zum Nachschauen und kontrollieren käme.

Das wurde doch im April 1998 mit Inkrafttreten der Altautoverordnung schon angekündigt daß das Ordnungsamt den Verbleib abgemeldeter PKW prüfen werde. Mich hat in 23 Jahren kein Ordnungsamt gefragt wo meine Autos geblieben sind, keines hat je einen Verwertungsnachweis bekommen.

Glaubt irgendjemand ernsthaft daß die Behörden Zeit und Personal für so etwas haben werden?

  • Ersteller

Die Zeiten ändern sich. Auch die Vernetzung der Behörden. Ich verfolge die ausarbeitung der neuen Richtlinie „End of Life Vehicle Regulation“ ELVR schon eine Weile (unser Unternehmen ist u.A. Autozulieferer). Die ELVR ist ein Kernelement der „Circular Economy“ im Rahmen des EU Green Deals. Das wird ein vollkommen anderes Spiel als früher, insbesondere für Neuwagen. 

vor 49 Minuten schrieb bx-basis:

In Frankreich gibt es so etwas wie eine Abmeldung nicht. Ein neues Auto wird angemeldet und dann gibt es nur 3 Optionen: Verkauf an neuen Halter, Verkauf an einen Wiederverkäufer, Abgabe zur Entsorgung.

Steuern bezahlt man hier nur 1x bei der Zulassung, laufende Kosten verursacht nur die Versicherung die für jedes zugelassene Auto vorgeschrieben ist. Anders als in Deutschland gibt es hier jedoch durchaus Möglichkeiten einen Versicherungsvertrag zu beenden und das Auto irgendwo in eine Ecke zu stellen, das wird sehr deutlich wenn man in ländlichen Gegenden mal guckt was so alles auf den Grundstücken rumsteht - das ist garantiert nicht alles versichert...

In D kannst Du die Versicherung auch beenden. Geht einher mit der Abmeldung. Automatisch. Solange die Kiste dann auf Privatgrund steht, ist das dann auch alles legal (solange keine Umweltgefährdung davon ausgeht).

vor 6 Minuten schrieb silvester31:

In D kannst Du die Versicherung auch beenden. Geht einher mit der Abmeldung. Automatisch.

Ist mir selbstverständlich bekannt, ich habe ja nur die Situation hier in F geschildert wo man ein Auto eben nicht abmelden und behalten kann. Eigentlich geht auch das Beenden der Versicherung nur im Zuge von Verkauf/Ummeldung/Verschrottung, aber es gibt Mittel und Wege dies zu umgehen. Auch ausbleibende Beitragszahlungen führen zur Beendigung der Versicherung, was aber auf die Zulassung keine Auswirkungen hat, außer daß man nicht mehr fahren darf. Eine Zwangsstillegung wie sie in D passieren kann gibt es hier nicht.

Für die Lagerung abgemeldeter Kfz in D gibt es sicherlich gesetzliche Vorgaben gibt die man als Privatperson kaum erfüllen kann, so daß abmelden und wegstellen nicht 100% legal ist. Aber wer soll das ernsthaft kontrollieren?

Irgendwo habe ich gelesen, das neben Verwertungsgeboten auch Verwertungsverbote in der neuen Altautoverordnung vorgesehen sind. So soll die Wiederverwertung von sicherheitsrelevanten Steuergeräten (ABS, Airbag...) nicht mehr zulässig sein. Das wäre der Tod für viele Youngtimer.

  • Ersteller
vor 4 Stunden schrieb Joschko:

Irgendwo habe ich gelesen, das neben Verwertungsgeboten auch Verwertungsverbote in der neuen Altautoverordnung vorgesehen sind. So soll die Wiederverwertung von sicherheitsrelevanten Steuergeräten (ABS, Airbag...) nicht mehr zulässig sein. Das wäre der Tod für viele Youngtimer.

Zitat aus dem Entwurf:

TEIL E

NICHT WIEDERZUVERWENDENDE BAUTEILE UND TEILE

1.Sämtliche Airbags einschließlich Kissen, pyrotechnische Sätze, elektronische Steuergeräte und Sensoren.

2.Systeme zur Abgasnachbehandlung (z. B. Katalysatoren, Partikelfilter).

3.Schalldämpfer.

4.Automatische oder nicht automatische Gurtsysteme einschließlich Gurtbänder, Gurtschlösser, Gurtstraffer, pyrotechnische Sätze.

5.Sitze mit Sicherheitsgurtverankerungen und/oder Airbags.

6.Lenkungsblockiervorrichtungen, die auf die Lenksäule wirken.

7.Wegfahrsperren einschließlich Transponder und elektronische Steuergeräte.

Falls es jemand interessiert - das ist der Gesetzesentwurf aus Mitte 2023, der aber in der Diskussion zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat noch diskutiert bzw. „verwurschtet“ wird und sicherlich so nicht bleiben wird.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451
 

Auf jeden Fall könnten gewerbliche Schrauber als Kleinbetriebe sehr große Probleme bekommen, da sie i.d.R. aufgrund der Anforderungen keine zertifizierten Verwerter sind. So wie das bisher bei Torsten (RIP) in Fußgönnheim lief, wird es zukünftig wahrscheinlich nicht mehr laufen können. Also ungeprüfte Gebrauchtteile aus einem auf der Wiese stehenden Schlachter gegen schmales Geld.

 

Zitat:

TEIL A 
MINDESTANFORDERUNGEN AN LAGERSTÄTTEN UND VERWERTUNGSSTÄTTEN

1.Lagerstätten, einschließlich Lagerstätten in den Sammelstellen, für die Lagerung von Altfahrzeugen vor ihrer Behandlung sowie ihrer Bauteile, Teile und Werkstoffe 

a)verfügen über undurchlässige Oberflächen mit Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten sowie fettlösende Reinigungsmittel 

b)und Ausrüstung für die Aufbereitung von Wasser, einschließlich Regenwasser, in Übereinstimmung mit Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen. 

2.Die Lagerung ist so zu gestalten, dass Schäden an Folgendem vermieden werden: 

a)Bauteilen und Teilen, die die in diesem Anhang VII Teil B Nummern 1 und 2 aufgeführten Flüssigkeiten und Fluide enthalten;

b)Bauteilen, Teilen und Werkstoffen, die in diesem Anhang VII Teil C aufgeführt sind.

3.Die Orte, an denen Altfahrzeuge und ihre Bauteile, Teile und Werkstoffe behandelt werden, verfügen über Folgendes:

a)geeignete Bereiche mit undurchlässiger Oberfläche und Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten sowie fettlösende Reinigungsmittel;

b)angemessene Lagermöglichkeiten für Teile, Bauteile und Werkstoffe, die aus dem Altfahrzeug entfernt wurden, einschließlich undurchlässiger Lagermöglichkeiten für ölverunreinigte Teile, Bauteile und Werkstoffe;

c)geeignete Behälter für die Lagerung von Batterien (Elektrolytneutralisierung vor Ort oder an anderer Stelle), Filtern und PCB/PCT-haltigen Kondensatoren;

d)geeignete separate Lagertanks für die gesonderte Lagerung von Flüssigkeiten aus Altfahrzeugen: Kraftstoff, Motoröl, Getriebeöl, Kraftübertragungsflüssigkeit, Hydrauliköl, Kühlflüssigkeit, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Batteriesäuren, Flüssigkeiten aus Klimaanlagen und sonstige Flüssigkeiten in Altfahrzeugen;

e)Ausrüstung für die Aufbereitung von Wasser, einschließlich Regenwasser, in Übereinstimmung mit Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften;

f)angemessene Lagermöglichkeiten für gebrauchte Reifen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, Brandgefahren und zu große Lagerbestände zu vermeiden.

4.Zugelassene Verwertungsanlagen, die zur Behandlung von Elektrofahrzeugen zugelassen sind, müssen die Anforderungen des Anhangs XII der Verordnung (EU) 2023/[Batterien und Altbatterien] erfüllen. 

TEIL D

WIEDERVERWENDUNG, WIEDERAUFARBEITUNG UND ÜBERHOLUNG VON TEILEN UND BAUTEILEN

1.Technische Bewertung der entfernten Teile und Bauteile:

a)Zur Wiederverwendung:

i)Das Teil oder Bauteil ist funktionstüchtig;

ii)es kann leicht für seinen primären Zweck, für den es konzipiert wurde, verwendet werden.

b)Zur Wiederaufarbeitung oder Überholung:

i)Das Teil oder das Bauteil ist vollständig;

ii)eine Bewertung des Schadens, der eingeschränkten Funktionalität oder Leistung und der Reparaturen, die für die Wiederherstellung eines Zustands erforderlich sind, in dem das Teil oder Bauteil verwendet werden kann;

iii)es gibt keine starke Korrosion. 

2.Mindestangaben bei der Kennzeichnung der Teile und Bauteile:

a)Bezeichnung des Bauteils oder des Teils;

b)Verweis auf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs, aus dem das Teil oder Bauteil entfernt wurde; und

c)Name, Postanschrift mit Angabe einer einzigen Kontaktstelle und E-Mail-Adresse, gegebenenfalls einer Internetadresse, mit Angabe des Wirtschaftsteilnehmers, der das Bauteil oder Teil entfernt hat.

Bearbeitet ( von 96er)

  • Ersteller
vor 8 Stunden schrieb bx-basis:

 

Für die Lagerung abgemeldeter Kfz in D gibt es sicherlich gesetzliche Vorgaben gibt die man als Privatperson kaum erfüllen kann, so daß abmelden und wegstellen nicht 100% legal ist. Aber wer soll das ernsthaft kontrollieren?

Naja - wenn die Behörden wollten, dann könnten sie. Sie kennen ja den letzten Halter und dessen Adresse. Wie gesagt - bisher schon geltendes EU Recht wurde in D nicht vollumfänglich umgesetzt und es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen. Das sollte zukünftig mit der ELVR enden.

Bearbeitet ( von 96er)

vor 11 Stunden schrieb 96er:

Ich konnte das gar nicht anschauen, denn wir hatten genauso einen vor circa 25 Jahren.

Das ist bedauerlich. Die Überschrift erscheint mir trotzdem etwas unglücklich gewählt, da man Dein gebrochenes Herz mit einer schlimmen neuen Altautoverordnung in Verbindung bringt…

https://taz.de/Studie-zu-Autoreparaturen/!6077164/

Zitat

Bei teuren Autoreparaturen spart der Einbau gebrauchter Ersatzteile nicht nur Kosten, sondern ist auch erheblich weniger schädlich für die Umwelt. Zu diesem Schluss kommt eine von den Unfall- und Verkehrsforschern der Allianz veröffentlichte neue Studie aus Großbritannien.

Zitat

Verfasst wurde die Studie von Fachleuten der britischen Vehicle Recyclers’ Association (VRA), der auf Nachhaltigkeit spezialisierten Unternehmensberatung Oakdene Hollins und dem Recycling-Unternehmen Synetiq. Die Studie basiert auf komplexen Berechnungen: Die Autoren bezogen 33 Schritte bei der Reparatur eines Unfallwagens in ihre Analyse ein und berechneten die CO₂-Belastung jedes einzelnen dieser Schritte.

Zitat

Die Allianz hatte die Verwendung gebrauchter Ersatzteile bei Autoreparaturen ihrer Kundinnen und Kunden vor einem knappen Jahr zugelassen. Sicherheitsrelevante Teile wie Lenkungen oder Achsen werden dabei nicht verwendet. In Großbritannien sind Reparaturen mit gebrauchten Teilen schon länger üblich. Dabei geht es nicht nur um die CO₂-Bilanz. Die deutschen Kfz-Versicherer klagen seit Jahren über ausufernde Reparaturkosten, bei denen die hohen Preise neuer Ersatzteile eine maßgebliche Rolle spielen.

 

3 hours ago, 96er said:

So wie das bisher [...] lief, wird es zukünftig wahrscheinlich nicht mehr laufen können. Also ungeprüfte Gebrauchtteile aus einem auf der Wiese stehenden Schlachter gegen schmales Geld.

Verwertung und Recycling ist ne gute Sache. Das Erschweren bzw. Unmöglichmachen von Reparaturen aber nicht. Zum Einen aus wirtschaftlicher Sicht, zum Anderen aus Sicht von Ressourcenverschwendung. Reparaturen, insbesondere das Ermöglichen von wirtschaftlichen Reparaturen älterer Geräte, sollte Priorität haben.
Wenn man dann zu jedem Gebrauchtteil einen Herkunftsnachweis-Zettelsalat braucht, hört sich das für mich nach einem typischen Bullshit-Job an.

Eines Tages benötigt man vielleicht Entsorgungsnachweise für seinen heruntergespitzten Bleistiftstummel.

  • Ersteller
vor einer Stunde schrieb schwinge:

Verwertung und Recycling ist ne gute Sache. Das Erschweren bzw. Unmöglichmachen von Reparaturen aber nicht. Zum Einen aus wirtschaftlicher Sicht, zum Anderen aus Sicht von Ressourcenverschwendung. Reparaturen, insbesondere das Ermöglichen von wirtschaftlichen Reparaturen älterer Geräte, sollte Priorität haben.
Wenn man dann zu jedem Gebrauchtteil einen Herkunftsnachweis-Zettelsalat braucht, hört sich das für mich nach einem typischen Bullshit-Job an.

Eines Tages benötigt man vielleicht Entsorgungsnachweise für seinen heruntergespitzten Bleistiftstummel.

Das ist ja eigentlich genau das Ziel der EU mit dem Circular Economy Ansatz. Nur wie leider sehr häufig der Politik im allgemeinen und in der EU im speziellen ist gut gemeint leider nicht immer gut gemacht. Die haben ein paar wirklich bürokratische Monster Regulierungen auf den Weg gebracht, die so super kompliziert sind, daß sie die Unternehmen kaum umgesetzt bekommen.

Das Problem ist, daß die EU den meisten EU Bürgern ziemlich am A… vorbei geht - weil es so weit weg ist und es keiner versteht. Dabei machen die jeden Tag Gesetze, die massiv (sic!) in den Alltag von Menschen und Unternehmen eingreifen.

  • Ersteller
vor 2 Stunden schrieb M. Ferchaud:

Das ist bedauerlich. Die Überschrift erscheint mir trotzdem etwas unglücklich gewählt, da man Dein gebrochenes Herz mit einer schlimmen neuen Altautoverordnung in Verbindung bringt…

Clickbait 😉

vor 33 Minuten schrieb 96er:

Clickbait 😉

Haben wir das wirklich nötig in diesem Forum? 😉

vor 7 Stunden schrieb schwinge:

Verwertung und Recycling ist ne gute Sache. Das Erschweren bzw. Unmöglichmachen von Reparaturen aber nicht.

Lies mal Quality Land. Da gibt es ein Gesetz, das jegliche Reparaturen verbietet. Zur Stärkung der Wirtschaft natürlich.

Grüße
Andreas

Die Treiben es noch soweit das selbst der bequeme Deutsche auf die Straße geht.

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