26. März 20251 J. Habe bei meiner Acadiane kleine 3 bis 10 mm grosse Durchrostungen gefunden kaum zu sehen.Duerfen die zugeschweißt werden oder muß der Rahmen ausgetauscht werden Gruß 😄 😄
26. März 20251 J. Das kommt drauf an ob der Rahmen oder die Bodenbleche betroffen sind. Die mittlere Hälfte ist der Rahmen: schweißen unter Umständen erlaubt. Außen sind die Bodenbleche: schweißen problemlos möglich.
29. März 20251 J. Ersteller Ist im Rahmen vorne links durch aber nur 2 kleine Löcher kaum zu sehen. Aber mein Prüfer hat bei Citroen gelernt und kennt sich aus ist mir auch recht so als einer der von Enten keine Ahnung hat.
29. März 20251 J. vor 16 Minuten schrieb knitterliese: Ist im Rahmen vorne links durch aber nur 2 kleine Löcher kaum zu sehen. Aber mein Prüfer hat bei Citroen gelernt und kennt sich aus ist mir auch recht so als einer der von Enten keine Ahnung hat. Da gelten dieselben Vorgaben, wie bei allen tragenden Teilen, d.h., es muss fachgerecht instand gesetzt werden, ohne durchgezogene Nähte etc.. Im Übrigen könntest Du doch den Prüfer einfach fragen, was er dazu meint, wenn Du immer zu selbem Prüfer gehst. Die Frage, was sich offizielle Citroen-Werkstätten früher so zusammengebraten haben, möchte ich hier gar nicht erst stellen... 😉
29. März 20251 J. In der Überschrift schreibst du „vor den Vordersitzen“. Klingt für mich nach dem Bodenblech? Das ist nicht tragend, darf also geschweißt, gespachtelt oder was auch immer werden. Beim Rahmen sieht’s anders aus, siehe oben. Aber „kleine Löcher“ hört sich für mich jetzt eher nach Bodenblech als nach Rahmen an…
31. März 20251 J. Am 29.3.2025 um 22:00 schrieb Xantia-Luggi: In der Überschrift schreibst du „vor den Vordersitzen“. Klingt für mich nach dem Bodenblech? Das ist nicht tragend, darf also geschweißt, gespachtelt oder was auch immer werden. Beim Rahmen sieht’s anders aus, siehe oben. Aber „kleine Löcher“ hört sich für mich jetzt eher nach Bodenblech als nach Rahmen an… Für den TÜV ist die Karosserie auch bei 2CV/DYANE/AMI tragend und es darf nur geschweißt werden. Im Gegensatz zu Frankreich dürfen deshalb auch keine Bleche eingenietet werden. Wenn manche Prüfer das durchgehen lassen, ist das für den Besitzer schön, aber im Normalfall gibt es bei gespachtelten Bodenblechen - dito Einstiegen etc. - keine Plakette.
31. März 20251 J. In der Praxis gilt aber meist kein Loch = kein Mangel. Egal wie oder womit das Loch verschlossen wurde...
31. März 20251 J. vor einer Stunde schrieb JK_aus_DU: In der Praxis gilt aber meist kein Loch = kein Mangel. Egal wie oder womit das Loch verschlossen wurde... Naja, ich kenne es so, dass Prüfer auch mal klopfen und Spachtelmasse, Lehm, Fertigzement, Fimo, Hubba Bubba und Ziegenmist sind eben keine Art odnungsgemäß Löcher im Boden zu verschließen...Und auch wenn es Menschen gibt, die ganze Einstiege aus GFK perfekt nachmodellieren können, bezog sich die ursprüngliche Frage ja nicht auf die künstlerische Leistung, sondern auf eine ordnungsgemäße Reparatur 😉 Bearbeitet (31. März 20251 J. von Vincent2)
31. März 20251 J. ist zwar schon ewig her, aber ich hatte mit eingenieteten Blechen beim 2CV nie Probleme beim TÜV. Ich habe seinerzeit darüber sogar mit dem Prüfer noch gesprochen; erlaubte ausdrücklich die genieteten Bleche. Schweissungen an den Rahmenträgern ausser den dafür vorgesehenen seitlichen Verstärkungen hat er hingegen für unzulässig erklärt.
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