29. April 20251 J. Hallo Ich brauch mal euer Schwarmwissen. Kann ich ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und dessen LPG-Anlage in mein Fahrzeug verpflanzen? Bekommt man das eingetragen? Hat es schon jemand gemacht und kann da genaue Aussagen machen? Unter welchen Voraussetzungen geht es und wann nicht? Besten Dank für eure Gedanken, Robi
29. April 20251 J. Autogas-Anlagen müssen und dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen/Werkstätten ein-/aus und umgebaut werden. Da sie Garantie und Dichtheit der Anlage übernehmen müssen. Fahrzeug spezifische Karosseriearbeiten sind auch zu machen. Autogas-Anlagen müssen sich einer Gasprüfung beim TÜV unterziehen.
29. April 20251 J. Ersteller Das ich damit zum TÜV muß ist kein Ding, meintwegen auch zur Gas-Prüfung. Dort müßte es ja sowieso eingetragen werden. Ich hatte auch schon einige Sachen, wie Nachrüst-Kat, Anhängerkupplung und einiges andere, da mußte man entweder den Nachweis haben, das es eine Fachwerkstatt eingebaut hat, dann konnte man es bei der Zuassungsstelle direkt eintragen lassen (Kat) oder man ging zum TÜV und ließ sich dort den ordnungsgemäßen Einbau prüfen und bestätigen. Ein einschweißen eines Reparaturbleches an einem tragenden Rahmen muß zB von einem geprüften Schweißfachmann gemacht werden und wird dann vom TÜV abgenommen. Und was braucht man dafür um für den LPG-Einbau zugelassen zu sein? Fachausbildung hätte ich. Muß man eingetragen zugelassen sein? Eine Firma für LPG wird mir da bestimmt nicht Möglichkeiten aufzeigen, wie ich solch eine Firma umgehen könnte. Und dann ist ja noch die Frage, ob man eine gebrauchte Anlage nochmal verbauen darf und auch zugelassen bekommt. Ich weiß was geht, ich weiß aber nicht was zugelassen wird. Gerade bei Gas (ob CNG oder LPG) werden die ja immer verrückter.
29. April 20251 J. Die wichtige Frage ist wohl vor allem, was bei der gebrauchten Anlage alles für Papiere/Genehmigungen/Gutachten vorliegen (Stichwort ECE R115) oder sich besorgen lassen, insbesondere dann auch im Hinblick auf die zu erzielenden Abgaswerte im Empfängerfahrzeug. Beachte auch immer, dass der vorhandene Einbau bzw. die vorhandene Eintragung in den Papieren des Spenders keinerlei Bindungswirkung für den Wechsel in ein anderes Fahrzeug haben, da gilt das grundsätzlich als Neugenehmigung, die auch die aktuellen Regeln dann einhalten muß. Du wirst also früher oder später zu einer 19(2)-Abnahme bei einer Prüforganisation aufschlagen müssen - und gerade eben, wenn das nicht alltägliche Sachen sind, empfiehlt es sich, vor Beginn des Umbaus mit dem zuständigen Graukittel über das Vorhaben zu sprechen, damit man dessen Wünsche und Anregungen mit einbeziehen kann - oder auch davon abzurücken, wenn der schlechte Erfolgsaussichten signalisiert. Bearbeitet (29. April 20251 J. von jumpy_beifahrer)
29. April 20251 J. Ersteller Wäre das gleiche Fahrzeug. Hier steht ein Spender-Plü mit Gasanlage rum. Aber du hast schon recht, die Auflagen zum Zeitpunkt des Einbaus müssen nicht den heutigen auflagen entsprechen. Hmmm... wahscheinlich lohnt der Aufwand bei der Fahrleistung nicht. Wäre ne nette Idee gewesen.
29. April 20251 J. Ja die Fahrleistung ist meiner Meinung nach entscheidend, bei 25000 km und höher OK , darunter oder wenige Tausend Kilometer im Jahr , nö
1. Mai 20251 J. Am 29.4.2025 um 09:12 schrieb Frank.R: Autogas-Anlagen müssen und dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen/Werkstätten ein-/aus und umgebaut werde das stimmt nicht. Du kannst dir in dein Fahrzeug einbauen was du willst. Du kannst anschließend eine GSP beim Tüv (oder einer Prüforganisation deiner Wahl) durchführen lassen und die Anlage zusammen mit den R115 Papieren eintragen lassen. Ab Euro3 benötigst du R115 Papiere. Die müssen allerdings separat beantragt werden für das Fahrzeug vom jeweiligen Importeur der Gasanlage. Generell musst du darauf achten, ob die Anlage für dein Fahrzeug eintragbar ist und welche Injektoren beispielweise verwendet werden dürfen etc. Ein echter Fachmann und hervorragender Umrüster hier im Forum für solche Fragen ist @GuenniTCT Bearbeitet (1. Mai 20251 J. von Koelner)
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