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Beschädigter Pluriel abzugeben

Hervorgehobene Antworten

Hallo an alle,

unser wunderschöner Pluriel wurde uns kaputtgefahren. Ein LKW hat das parkende Auto gerammt. Der Pluriel 1.4 exclusive, arienorange mit silbernen Dachbögen ist seit 19 Jahren in erster Hand und sollte eigentlich noch bei uns ein H-Kennzeichen bekommen. Jetzt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Tatsächlich hat der Pluriel in allen Jahren noch keine 52.000 km gelaufen. Und gern würden wir das Auto in gute Hände und nicht an einen Aufkäufer abgeben. Vielleicht hat ja jemand Interesse.

vor 1 Minute schrieb Thomcit:

Jetzt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden

Könntest Du das etwas konkreter beschreiben?

Das gleiche Schicksal hat einen anderen Pluriel ereilt und er konnte dann mit gebrauchten Teilen und einer neuen Lackierung "gerettet" werden.

Ich würde die Hoffnung nicht gleich aufgeben.

 

  • Ersteller

Stoßstange vorn, Scheinwerfer links und Kotflügel beschädigt. Er wurde halt vorn links erwischt. Ein Bild kann ich auf Nachfrage schicken. Hochladen geht irgendwie nicht so einfach.

Wir wollen uns schweren Herzens tatsächlich trennen. 

Ich werde ihn wohl nächste Woche bei mobile inserieren.

Bearbeitet ( von Thomcit)

Ganz im Ernst: das würde ich reparieren.

Klingt exakt nach dem Schaden, den der orangene Pluriel von unserem lieben Bekannten hatte.

Ist der Kühler noch in Ordnung? Die Türen? Ist der Vorderwagen verzogen? Achse intakt?

Die Ersatzteile (Stoßstange vorn, Scheinwerfer links und Kotflügel, alles gebraucht) kannst Du z. B. von mir wirklich zum Freundschaftspreis bekommen, da kommt dann noch Einbau und Lackieren dazu und er ist wieder wie neu.

Vielleicht findet sich jemand, der Dir beim Einbau helfen kann und noch jemand, der kostengünstig und gut lackiert.

 

Bearbeitet ( von ACCM Jumpy)

vor einer Stunde schrieb Thomcit:

Jetzt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Und gern würden wir das Auto in gute Hände und nicht an einen Aufkäufer abgeben.

Hallo Thom,
die beiden Sätze passen irgendwie nicht zusammen:
- Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wird er nicht gerettet, sondern verwertet.
- Wenn das Auto in gute Hände soll, soll es gerettet werden.

Ich stimme @ACCM Jumpy zu: Wenn der Rest des Wagens so gut ist wie du beschreibst, würde ich ihn reparieren lassen und behalten. Denn dann hast du einen Pluriel, von dem du die Geschichte und den Zustand kennst.

Und noch bzgl. "wirtschaftlicher Totalschaden": Die Pluriels sind jetzt in einem Alter, in welchem "ein leerer Tank" jedesmal so eine Art "wirtschaftlicher Totalschaden" bedeutet 🫣 Die Frage, die ich mir jeweils bei alten Autos stelle, ist daher: Wieviel ist mir das Auto noch wert? Wieviel kann/muss/will ich investieren, um das Fahrzeug weiter zu nutzen?

Allzeit knitterfreie Fahrt!

Bearbeitet ( von fgee)

vor 49 Minuten schrieb fgee:

Hallo Thom,
die beiden Sätze passen irgendwie nicht zusammen:
- Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wird er nicht gerettet, sondern verwertet.

Das stimmt so nicht.

Die Versicherung, bzw. der Gutachter legt einen Restwert fest. Zu diesem Mindestpreis kommt das Auto dann in die Restwertbörse. Dort können interessierte Händler dann bieten. So will die Versicherung ihren Anteil möglichst gering halten. Wenn über Restwert geboten wird, wird es für die Versicherung billiger.

Ob der Aufkäufer das Auto (im Ausland) reparieren lässt, oder schlachtet ist dann ihm überlassen.

vor einer Stunde schrieb fgee:

- Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wird er nicht gerettet, sondern verwertet.

 

vor 29 Minuten schrieb silvester31:

Das stimmt so nicht.

Als Geschädigter hast du alle Rechte. Der höchsten Wert, den ein in der Restwertbörse angemeldeter Aufkäufer bietet, ist der Wert, den du dir von der Versicherung vom Gutachtenwert abziehen lassen musst.  Das Gebot des Aufkäufers hat ein begrenzte Gültigkeitsdauer, innerhalb der du beide Optionen offen hast. 

Erklärst du, den Wagen behalten zu wollen bzw. verstreicht die Abnahmepflichtfrist des Aufkäufers, wird dir der Rest wird ausbezahlt und das Fahrzeug bleibt dein Eigentum zur freien Verwendung.

 

vor 2 Stunden schrieb ACCM Jumpy:

Könntest Du das etwas konkreter beschreiben?

Das Gutachten samt Fotos sollte für Interessenten bereit gehalten werden, sonst wird kaum jemand ein Angebot machen. Ein Liebhaber, der ihn mit Gebrauchtteilen wieder richten möchte, wir recht sicher etwas mehr zahlen als der Höchstbieter der Aufkäufer.

Bearbeitet ( von Frank (F))

vor einer Stunde schrieb Frank (F):

 

Als Geschädigter hast du alle Rechte. Der höchsten Wert, den ein in der Restwertbörse angemeldeter Aufkäufer bietet, ist der Wert, den du dir von der Versicherung vom Gutachtenwert abziehen lassen musst.  Das Gebot des Aufkäufers hat ein begrenzte Gültigkeitsdauer, innerhalb der du beide Optionen offen hast. 

Erklärst du, den Wagen behalten zu wollen bzw. verstreicht die Abnahmepflichtfrist des Aufkäufers, wird dir der Rest wird ausbezahlt und das Fahrzeug bleibt dein Eigentum zur freien Verwendung.

Alles richtig. Schließt mein Szenario aber nicht aus. Die Versicherung zahlt einen Betrag X, wie der sich für die Versicherung zusammensetzt ist denen egal. Auch ob ein Aufkäufer was zahlt, oder dem Besitzer der Restwert abgezogen wird.

vor 8 Stunden schrieb silvester31:

Die Versicherung zahlt einen Betrag X,

Dieser Betrag soll - aus Sicht der Versicherung - natürlich so niedrig wie möglich sein.

Nimmt man einen Gutachter von DEKRA und Co oder gleich den, den die gegnerische Versicherung schickt, muß man sich dessen bewußt sein, daß er im Sinne der Versicherungen begutachtet.

Nimmt man sich einen unabhängigen Gutachter - oh Wunder - kommt der zu einem Ergebnis, welches besser für den Geschädigten ausfällt.

Der Versicherungsgutachter wird den Geschädigten wohl gar nicht bis selten auf die 130%-Regelung hinweisen.

 

@Thomcit: Am besten wäre es, wenn Du diese Diskussion mit Zahlen aus dem Gutachten anreicherst - und davon sind folgende interessant:

- Der Wiederbeschaffungswert (das ist der Betrag, zu dem man ein anderes, vergleichbares Fahrzeug in dem Zustand unmittelbar vor dem Unfall hätte kaufen können)

- Die Reparaturkosten (das ist das Ergebnis der Schadenkalkulation, wobei hier grundsätzlich eine Reparatur in einer Markenwerkstatt zu OE-Preisen kalkuliert wird).

- Der Restwert (das ist der Betrag, den das verunfallte Auto im jetzigen Zustand beim Verkauf einbringt; darüber holen die Gutachter über Restwertbörsen in der Regel verbindliche Ankaufangebote ein - aber Ausnahme: Der Restwert wird nur ermittelt, wenn die Reparaturkosten mehr als 70% des Wiederbeschaffungswertes betragen!)

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. In dem Fall zahlt die Versicherung eben diese Differenz aus, das Auto bleibt Deins, und Du könntest es z.B. an den benannten Aufkäufer abgeben. Das ist aber nicht verpflichtend: man kann z.B. auch das Auto in Eigenleistung mit Gebrauchtteilen reparieren - oder sogar verknittert lassen, wenn das die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt  - und weiterfahren. Insofern, @fgee: ein wirtschaftlicher Totalschaden führt hierzulande keineswegs direkt in die Presse.

Nun gibt es bei wirtschaftlichen Totalschäden aber noch eine weitere Option, die @ACCM Jumpyschon gerade angeschnitten hat, nämlich die "130%-Regelung". Grob gesagt erlaubt dass die fachgerechte Reparatur für bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes(!), wenn der Fahrzeugeigentümer nachweist, dass er ein "Integritätsinteresse" an diesem konkreten Fahrzeug hat, er also eine starke Bindung an das Fahrzeug hat und genau dieses Fahrzeug auch in Zukunft weiterverwenden will. Das sehe ich in diesem Fall glasklar als gegeben an (19 Jahre erste Hand!). Einziger Hasenfuß: man muß die 130% auch wirklich durch eine Fachwerkstatt mit OE-Teilen erreichen und kann dazu nicht auf Hinterhof/Gebrauchtteile zurückgreifen. Ich habe sowas schon mal durchgezogen, und ACCM Jumpy übrigens auch. 

 

Interessant wäre hier auch noch die Schadenkalkulation, denn ich glaube, dass da wohl noch mehr als Koti, Stoßfänger und Scheinwerfer drinstehen - wenn da Teile des Fahrwerks getroffen wurden, dann steht dann da gerne auch mal ein neues Lenkgetriebe drin, und dann ist der wirtschaftliche Totalschaden praktisch garantiert...

 

Ich versuche mich mal hier als Glaskugelleser: Du hast keine bis wenig Erfahrung mit Unfallabwicklung, bist nicht anwaltlich vertreten, und der Gutachter ist jemand, den die gegnerische Versicherung geschickt hat, womöglich sogar im Rahmen eines "aktiven Schadenmanagement"?

Bearbeitet ( von jumpy_beifahrer)

vor 18 Minuten schrieb jumpy_beifahrer:

"aktiven Schadenmanagement"

Wenn ich das schon höre oder lese 🤢

Der Versicherer "managed" den Schaden, aber nur zu seinen Gunsten und die Geschädigten werden fröhlich weiter geschädigt und sind heilfroh, weil ihnen weiß gemacht wird, daß sie sich den ganzen Streß mit Gutachten und so nicht antun müssen und der Versicherer voll und ganz für den Mist seines Versicherungsnehmers eintritt.

Aktive Opfer-Abzocke nenne ich das. 

Man ist nun mal gewaltig in den Allerwertesten gekniffen, wenn man ein sehr gepflegtes älteres Auto hat und so eine Knallschote da reinbrettert.

Das, was das Auto wirklich wert ist, bekommt man nicht. 😕

Wo steht denn der Pluriel? Und wenn es mit der Reparatur durch dich nicht klappt, nicht lohnt oder irgendwie nicht geht: ein paar technische Daten wären gut und am Ende deiner Entscheidung auch ein Preis. Fotos vom Schaden - irgendwo geistert doch die Anleitung zum Einstellen von Fotos hier im Forum rum. 

vor 2 Stunden schrieb ACCM Jumpy:

Das, was das Auto wirklich wert ist, bekommt man nicht. 

Was ist es denn "wert"?

Oder anders gesagt: Ideelle Werte lassen sich schlecht in Euro umrechnen... die Versicherungen können aber nur den monetären Aspekt eines Schadens regulieren. Schon auf den Umtrieben bleibt man sitzen...

vor 5 Stunden schrieb ACCM Jumpy:

 

Nimmt man einen Gutachter von DEKRA und Co oder gleich den, den die gegnerische Versicherung schickt, muß man sich dessen bewußt sein, daß er im Sinne der Versicherungen begutachtet.

Nimmt man sich einen unabhängigen Gutachter - oh Wunder - kommt der zu einem Ergebnis, welches besser für den Geschädigten ausfällt.

Das halte ich für eine Legende. Es kann natürlich so laufen, und diese Fälle gibt es sicherlich.

Als mir einer in den Avensis gekachelt ist, hat die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt und der hätte eigentlich nicht besser, in meinem Sinne, bewerten können.

Genauso, als der XM abgefackelt ist. Bei einem Verkauf hätte ich damals sicher nicht den Betrag erzielt, den die Versicherung zahlen mußte.

Darüber wird man seltenst einen echten Strengbeweis (z.B. per A/B-Vergleich) antreten können - Du wirst niemals erfahren, ob ein selbst beauftragter Gutachter z.B. den WB für Deinen Avensis z.B. höher angesetzt hätte (gerade beim WB habe ich bei so manchen Gutachten innerlich gedacht "Oh, das ist aber schon ziemlich ambitioniert" - und der ging jedes Mal ohne Widerstand durch, selbst wenn das nachgeschaltete Claims Control dann um jeden fucking Cent der Repkalk gefeilscht hat und am Ende doch nur 'nen einstelligen Eurobetrag schnibbeln konnte). Oder z.B. letztes Jahr mit dem zugekoksten Dulli, der mir auf den roten Plu auffuhr, wo ich im Vorfeld mit dem GA über meine Zielrichtung gesprochen habe (selbst reparieren und fiktiv abrechnen) - und oh Wunder, blieben die Repkosten doch wie von Zauberhand haarscharf unter 70% des WB - den ich auf dem freien Markt für dieses Fz vermutlich auch nur schwer bis unmöglich hätte erzielen können (zur Erklärung: über 70% hätte auch der Restwert bestimmt  werden müssen, und dann wäre das wie hier in dem Ausgangsfall ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen und hätte die Versicherung deutlich weniger gekostet...). Ob das auch mit einem Versicherungsgutachter so gelaufen wäre?

Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass ein GA, der regelmäßig von einer Versicherung beauftragt wird (und - noch wichtiger - das auch gerne in Zukunft so haben möchte), tendentiell seine Gestaltungsspielräume auch eher nach deren Wünschen ausrichten wird. Und in der Fahrzeugversicherung (wie bei dem abgefackelten XM) hast Du ohnehin keine eigene Wahl des GA, sondern mußt den von der Versicherung nehmen.

Bearbeitet ( von jumpy_beifahrer)

  • Ersteller
Am 5.7.2025 um 09:40 schrieb XMbremi:

Wo steht denn der Pluriel? Und wenn es mit der Reparatur durch dich nicht klappt, nicht lohnt oder irgendwie nicht geht: ein paar technische Daten wären gut und am Ende deiner Entscheidung auch ein Preis. Fotos vom Schaden - irgendwo geistert doch die Anleitung zum Einstellen von Fotos hier im Forum rum. 

Der Pluriel steht in Münster. Leider gelingt mir das Hochladen von Bildern nicht. Habe jetzt eine Stunde Beiträge gelesen, Fotos gemacht und bearbeitet. Scheitere aber immer beim Hinzufügen bei Fehlercode -200.

Vielleicht schickst Du mir eine E-Mail-Adresse und ich Dir dann die Bilder?

  • Ersteller
Am 4.7.2025 um 20:16 schrieb Frank (F):

 

Als Geschädigter hast du alle Rechte. Der höchsten Wert, den ein in der Restwertbörse angemeldeter Aufkäufer bietet, ist der Wert, den du dir von der Versicherung vom Gutachtenwert abziehen lassen musst.  Das Gebot des Aufkäufers hat ein begrenzte Gültigkeitsdauer, innerhalb der du beide Optionen offen hast. 

Erklärst du, den Wagen behalten zu wollen bzw. verstreicht die Abnahmepflichtfrist des Aufkäufers, wird dir der Rest wird ausbezahlt und das Fahrzeug bleibt dein Eigentum zur freien Verwendung.

 

Das Gutachten samt Fotos sollte für Interessenten bereit gehalten werden, sonst wird kaum jemand ein Angebot machen. Ein Liebhaber, der ihn mit Gebrauchtteilen wieder richten möchte, wir recht sicher etwas mehr zahlen als der Höchstbieter der Aufkäufer.

Interessenten können sich gern melden, ich schicke dann Bilder. Nächste Woche werde ich den dann bei mobile inserieren. Dann kann ich hier den link veröffentlichen. Es gelingt mir auch nach dem Lesen der Anleitungen wirklich nicht Bilder hochzuladen. Fehlercode -200.

vor 59 Minuten schrieb Thomcit:

Interessenten können sich gern melden, ich schicke dann Bilder.

Ich möchte Deinen Pluriel eigentlich nicht kaufen, Dir aber gerne dabei helfen, ihn zu erhalten bzw. behalten.

 

Schau doch mal hier: https://www.directupload.eu/

 

Hier kannst Du bis zu 10 Bilder per "Drag & Drop" kostenlos hochladen und dann den Link hier einstellen.

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