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André Citroën Club

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HY - zulässiges Gesammtgewicht

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

Ich habe einen kurzen HY72 Bj. 79 mit Womo-Zulassung und würde gerne

das zul. Gesammtgewicht, wie einst in Frankreich, eintragenlassen.

Im Moment sind 2790 kg eingetragen. Hat jemand mehr eingetragen bekommen, oder wisst Ihr mehr zu diesem Thema?

Gruß

Peter

Ähem ja...

Wenn es ein "echter" HY ist (kein HZ etc) sollte er 2975 kg haben. Deine Zahl sieht nach einem Zahlendreher aus, der aufgrund der 2800kg-Grenze bei der Besteuerung auch noch Geld kostet...

Falls du dich nicht vertippt hast, schau mal nach dem Typenschild (Fussraum Beifahrer) - da sollte das originale Gewicht draufstehen.

Mit ein bischen Glück findest du vieleicht einen TÜV, der das in die Papiere schreibt - ist allerdings sehr schwer. Die wollen erstmal ein Papier von Citroen.

Das könnte inzwischen besser klappen (Citroen Köln anrufen - durchfragen zur Homologisation).

Das Problem: Was möchte denn der jeweilige TÜV-Prüfer bescheinigt haben? Das das Fahrzeug nicht verändert wurde und daher noch das Originalgewicht gilt?

Achso: Falls du einen Benziner hast, hat der TÜV sogar schon Unterlagen dazu, dann dürfte das Ganze vielleicht einfacher gehen.

Um unnötige Zeit und Fahrten einzusparen, versuche erstmal einige TÜVs anzurufen: Erkläre genau dein Anliegen und faxe jeweils noch den Brief rüber.

Je nach Reaktion des Prüfers (falls du weiterverbunden wirst), muss dann weiterentschieden werden...

Im Übrigen, wenn du weiter "auflasten" willst gibt es eine H-Variante als Vieh-Transporter die 3.500 oder 3.600 kg eingetragen hatte. Falls also Rahmen etc nicht verstärkt waren und nur die hintere Plattform (so eine Art Holz-Pickup) anders war, könnte es sein, das auch so was eintragbar ist...

Auf jeden Fall viel Glück

Mike

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