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Citroën C1 2014 Anhängelast?

Hervorgehobene Antworten

https://chat.mistral.ai/chat

darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist?

https://www.rameder.de/out/media/103359-samples-v1.pdf
c1.png
https://autohakhol.pl/techdoc/steinhof/C-008.pdf
C1-Anh-ngerkupplung.png

https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt

Bearbeitet ( von bulleryan)

Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, dies darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

So ist es, und dabei darf die tatsächliche Stützlast noch abgezogen werden, denn die wird dem Zugfahrzeug und nicht dem Anhänger zugerechnet.

Für den Fahrer gilt: Die Fahrerlaubnis im Führerausweis muss das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug plus Anhänger abdecken.

Für das Fahrzeug gilt: Das effektive Betriebsgewicht des Anhängers (abz. Stützlast, siehe vorheriger Beitrag) muss durch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs abgedeckt sein.

Für die Stützlast gilt: Der kleinere der beiden Werte von Zugfahrzeug und Anhänger.

Bearbeitet ( von fgee)

Beim C1 - zumindest beim ersten Modell - ist zu beachten daß der Hersteller keinen Anhängerbetrieb erlaubt, in den Papieren ist deswegen keine Anhängelast eingetragen. Die Möglichkeit der Eintragung der am Markt erhältlichen Zugvorrichtungen und entsprechender Anhängelasten ist eher fraglich. Die Prüfer die seinerzeit bei uns in der Werkstatt die Abnahmen machten haben alle abgewunken (wir hatten mehrere Kundenanfragen deswegen).

  • Ersteller
Am 10.10.2025 um 11:51 schrieb bx-basis:

Beim C1 - zumindest beim ersten Modell - ist zu beachten daß der Hersteller keinen Anhängerbetrieb erlaubt, in den Papieren ist deswegen keine Anhängelast eingetragen. Die Möglichkeit der Eintragung der am Markt erhältlichen Zugvorrichtungen und entsprechender Anhängelasten ist eher fraglich. Die Prüfer die seinerzeit bei uns in der Werkstatt die Abnahmen machten haben alle abgewunken (wir hatten mehrere Kundenanfragen deswegen).

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/typgenehmigungserteilung_node.html

da gabs anscheinend Einzelabnahmen
sondergutachten.png

https://www.rameder.de/gdw-anhaengerkupplung-komplettsatz-113312-05413-3.html
einzel.png

https://www.rameder.de/out/media/103359-samples-v1.pdf

EAN 5400000026010
https://www.ebay.de/itm/406251540845
https://www.ebay.de/itm/277413279459
https://www.dokumente.xyz/103358_v1.pdf
94-20-EC-ECE-R-55.png

https://www.humbaur.com/de/anhaenger/einachsanhaenger/konfigurieren/modell/1260_steely/

Technische Daten

LeerGewicht 120 kg
Gesamtgewicht 750 kg
Nutzlast  630 kg

csm_1_01_9dd1253f95.png
https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt
https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/
Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren, als maximal erlaubt ist. "
anhaengelast-pkw.jpg

Bearbeitet ( von bulleryan)

875 für den ganzen Zug?  Da bleibt aber nicht viel.

Die meinen nur das Fahrzeug oder? Bei unserem C5 steht noch

eingetragen wieviel der gesamte Zug wiegen darf, da wirds

dann eng.

Bearbeitet ( von robi64)

  • Ersteller
vor 4 Stunden schrieb robi64:

875 für den ganzen Zug? So les ich das. Da bleibt aber nicht viel.

Oder wie meinen die das?

Technische Daten:
- Zulässige Anhängelast des KFZ: 500 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750 kg
- Leergewicht des Anhängers: 120 kg
- Maximale Nutzlast des Anhängers: 630 kg

Rechtliche Einschränkungen:
- Maximale Nutzlast durch KFZ-Anhängelast begrenzt: 380 kg

Urteil:
✓ Ja, Sie dürfen den Anhänger unbeladen ziehen.
Der Anhänger wiegt unbeladen nur {leergewicht_anhaenger} kg und überschreitet damit nicht
die zulässige Anhängelast von 500 kg Ihres KFZ.

https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt
 

https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/        

https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf
das geht natürlich nicht 😂

885818_fancybox_1EMDNr_w93uo0.webp

https://www.idowa.de/regionen/passau/porsche-als-zugfahrzeug-autofahrer-im-kreis-passau-gestoppt-art-355333

Bearbeitet ( von bulleryan)

Das war mir schon klar, Ich meine die 875. Das wird nur das reine Zugfahrzeug gemeint sein.

Es gibt auch Anhängerkupplungen, die sind nur für Fahrradträger.

Ich denke, dann wird ein dem entsprechendes Gewicht eingetragen sein.

Die Frage des TE bezog sich auf die EU. Die oben angegebenen Regelungen beziehen sich aber auf die BRD.

Nach meinem Wissensstand sind die Regelungen aber auf nationaler Ebene rect unterschiedlich. In F sieht es für mich z.B. so aus, als wäre das reale Gewicht uninteressant (BX-Basis ?). Stattdessen zählt dort offenbar die zugelassene Gesamtmasse, die dann aber flexibler an die Bedürfnisse des Kunden nach unten angepasst wird

Damit dürfte diese Frage davon abhängen, wo das Fahrzeug zugelassen ist.

Bearbeitet ( von -Ludwig-)

  • Ersteller

was stimmt denn nun?

 

darf ich in Frankreich mit einem Citroen C1 2014 der 500kg maximale Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen, der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat und dieser unbeladen ist?

 

 

 

Nein, das darfst du in Frankreich nicht.

Kurze Erklärung: Die zulässige Anhängelast deines Citroen C1 (500 kg) bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusive Ladung. Selbst wenn der Anhänger unbeladen ist, zählt sein Leergewicht (120 kg) gegen die zulässige Anhängelast. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) höher als die zulässige Anhängelast deines Fahrzeugs (500 kg).

Rechtliche Situation in Frankreich:

  • Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (hier: 500 kg) darf nicht überschritten werden.
  • Selbst wenn der Anhänger leer ist, muss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) nicht höher sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
  • In Frankreich gilt: Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (inkl. Ladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

Fazit: Da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) höher ist als die zulässige Anhängelast deines Citroen C1 (500 kg), darfst du diesen Anhänger nicht ziehen – auch nicht unbeladen.

Möchtest du wissen, welche Anhänger du mit deinem Fahrzeug ziehen darfst oder welche Ausnahmen es gibt?


ist das so richtig? was sagt der Fahrlehrer

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

Bearbeitet ( von bulleryan)

Auch in F zählt die tatsächliche Masse von Anhänger und Zugfahrzeug. Die Summe darf das PTAR (Zuggesamtgewicht) nicht überschreiten. Zu den Bestimmungen hinsichtlich Fahrerlaubnis kann ich nichts sagen.

Die Führerscheinklassen sind in der EU vereinheitlicht und gelten in F genauso: Du darfst mit Klasse B jeden Anhänger bis 750kg zGG führen, sowie schwerere Anhänger unter der Voraussetzung, dass das gemeinsame zGG des Zuges geringer als 3,5t ist.

 

Die Nummer mit dem Doppeltrailer ist übrigens nicht nur wegen der Gewichte problematisch gewesen, sondern weil dem Fahrer wohl ein gewerblicher Transport unterstellt wurde. Die Kombination der beiden Autos ist da aber auch ungeschickt; ein Golf V wiegt mindestens 1200kg,ein Tiguan I mindesten 1500kg, also zusammen 2700 und ca. 900 für den Trailer obendrauf, mit mindesten 3,6t also drüber; wenn das nicht die nackten Basismodelle der jeweiligen Autos auf dem Trailer waren, könnte das eher Richtung 4t gegangen sein. Mach das aber mal mit sagen wir mal dem Golf und einem C1, dann geht das locker - auch mit dem Cayenne als Zugfahrzeug, der darf nämlich offiziell 3,5t ziehen.

vor 6 Minuten schrieb jumpy_beifahrer:

Die Führerscheinklassen sind in der EU vereinheitlicht und gelten in F genauso: Du darfst mit Klasse B jeden Anhänger bis 750kg zGG führen, sowie schwerere Anhänger unter der Voraussetzung, dass das gemeinsame zGG des Zuges geringer als 3,5t ist.

Es sollen auch heute noch Menschen Auto fahren die den PKW-Führerschein in D vor der Vereinheitlichung gemacht haben - ich gehöre dazu und deshalb sind mir diese Beschränkungen relativ egal.

Du fällst heute mit dem Kartenführerschein auch in dieses vereinheitlichte System, hast aber die ganzen Altbestände aus der alten Klasse 3 übernehmen dürfen (u.a. auch BE und C1E), zuzüglich ein paar  nationaler Sonderregelungen wie z.B. Schlüsselzahl 171 oder ggf. CE79.

  • Ersteller

es geht mir nicht um den Führerschein

sondern

darf ich  mit einem Citroen C1 2014 der 500kg maximale Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen, der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat und dieser unbeladen ist?

 

vor 2 Stunden schrieb jumpy_beifahrer:

Du fällst heute mit dem Kartenführerschein auch in dieses vereinheitlichte System, hast aber die ganzen Altbestände aus der alten Klasse 3 übernehmen dürfen (u.a. auch BE und C1E), zuzüglich ein paar  nationaler Sonderregelungen wie z.B. Schlüsselzahl 171 oder ggf. CE79.

Genau. Und deswegen sind mir die Grenzen der Klasse B völlig egal 😇

Bearbeitet ( von bx-basis)

  • Ersteller
vor 16 Stunden schrieb Kronberger:

das ist mal eine Aussage, aber wo kann ich das in den Gesetzestexte finden?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf

§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher
nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge
sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen
Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich
als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf
höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur
mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder
gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit
Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden
einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast
höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg
betragen.



alles klar?

Bearbeitet ( von bulleryan)

Das zGG des Anhängers spielt keine Rolle, nur das tatsächliche Gewicht. Nicht ohne Grund wird man bei Verdacht auf Überschreitung der zulässigen Anhängelast von der Rennleitung auf die Waage gebeten - selbst so erlebt mit 2000kg-Trailer am BX der dann zum Glück nur 1520 statt der erlaubten 1300kg auf die Waage brachte.

vor 9 Stunden schrieb bulleryan:

was stimmt denn nun?

darf ich in Frankreich ...?

Nein, das darfst du in Frankreich nicht.

Kurze Erklärung: ....

Die "kurze Erklärung" ist doch widersprüchlich und somit unbrauchbar. War das die KI?

Vielleicht wäre eine Frage in einem französischsprachigen Forum zielführender.

Allerdings... ich kann mir nicht vorstellen, dass die 120 kg ein Problem sind. "Notfalls" könnte man den Anhänger ja auch zu einem handlichen 120-kg-Würfel falten und in den Kofferraum legen. Das wäre auf jeden Fall legal (gesetzt dass das zGG des C1 eingehalten wird); nur das "Auseinanderfalten" am Ziel ist etwas schwierig 🙈

  • Ersteller

In Ihren KFZ Papieren steht z. B. ungebremst 500 kg
Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen?


https://chat.mistral.ai/chat

genau,

KI dafür nicht brauchbar oder?

Zugfahrzeug-Gesamtgewicht: Das Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) darf das im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast (auch „zugelassene Anhängelast“ genannt) nicht überschreiten.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/FZV.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf

 

auch gut

https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/anhaengelast/?

" Maßgeblich dürfte § 42 StVZO sein. Anhand der Formulierung in Abs. 1 “[…] darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen” würde ich davon ausgehen, dass das konkrete Gewicht im Einzelfall maßgeblich ist und nicht das theoretisch für den Anhänger maximal mögliche Gewicht.
Es handelt sich aber lediglich um eine Auslegung des Gesetzestextes und keine verbindliche Aussage. "

 

Lesen bildet
  schrieb am Sonntag, 12. Oktober 2025
>darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist?

Ja!
Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beschreibt die zulässige maximal anzuhängende Last.
Im Fahrerlaubnisrecht ist es allerdings anders. Mit der Klasse B darfst Du Kfz mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t fahren. Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 750 kg dazu immer.
Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 kg (bis max. 3,5 t nach aktuellem Recht) jedoch nur, wenn die Addition der zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t (B 96: 4,25 t) nicht überschreitet; unabhängig vom tatsächlichen Gewicht!

 

 

Bearbeitet ( von bulleryan)

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