10. Oktober 202510. Okt https://chat.mistral.ai/chat darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist? https://www.rameder.de/out/media/103359-samples-v1.pdf https://autohakhol.pl/techdoc/steinhof/C-008.pdf https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt Bearbeitet (10. Oktober 202510. Okt von bulleryan)
10. Oktober 202510. Okt Es zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers, dies darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
10. Oktober 202510. Okt So ist es, und dabei darf die tatsächliche Stützlast noch abgezogen werden, denn die wird dem Zugfahrzeug und nicht dem Anhänger zugerechnet.
10. Oktober 202510. Okt Für den Fahrer gilt: Die Fahrerlaubnis im Führerausweis muss das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug plus Anhänger abdecken. Für das Fahrzeug gilt: Das effektive Betriebsgewicht des Anhängers (abz. Stützlast, siehe vorheriger Beitrag) muss durch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs abgedeckt sein. Für die Stützlast gilt: Der kleinere der beiden Werte von Zugfahrzeug und Anhänger. Bearbeitet (10. Oktober 202510. Okt von fgee)
10. Oktober 202510. Okt Beim C1 - zumindest beim ersten Modell - ist zu beachten daß der Hersteller keinen Anhängerbetrieb erlaubt, in den Papieren ist deswegen keine Anhängelast eingetragen. Die Möglichkeit der Eintragung der am Markt erhältlichen Zugvorrichtungen und entsprechender Anhängelasten ist eher fraglich. Die Prüfer die seinerzeit bei uns in der Werkstatt die Abnahmen machten haben alle abgewunken (wir hatten mehrere Kundenanfragen deswegen).
10. Oktober 202510. Okt Ersteller Am 10.10.2025 um 11:51 schrieb bx-basis: Beim C1 - zumindest beim ersten Modell - ist zu beachten daß der Hersteller keinen Anhängerbetrieb erlaubt, in den Papieren ist deswegen keine Anhängelast eingetragen. Die Möglichkeit der Eintragung der am Markt erhältlichen Zugvorrichtungen und entsprechender Anhängelasten ist eher fraglich. Die Prüfer die seinerzeit bei uns in der Werkstatt die Abnahmen machten haben alle abgewunken (wir hatten mehrere Kundenanfragen deswegen). https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/typgenehmigungserteilung_node.html da gabs anscheinend Einzelabnahmen https://www.rameder.de/gdw-anhaengerkupplung-komplettsatz-113312-05413-3.html https://www.rameder.de/out/media/103359-samples-v1.pdf EAN 5400000026010 https://www.ebay.de/itm/406251540845 https://www.ebay.de/itm/277413279459 https://www.dokumente.xyz/103358_v1.pdf https://www.humbaur.com/de/anhaenger/einachsanhaenger/konfigurieren/modell/1260_steely/ Technische Daten LeerGewicht 120 kg Gesamtgewicht 750 kg Nutzlast 630 kg https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/ https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/ " Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren, als maximal erlaubt ist. " Bearbeitet (17. Oktober 202517. Okt von bulleryan)
10. Oktober 202510. Okt 875 für den ganzen Zug? Da bleibt aber nicht viel. Die meinen nur das Fahrzeug oder? Bei unserem C5 steht noch eingetragen wieviel der gesamte Zug wiegen darf, da wirds dann eng. Bearbeitet (10. Oktober 202510. Okt von robi64)
10. Oktober 202510. Okt Ersteller vor 4 Stunden schrieb robi64: 875 für den ganzen Zug? So les ich das. Da bleibt aber nicht viel. Oder wie meinen die das? Technische Daten: - Zulässige Anhängelast des KFZ: 500 kg - Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750 kg - Leergewicht des Anhängers: 120 kg - Maximale Nutzlast des Anhängers: 630 kg Rechtliche Einschränkungen: - Maximale Nutzlast durch KFZ-Anhängelast begrenzt: 380 kg Urteil: ✓ Ja, Sie dürfen den Anhänger unbeladen ziehen. Der Anhänger wiegt unbeladen nur {leergewicht_anhaenger} kg und überschreitet damit nicht die zulässige Anhängelast von 500 kg Ihres KFZ. https://www.phind.com/search/cmgl065tc0001206l7ogr76xt https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/ https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf das geht natürlich nicht 😂 https://www.idowa.de/regionen/passau/porsche-als-zugfahrzeug-autofahrer-im-kreis-passau-gestoppt-art-355333 Bearbeitet (10. Oktober 202510. Okt von bulleryan)
10. Oktober 202510. Okt Das war mir schon klar, Ich meine die 875. Das wird nur das reine Zugfahrzeug gemeint sein.
10. Oktober 202510. Okt Es gibt auch Anhängerkupplungen, die sind nur für Fahrradträger. Ich denke, dann wird ein dem entsprechendes Gewicht eingetragen sein.
11. Oktober 202511. Okt Die Frage des TE bezog sich auf die EU. Die oben angegebenen Regelungen beziehen sich aber auf die BRD. Nach meinem Wissensstand sind die Regelungen aber auf nationaler Ebene rect unterschiedlich. In F sieht es für mich z.B. so aus, als wäre das reale Gewicht uninteressant (BX-Basis ?). Stattdessen zählt dort offenbar die zugelassene Gesamtmasse, die dann aber flexibler an die Bedürfnisse des Kunden nach unten angepasst wird Damit dürfte diese Frage davon abhängen, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Bearbeitet (11. Oktober 202511. Okt von -Ludwig-)
11. Oktober 202511. Okt Ersteller was stimmt denn nun? darf ich in Frankreich mit einem Citroen C1 2014 der 500kg maximale Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen, der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat und dieser unbeladen ist? Nein, das darfst du in Frankreich nicht. Kurze Erklärung: Die zulässige Anhängelast deines Citroen C1 (500 kg) bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusive Ladung. Selbst wenn der Anhänger unbeladen ist, zählt sein Leergewicht (120 kg) gegen die zulässige Anhängelast. Allerdings ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) höher als die zulässige Anhängelast deines Fahrzeugs (500 kg). Rechtliche Situation in Frankreich: Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (hier: 500 kg) darf nicht überschritten werden. Selbst wenn der Anhänger leer ist, muss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) nicht höher sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. In Frankreich gilt: Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (inkl. Ladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Fazit: Da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg) höher ist als die zulässige Anhängelast deines Citroen C1 (500 kg), darfst du diesen Anhänger nicht ziehen – auch nicht unbeladen. Möchtest du wissen, welche Anhänger du mit deinem Fahrzeug ziehen darfst oder welche Ausnahmen es gibt? ist das so richtig? was sagt der Fahrlehrer https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf Bearbeitet (11. Oktober 202511. Okt von bulleryan)
11. Oktober 202511. Okt Auch in F zählt die tatsächliche Masse von Anhänger und Zugfahrzeug. Die Summe darf das PTAR (Zuggesamtgewicht) nicht überschreiten. Zu den Bestimmungen hinsichtlich Fahrerlaubnis kann ich nichts sagen.
11. Oktober 202511. Okt Die Führerscheinklassen sind in der EU vereinheitlicht und gelten in F genauso: Du darfst mit Klasse B jeden Anhänger bis 750kg zGG führen, sowie schwerere Anhänger unter der Voraussetzung, dass das gemeinsame zGG des Zuges geringer als 3,5t ist. Die Nummer mit dem Doppeltrailer ist übrigens nicht nur wegen der Gewichte problematisch gewesen, sondern weil dem Fahrer wohl ein gewerblicher Transport unterstellt wurde. Die Kombination der beiden Autos ist da aber auch ungeschickt; ein Golf V wiegt mindestens 1200kg,ein Tiguan I mindesten 1500kg, also zusammen 2700 und ca. 900 für den Trailer obendrauf, mit mindesten 3,6t also drüber; wenn das nicht die nackten Basismodelle der jeweiligen Autos auf dem Trailer waren, könnte das eher Richtung 4t gegangen sein. Mach das aber mal mit sagen wir mal dem Golf und einem C1, dann geht das locker - auch mit dem Cayenne als Zugfahrzeug, der darf nämlich offiziell 3,5t ziehen.
11. Oktober 202511. Okt vor 6 Minuten schrieb jumpy_beifahrer: Die Führerscheinklassen sind in der EU vereinheitlicht und gelten in F genauso: Du darfst mit Klasse B jeden Anhänger bis 750kg zGG führen, sowie schwerere Anhänger unter der Voraussetzung, dass das gemeinsame zGG des Zuges geringer als 3,5t ist. Es sollen auch heute noch Menschen Auto fahren die den PKW-Führerschein in D vor der Vereinheitlichung gemacht haben - ich gehöre dazu und deshalb sind mir diese Beschränkungen relativ egal.
11. Oktober 202511. Okt Du fällst heute mit dem Kartenführerschein auch in dieses vereinheitlichte System, hast aber die ganzen Altbestände aus der alten Klasse 3 übernehmen dürfen (u.a. auch BE und C1E), zuzüglich ein paar nationaler Sonderregelungen wie z.B. Schlüsselzahl 171 oder ggf. CE79.
11. Oktober 202511. Okt Ersteller es geht mir nicht um den Führerschein sondern darf ich mit einem Citroen C1 2014 der 500kg maximale Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen, der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat und dieser unbeladen ist?
11. Oktober 202511. Okt vor 2 Stunden schrieb jumpy_beifahrer: Du fällst heute mit dem Kartenführerschein auch in dieses vereinheitlichte System, hast aber die ganzen Altbestände aus der alten Klasse 3 übernehmen dürfen (u.a. auch BE und C1E), zuzüglich ein paar nationaler Sonderregelungen wie z.B. Schlüsselzahl 171 oder ggf. CE79. Genau. Und deswegen sind mir die Grenzen der Klasse B völlig egal 😇 Bearbeitet (11. Oktober 202511. Okt von bx-basis)
11. Oktober 202511. Okt Vielleicht hilft ja diese Erklärung https://clemens-anhaenger.de/welcher-anhaenger-darf-ich-ziehen
11. Oktober 202511. Okt Ersteller vor 16 Stunden schrieb Kronberger: Vielleicht hilft ja diese Erklärung https://clemens-anhaenger.de/welcher-anhaenger-darf-ich-ziehen das ist mal eine Aussage, aber wo kann ich das in den Gesetzestexte finden? https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, 3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen. (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. alles klar? Bearbeitet (12. Oktober 202512. Okt von bulleryan)
11. Oktober 202511. Okt Das zGG des Anhängers spielt keine Rolle, nur das tatsächliche Gewicht. Nicht ohne Grund wird man bei Verdacht auf Überschreitung der zulässigen Anhängelast von der Rennleitung auf die Waage gebeten - selbst so erlebt mit 2000kg-Trailer am BX der dann zum Glück nur 1520 statt der erlaubten 1300kg auf die Waage brachte.
11. Oktober 202511. Okt vor 9 Stunden schrieb bulleryan: was stimmt denn nun? darf ich in Frankreich ...? Nein, das darfst du in Frankreich nicht. Kurze Erklärung: .... Die "kurze Erklärung" ist doch widersprüchlich und somit unbrauchbar. War das die KI? Vielleicht wäre eine Frage in einem französischsprachigen Forum zielführender. Allerdings... ich kann mir nicht vorstellen, dass die 120 kg ein Problem sind. "Notfalls" könnte man den Anhänger ja auch zu einem handlichen 120-kg-Würfel falten und in den Kofferraum legen. Das wäre auf jeden Fall legal (gesetzt dass das zGG des C1 eingehalten wird); nur das "Auseinanderfalten" am Ziel ist etwas schwierig 🙈
11. Oktober 202511. Okt Ersteller In Ihren KFZ Papieren steht z. B. ungebremst 500 kg Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen? https://chat.mistral.ai/chat genau, KI dafür nicht brauchbar oder? Zugfahrzeug-Gesamtgewicht: Das Gewicht des Anhängers (gebremst oder ungebremst) darf das im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast (auch „zugelassene Anhängelast“ genannt) nicht überschreiten. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/FZV.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf auch gut https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/anhaengelast/? " Maßgeblich dürfte § 42 StVZO sein. Anhand der Formulierung in Abs. 1 “[…] darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen” würde ich davon ausgehen, dass das konkrete Gewicht im Einzelfall maßgeblich ist und nicht das theoretisch für den Anhänger maximal mögliche Gewicht. Es handelt sich aber lediglich um eine Auslegung des Gesetzestextes und keine verbindliche Aussage. " Lesen bildet schrieb am Sonntag, 12. Oktober 2025 >darf ich in der EU mit einem KFZ das 500kg Anhängelast hat, einen Anhänger ziehen der 750kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 120kg hat, wenn dieser unbeladen ist? Ja! Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beschreibt die zulässige maximal anzuhängende Last. Im Fahrerlaubnisrecht ist es allerdings anders. Mit der Klasse B darfst Du Kfz mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t fahren. Anhänger mit zul. Gesamtmasse bis 750 kg dazu immer. Anhänger mit zul. Gesamtmasse über 750 kg (bis max. 3,5 t nach aktuellem Recht) jedoch nur, wenn die Addition der zul. Gesamtmassen von Zugfahrzeug plus Anhänger 3,5 t (B 96: 4,25 t) nicht überschreitet; unabhängig vom tatsächlichen Gewicht! https://www.fahrschulforum.de/fuehrerschein/PKW_Anhänger_750kg_Gesamtgewicht,238122.html#238122 Bearbeitet (16. Oktober 202516. Okt von bulleryan)
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