17. Oktober 202517. Okt Kann als Ersatzfahrzeug sogar einem Porschefahrer zuzumuten sein … https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kein-anspruch-porsche-bgh-100.html Meldung gibt es schon Ist nach einem Unfall ein Citroën ein angemessener Ersatz für einen Geschäftsführer, der normalerweise Porsche fährt? Ja, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kein-anspruch-porsche-bgh-100.html Bearbeitet (17. Oktober 202517. Okt von Kronberger) Nachtrag
17. Oktober 202517. Okt Ich bin mir sicher, daß der DS3 den Herrn Geschäftsführer nicht beim kleinen und auch nicht bei großen Geschäft behindern wird. Ansonsten bringt Porsche vielleicht für solche Fahrer noch das Modell "Privileg" mit Knitterschutz heraus, das nur in weiß produziert wird. Ein Jobrad hätte vielleicht auch eine moderierende Wirkung. Gernot
17. Oktober 202517. Okt Einen Citroën DS3 Cross gibt es nicht. Am nächsten kommt dieser Benamung der DS3 Crossback der Spaltmarke DS Automobiles.
18. Oktober 202518. Okt So ein verschwurbelt gestalteter DS3 Crossback ist allerdings im Allgemeinen eine außerordentliche Zumutung für jeden. Kein Wunder, dass die fast nur über das Leihwagengeschäft in den Markt gedrückt werden um die vernichtende "DS" Zulassungsstatistik zu schönen. Bearbeitet (18. Oktober 202518. Okt von Andi)
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