27. Dezember 202527. Dez Habe dieses Angebot bei Kleinanzeigen entdeckt, was ist daran auffällig? https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/citro-n-2-cv-erstlack-selbstmoerdertueren/3281409829-216-8390?utm_source=sharesheet&utm_medium=social&utm_campaign=socialbuttons&utm_content=app_android
27. Dezember 202527. Dez Erstlack? Habe sie die vacuumiert nach der Produktion? Und meine 16er, von aehnlichem Baujahr, hatte "Gartenmoebel" vorne und hinten. Vorne Einzelsitze.
28. Dezember 202528. Dez Das ist kein 16-PS-Motor; sieht nach 600ccm aus. Lampengeweih nicht original 16PS. Hydraulische Stoßdämpfer / keine Trägheitsdämpfer. Scheint also eine 2CV6 mit 1963er Häuschen zu sein.
28. Dezember 202528. Dez vor 21 Minuten schrieb holger s: Scheint also eine 2CV6 mit 1963er Häuschen zu sein. Sieht ganz danach aus. Chassis und Antrieb sind 80er-Jahre. Die Bilder sind etwas undeutlich, aber es sieht fast so aus als hätte man die Querträger der späteren Modelle unter die Bodenbleche gepunktet damit sie auf den Rahmen ohne Ausleger passen. Links sieht man die Schrauben des Auspuffhalters für die eigentlich ein Verstärkungsblech am Bodenblech sein sollte. Das auflackierte Kennzeichen wurde erst im Dezember 1995 zugeteilt, möglicherweise wurde das alte Häuschen damals mit einem 2CV6 "verheiratet" und (in einem anderen Departement) wieder zugelassen. Die carte grise könnte zumindest verraten wann die vorherige CG ausgestellt wurde. Bearbeitet (28. Dezember 202528. Dez von bx-basis)
28. Dezember 202528. Dez Ich habe diesen 2CV 2009 oder 2010 in Frankreich gekauft und nach Deutschland geholt. Das ist eine 63er AZAM mit 18 PS und Fliehkraftkupplung. Zu dem Zeitpunkt war das Auto mit Ausnahme eines hinteren Kotflügels komplett original, ungeschweisst und weitestgehend im Erstlack. Das Auto stand am Ferienhaus einer Pariser Familie im Süden des Departements 89, insofern kann es gut sein, dass es 1995 dort angemeldet wurde und ursprünglich aus einem Nachbardepartement stammt. Ich hatte leider damals eine Durchrostung am Chassis übersehen so dass bei meinem damaligen Schrauber Chassis und Karosse getrennt worden sind. Ein Nachbauchassis hatte ich schon besorgt. Aus diversen Gründen ging es dann einige Jahre nicht weiter und ich habe das zerlegte Fahrzeug dann verkauft. Diese furchtbare Frickelei auf einem modernen Chassis ist also ziemlich neu, was man zB an den Schrauben der hinteren Stosstangenbefestigungen sieht. Der Händler versucht diese Kutsche seit mindestens 2 Jahren zu verkaufen, hat meiner Erinnerung nach mit 16.900€ angefangen , war dann länger bei 13.900€ und hat den Preis jetzt nochmal gesenkt. Was mich hier massiv ärgert ist die vorgeschobene Ahnungslosigkeit des Händlers. Anfangs mag das sogar noch so gewesen sein, aber jetzt verkauft er das Ding wider besseren Wissens, ich hatte ihm die Geschichte des Fahrzeugs genauso dargelegt wie hier in diesem Post. Geändert hat er an seiner Anzeige nichts. Bearbeitet (28. Dezember 202528. Dez von Andreas Strunk)
28. Dezember 202528. Dez Ersteller vor 2 Stunden schrieb bx-basis: Links sieht man die Schrauben des Auspuffhalters für die eigentlich ein Verstärkungsblech am Bodenblech sein sollte. Das Verstärkungsblech gibt es nur hinten, vorne gehen die Schrauben ja eh durch 2 Bleche (Bodenblech+darunter liegende Holm). vor einer Stunde schrieb Andreas Strunk: Diese furchtbare Frickelei auf einem modernen Chassis ist also ziemlich neu, Die Karosse hat ja auch einiges an Änderungen erleiden müssen, die Konsole zur Aufnahme der Pedalerie/HBZ, Kabelbaum, Umbau auf 12V etc. vor einer Stunde schrieb Andreas Strunk: Was mich hier massiv ärgert ist die vorgeschobene Ahnungslosigkeit des Händlers. Leider typisch Kfz-Händler, zumal er ja mit seiner Beschreibung "offensichtlich Erstlack, unrestaurierter Zustand, soweit ersichtlich ungeschweißt, leichte Patina" einen ganz anderen Zustand des Fahrzeuges vermitteln möchte. Wer weiß auf welches Fahrzeug und EZ später einmal die Papiere erstellt werden, Karosse von '63, Technik von irgendwann ab '81, Nachbauchassis von ?.
28. Dezember 202528. Dez vor 27 Minuten schrieb Werner Kampmann: Leider typisch Kfz-Händler, zumal er ja mit seiner Beschreibung "offensichtlich Erstlack, unrestaurierter Zustand, soweit ersichtlich ungeschweißt, leichte Patina" einen ganz anderen Zustand des Fahrzeuges vermitteln möchte. Wer weiß auf welches Fahrzeug und EZ später einmal die Papiere erstellt werden, Karosse von '63, Technik von irgendwann ab '81, Nachbauchassis von ?. ob das so tatsächlich typisch ist, möchte ich gar nicht beurteilen; aber das hier geht für mich schon sehr deutlich Richtung arglistige Täuschung. Zur Zulassung: das würde mich auch mal interessieren. Ist das so überhaupt zulassungsfähig? Andererseits würde ich nicht ausschließen, dass da ein mittelschwer begabter Prüfer sogar ein H Kennzeichen erteilt. Wie auch immer, der Händler beisst sich beim Verkauf zu Recht die Zähne aus
28. Dezember 202528. Dez Ersteller vor 10 Minuten schrieb Andreas Strunk: ob das so tatsächlich typisch ist, möchte ich gar nicht beurteilen; aber das hier geht für mich schon sehr deutlich Richtung arglistige Täuschung. Es mag auch ehrliche Händler geben, aber überwiegend habe ich andere Erfahrungen sammeln dürfen. Habe einmal einen VW T5 mit div. Mängeln an einen Händler verkauft. Mängel habe ich ausnahmslos alle angegeben und selbstverständlich auch im Kaufvertrag vermerkt, u.a. Öldruckprobleme/beginnender Pleuellagerschaden. 4 Stunden später wurde der Bus vom Händler an "Gewerbetreibende/Export" ohne Garantie zum Doppelten des Preises inseriert, mängelfrei versteht sich, wenige Tage später dann verkauft. Auffällig wurde dieser gravierende Mangel erst bei heißem Motor, die Mühe machen sich die wenigsten den Wagen erst warmlaufen und dann eine ausgiebige Probefahrt zu machen, zumal die meisten Händler das auch nicht zulassen dürften. vor 27 Minuten schrieb Andreas Strunk: Ist das so überhaupt zulassungsfähig? Gute Frage. Einerseits, ist der Umbau einer '63er mit 6er Technik zulassungsfähig, andererseits ist eine 6er mit '63er Karosse und Selbstmördertüren zulassungsfähig? Das Fahrgestell muß ja eh eingetragen werden, war es ein neues (sieht zumindest nicht so aus sonst wäre der Falz hinten am rechten Ausleger nicht so aufgerostet), wenn ja gibt es ein Gutachten dazu, wenn nein d.h. ein gebrauchtes welche Fg.Nr. trägt das dann? vor 34 Minuten schrieb Andreas Strunk: Andererseits würde ich nicht ausschließen, dass da ein mittelschwer begabter Prüfer sogar ein H Kennzeichen erteilt. Da könnte ich mir auch durchaus vorstellen, der Umbau wird dabei vollständig übersehen.
31. Dezember 202531. Dez Am 28.12.2025 um 12:29 schrieb Werner Kampmann: Einerseits, ist der Umbau einer '63er mit 6er Technik zulassungsfähig, andererseits ist eine 6er mit '63er Karosse und Selbstmördertüren zulassungsfähig? Das Fahrgestell muß ja eh eingetragen werden, war es ein neues (sieht zumindest nicht so aus sonst wäre der Falz hinten am rechten Ausleger nicht so aufgerostet), wenn ja gibt es ein Gutachten dazu, wenn nein d.h. ein gebrauchtes welche Fg.Nr. trägt das dann? Da könnte ich mir auch durchaus vorstellen, der Umbau wird dabei vollständig übersehen. In Deutschland ist alles gut geregelt. So ist der Umbau einer 63er-Ente auf 2CV6-Technik zulassungsfähig (sogar mit H-Kennzeichen), wobei strenggenommen dann ein AK2 Motor und ein Trommelbremsgetriebe (theoretischer Zeitraum für Umbau = 10 Jahre nach Erstzulassung) montiert werden müssen. In der Praxis kommt es aber schlichtweg auf den Prüfer an und die Frage, wieviel Ahnung er von der Materie hat. Und da gibt es eine breite Streuung, um es vorsichtig auszudrücken 😉 Entscheidend ist aber, dass auf jeden Fall die originalen Papiere verwendet werden. Die Zulassung eines 2CV6 mit Selbstmördertüren ist nämlich nicht möglich, die Türen bedeuten sogar definitiv einen Verlust der ABE! Bleibt das Chassis. Theoretisch kann ein Prüfer die Nummer aus einem gebrauchten Chassis auch "Xsen" und den Rahmen im Originalbrief als Ersatzteil eintragen. Praktisch muss er das aber nicht und - wie oft im Leben - gilt auch hier der Grundsatz, dass man im Zweifelsfall nicht zu viele Fragen stellen sollte. Es gibt zudem auch keine Verpflichtung, dass man mehr sehen und erkennen muss als der Prüfer, der seinerseits immerhin Hoheitsrechte besitzt 😉 Insofern reicht es aus, wenn eine! Nummer vorhanden ist und diese zu den Papieren passt... Bei Baujahr 1963 reicht sogar eine einfache Plakette, da eine eingeschlagene Nummer erst ab 01.10.1969 vorgeschrieben ist. Bearbeitet (31. Dezember 202531. Dez von Vincent2)
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