29. Dezember 202529. Dez Moin zusammen, ein Thema, das wohl alle angeht, die das zulässige Gesamtzuggewicht über 3.5to ausnutzen wollen. Ich setze das mal hier an. Infos dazu z.B: https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/verkehrswirtschaft/sozialvorschriften-beschaeftigung/sozialvorschriften/pkw-gespanne-brauchen-fahrtenschreiber-682600 https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/672334/cad65233cdd0feece5c6aed3533ec35e/broschuere-sozialvorschriften-im-strassenverkehr-data.pdf Guten Rutsch Jens
30. Dezember 202530. Dez Boah, das ist ja mal reichlich zu lesen. Danke für den Hinweis, auch wenn es wahrscheinlich nur sehr wenige betrifft.
30. Dezember 202530. Dez Ersteller Ja, ist vor allem blöd, wenn man sich vom Kumpel, Werkstatt oder ähnlichem ein gescheites Zugfahrzeug leiht, um mal mittels Anhänger irgendwo ein Auto abzuholen. Wenn das Ganze von Außen nicht neutral ist, also ohen irgendwelche Aufkleber, dann könnte man schnell in die Bredouille kommen, nachzuweisen, das es privat ist. Kurzum, mein erst vor kurzem gekaufter Iveco Daily bekommt jetzt keine Anhängerkupplung mehr. Jens Bearbeitet (30. Dezember 202530. Dez von Jensg)
31. Dezember 202531. Dez Naja, in solchen Fällen ist ja meist der Trailer privat beim Verleiher geliehen, es gibt also einen Vertrag. Ansonsten reicht da sicher auch ein formloser Leihvertrag, wenn Dein Kumpel Dir den Bulli leiht und Du damit was auch immer ziehst. Aber das Ganze ist sicher kein Beitrag zur Entbürokratisierung.. Gruß, gasmann Bearbeitet (31. Dezember 202531. Dez von gasmann)
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