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Fahrtenschreiberpflicht ab 1.7.2026

Hervorgehobene Antworten

Boah, das ist ja mal reichlich zu lesen. 
Danke für den Hinweis, auch wenn es wahrscheinlich nur sehr wenige betrifft. 
 

  • Ersteller

Ja, ist vor allem blöd, wenn man sich vom Kumpel, Werkstatt oder ähnlichem ein gescheites Zugfahrzeug leiht, um mal mittels Anhänger irgendwo ein Auto abzuholen. Wenn das Ganze von Außen nicht  neutral ist, also ohen irgendwelche Aufkleber, dann könnte man schnell in die Bredouille kommen, nachzuweisen, das es privat ist.

Kurzum, mein erst vor kurzem gekaufter Iveco Daily bekommt jetzt keine Anhängerkupplung mehr.

Jens

Bearbeitet ( von Jensg)

Naja, in solchen Fällen ist ja meist der Trailer privat beim Verleiher geliehen, es gibt also einen Vertrag. Ansonsten reicht da sicher auch ein formloser Leihvertrag, wenn Dein Kumpel Dir den Bulli leiht und Du damit was auch immer ziehst.

Aber das Ganze ist sicher kein Beitrag zur Entbürokratisierung..

Gruß, gasmann

Bearbeitet ( von gasmann)

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