20. Dezember 200421 J. Es gibt eine EU- Gesetzesvorlage, die als Mindestkonsens die Bull Bars bei Fahrzeugen unter 2,6t höchstzulässiges Gesamtgew. verbieten will. Das sollte ab 2005 geltendes Recht werden. Ursprünglich sollte das Verbot auch Klein-LKW, Wohnmobile, usw. einschließen, aber die Wirtschaft und die Arbeitsplätze... Bei uns in Österreich bekommt man dafür jedenfalls schon lange keine Eintragung mehr, auch nicht für Fahrzeuge über 2,6t höchstzul. Gesgew., es sei denn du bringst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers. Der Haken: Die kriegt man nicht, warum sollte der Fahrzeughersteller auch für markenfremde Zubehörteile Verantwortung aufladen? Frontschutzbügel sind auch im Rahmen der jährlichen Überprüfung ein besonderer Punkt, die Bewilligung (=Eintragung) wird jedesmal überprüft.
Erstelle ein Konto, um zu kommentieren