10. Januar10. Jan Tachen zusammen, ich habe einen C3 Aircross Pure Tech 110 Benziner Automatik BJ 2019 vor zwei Tagen bin ich die letzten paar Meter noch aufs Grundstück getuckert.. Pannenhelfer meinte Zahnriemen hat sich in Wohlgefallen aufgelöst... heute habe ich erfahren, dass angeblich auch mein Auto von einer Rückholaktion betroffen war, wo ich aber nie schriftlich informiert wurde...mein Auto hat grade mal um die 40000Km drauf.. kann ich da seitens Citroen auf Kulanz hoffen?
10. Januar10. Jan vor 26 Minuten schrieb poti: kann ich da seitens Citroen auf Kulanz hoffen? nur wenn das Fahrzeug bei Citroen zu den vorgeschriebenen Wartungen war
10. Januar10. Jan Ersteller danke für die Antwort... ich habe im Jänner 2020 das Auto angemeldet..Leasing die ersten zwei Wartungen habe ich in der Fachwerkstatt machen lassen, die aber 2022 zugemacht hat und ich ab da an in einer freien Werkstätte war um zu überprüfen bzw. Pickerl machen....ganz ehrlich..kann doch nicht sein, dass ich auf den Schaden sitzen bleibe, obwohl diese Problematik mit den Zahnriemen bekannt ist
10. Januar10. Jan Du wirst nahezu unmöglich nachweisen können, daß immer das richtige Öl verwendet wurde. Wenn die freie Werkstatt nicht explizit die Ölmarke und Typ auf der Rechnung vermerkt hat, keine Chance. Selbst wenn, wird Stellantis das anzweifeln.
10. Januar10. Jan vor 9 Minuten schrieb poti: und ich ab da an in einer freien Werkstätte war um zu überprüfen bzw. Pickerl machen. Selbst Schuld! Du kannst doch nicht erwarten dass von Citroen freie Werkstätten von Rückholaktionen informiert werden. Ah und dir ist bekannt das es ZR-Probleme gibt, gut jetzt mußt du nur noch Beweisen das dies deiner freien Werkstatt auch bekannt sein sollte. Viel Erfolg! Kulanz bei einem 7 Jahre altem Citroen einzufordern ist schon Sportlich. M.M. du zahlts selbst.
10. Januar10. Jan vor 3 Minuten schrieb Jeff: Du kannst doch nicht erwarten dass von Citroen freie Werkstätten von Rückholaktionen informiert werden. Nein. Aber Besitzer, bzw. sogar Erstbesitzer schon !
10. Januar10. Jan vor 7 Minuten schrieb silvester31: Aber Besitzer, bzw. sogar Erstbesitzer schon ! ...und? Wurde der Besitzer informiert?
10. Januar10. Jan Ersteller ich habe gestern mit meinen damaligen Autoverkäufer gesprochen und der hat mir das erzählt mit der Rückrufaktion.....ich wusste das bis gestern nicht hab auch nie was schriftliches bekommen....
10. Januar10. Jan Achtung: die Kontrolle des Zahnriemens war keine Rückrufaktion sondern eine Serviceaktion! Unterschied: eine Rückrufaktion wird z.B. in Deutschland beim KBA gemeldet und der Fahrzeugbesitzer bekommt ein Brief nach Hause. Eine Serviceaktion erfolgt während einer Wartung/Inspektion, wovon der Kunde nicht unbedingt was von mitbekommt. Zumindest in der Datenbank des deutschen KBA ist für den C3 Aircross keine Rückrufaktion gelistet, die den Zahnriemen betrffen. Da die oben genannte Untersuchung des Zahnriemens eine Serviceaktion war, hat Citroën innerhalb einer Wartung eine Kontrolle durchführt. Sie erfolgt natürlich nur, wenn man sein Fahrzeug nach Citroën bringt - (es sei denn man hat eine sehr gut infomierte freie Werkstatt, die davon Wind bekam und ebenfalls diese Serviceaktion macht).
10. Januar10. Jan Ich wäre erstmal froh, daß im Moment nur der Riementausch mit Motorreinigung ansteht. Der Tausch des Motors kommt noch deutlich teurer. Ob Citroën für den Riementausch nun ganz oder teilweise aufkommt, weiß nur Citroën. Da einfach einmal fragen und die Geschichte sachlich vortragen. Diese Serviceaktion liegt ja nun schon länger zurück und da wäre Dein Riemen ja auch noch OK gewesen. Die freie Werkstatt muß sich vorwerfen lassen, beim letzten Ölwechsel vielleicht das alte Öl nicht so genau angeschaut zu haben. Da waren vielleicht schon Partikel im erkennbar. OK, am Riementausch wäre man dann auch nicht vorbei gekommen. Gernot
10. Januar10. Jan Ersteller Dankeschön für eure Antworten..bin im Ösiland zu Hause... Montag weiß ich mehr..melde mich wieder ...erholsamen Abend euch
10. Januar10. Jan Wie ist denn der genaue Pannenhergang? Ging die rote Öldruckleuchte an und du hast dann ausgemacht/bist nicht mehr weitergefahren? In diesem Fall wird wahrscheinlich der Riementausch inkl. Reinigung des Ölsiebs (Ölwanne muss ab) sowie Ölwechsel ausreichen. Jeder kann bei den Puretec-Motoren prüfen, ob der Riemen rissig ist: Öleinfülldeckel abnehmen und mit der Taschenlampe auf den dann zu einem Drittel sichtbaren Riemen leuchten. So machen wir es in der Werkstatt, wenn ein Puretec zur Inspektion kommt. Hier noch ein Foto des Ölsiebs vor der Reinigung (in diesem Fall waren keine Folgeschäden entstanden). Bearbeitet (11. Januar11. Jan von essi)
11. Januar11. Jan vor 10 Stunden schrieb poti: Dankeschön für eure Antworten..bin im Ösiland zu Hause... Spätestens beim "Pickerl" konnte man es merken 🙂
11. Januar11. Jan vor 15 Stunden schrieb silvester31: Nein. Aber Besitzer, bzw. sogar Erstbesitzer schon ! Eigentümerin ist die Leasingfirma. Der Besitzer ist nur der, der "draufsitzt"
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