1. Februar1. Feb Wir vermissen unseren Dreiachser. Das er gestohlen wurde, sagen wir noch nicht. Aber er ist nicht mehr da wo er sein sollte. Papiere und Schlüssel sind vollständig hier. Umbau auf TD. Wenn ihn jemand sieht oder was weiß oder was hört, bitte melden. roman Bearbeitet (1. Februar1. Feb von gutesguenstig) Fehler
1. Februar1. Feb Hm, zwischen die Sofakissen rutscht sowas ja nicht. WIe kann der verschwinden? So auffällig wie der ist. Bearbeitet (1. Februar1. Feb von CX2500D)
1. Februar1. Feb Ersteller Das klingt ziemlich schräg und ist es auch. Vermutlich wurde das Lenkschloss „geknackt“. Das er die Garage auf eigener Achse verlassen konnte bezweifeln wir. Das Ganze beruht auf ungeklärten Besitzverhältnissen bzw. dem Wunsch darauf. Zwingend notwendigen, beteiligten Personen wird zugesichert, nicht belangt zu werden. Vermutlich hält er sich noch im Norden auf. roman
5. Februar5. Feb Mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt das nicht der Besitzer des KFZ-Brief automatisch der Besitzer des Fahrzeug ist, sondern derjenige der eine unterschriebene Quittung hat oder besser einen Kaufvertrag mit quittierter Kaufsumme sofern der Verkäufer in dem Moment Besitzer war.... DESHALB immer Kaufvertrag machen wenn man ein Auto kauft.
5. Februar5. Feb Ich sehe alte französische Kennzeichen - da gibt es keinen Fahrzeugbrief 🤡 Theoretisch gibt es ein "certificat de cession" was den Besitzübergang dokumentiert - aber in der Praxis sieht das vor allem bei den alten Zulassungen die in keiner EDV erfaßt sind anders aus. vor 38 Minuten schrieb RD T2 987: DESHALB immer Kaufvertrag machen wenn man ein Auto kauft. Gerade bei Import so eines Fahrzeugs mit alter französischer Zulassung kann das sehr hilfreich sein zumal einige Zulassungsstellen das wohl auch für die Zulassung in D vorgelegt haben wollen.
5. Februar5. Feb vor 1 Stunde schrieb RD T2 987: Mir hat mal ein Rechtsanwalt gesagt das nicht der Besitzer des KFZ-Brief automatisch der Besitzer des Fahrzeug ist, sondern derjenige der eine unterschriebene Quittung hat oder besser einen Kaufvertrag mit quittierter Kaufsumme sofern der Verkäufer in dem Moment Besitzer war.... DESHALB immer Kaufvertrag machen wenn man ein Auto kauft. Besitzer bin ich auch wenn ich das Teil klau - Eigentümer ist nur ein rechtmäßiger Käufer
5. Februar5. Feb vor 3 Stunden schrieb Citrö.ne: Besitzer bin ich auch wenn ich das Teil klau - Eigentümer ist nur ein rechtmäßiger Käufer Genau. Besitzer ist immer der der "drauf sitzt"
11. Februar11. Feb Ersteller Stimmt, es sollte heißen „ungeklärte Eigentumsverhältnisse“. Ich bitte, dieses zu entschuldigen . roman
12. Februar12. Feb Der ist ordentlich was wert. Abgesehen vom Liebhaberstatus. Skurrile Geschichte. Aber es nicht Diebstahl nennen wollen? Keine "rechtswidrige Zueignung"? Kaufpreis nicht voll bezahlt? Behaupterer Eigentumsvorbehalt? Verkauft, aber nicht voll bezahlt? Rücktritt wird nicht akpeptiert? "Pfandanspruch" von "Schrauber"? Ich möchte mein Auto nur noch an eine einzige Werkstatt herausgeben. Bearbeitet (12. Februar12. Feb von XMV6)
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